Ferienjob: Jobangebote und Verdienstmöglichkeiten für Schüler und Studenten
Ferienjob – Als Schüler kannst du dir mit einem Ferienjob dein Taschengeld aufbessern. Viele Firmen bieten kleinere Jobs für Schüler und Studenten an. Die Jobangebote und die damit verbundenen Arbeiten richten sich vor allem nach deinem Alter. Hier erfährst du, worauf du bei einem Ferienjob achten solltest, was erlaubt ist und welche Einschränkungen dich erwarten.
Inhaltsverzeichnis
Minderjährige unterliegen nicht dem Arbeitszeitgesetz
Damit du die vorlesungsfreie oder schulfreie Zeit optimal nutzt, solltest du dich rechtzeitig nach einem passenden Stellenangebot umsehen, denn Ferienjobs sind gefragt. Dazu kommt, dass die Anzahl der Stellen meist deutlich geringer ist als die der Bewerber. Du bist minderjährig? Dann unterliegst du nicht dem Arbeitszeitgesetz, wenn du in den Ferien arbeiten und eigenes Geld verdienen möchtest. Der Gesetzgeber der Bundesrepublik hat ein grundsätzliches Verbot für Kinderarbeit ausgesprochen. Das heißt: Erst ab 15 Jahren kannst du eigentlich eine Beschäftigung für einen Zeitraum außerhalb des Unterrichts aufnehmen.
Unter folgenden Umständen kannst du auch schon mit 13 Jahren arbeiten:
- Es liegt die ausdrückliche Zustimmung deiner Sorgeberechtigten vor. Hierzu gehören die leiblichen Eltern ebenso, wie Pflege- oder Adoptiveltern.
- Deine Arbeit ist zeitlich begrenzt und beeinträchtigt den Besuch der Schule nicht.
- Du führst ausschließlich leichte Tätigkeiten aus.
Sowohl mit 13 als auch mit 15 Jahren unterliegst du der Schulpflicht. Doch auch später sollten die Arbeit oder dein Nebenjob weder Studium noch Ausbildung einschränken.
Grundlegende Regelungen für Ferienjobber
Um sowohl Kinder als auch Unternehmen mit entsprechenden Stellenanzeigen vor Streitigkeiten zu schützen, gibt es für die zeitliche Abwicklung der Ferienarbeit einen abgesteckten Rahmen.
Dieser besagt:
- Schüler, die jünger als 15 Jahre alt sind, arbeiten täglich maximal zwei Stunden.
- Ist der Betrieb in der Landwirtschaft angesiedelt und ein Familienbetrieb, beträgt die zulässige Beschäftigungsdauer drei Stunden.
- Die für Schüler zulässige Beschäftigungszeit erstreckt sich zwischen 8:00 und 18:00 Uhr. Sowohl davor als auch danach ist eine Beschäftigung verboten.
- Ein Nebenjob vor der Schule ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Längere Arbeitszeiten ab 15 Jahre
Bist du 15 Jahre alt oder älter, darfst du länger arbeiten. Trotzdem soll auch dann nicht der Erholungseffekt verloren gehen. Deswegen wurden im Rahmen des Jugendschutzgesetzes folgende Grundlagen verankert:
- Solange du der Vollschulpflicht unterliegst, darfst du jedes Jahr höchstens vier Wochen jobben. Dies gilt für alle Schulferien, die im Jahresverlauf anfallen. Ausgenommen sind hier selbstverständlich die Semesterferien, also die vorlesungsfreie Zeit, der Studenten.
- Die maximal zulässige Arbeitsdauer pro Tag beträgt acht Stunden, solange du nicht älter als 18 Jahre bist.
- Das Gesetz sieht eine Arbeitszeit zwischen 8:00 und 20:00 Uhr vor. Ausgenommen sind Schüler ab 16 Jahren. Diese dürfen in der Gastronomie beispielsweise bis 22:00 Uhr beschäftigt werden. Mehrschichtige Unternehmen können Ferienarbeiter bis 23:00 Uhr einplanen.
- Akkordarbeit ist erst ab 18 Jahren erlaubt.
Welche Arbeit ist für Schüler und Studenten zulässig?
Bei der Auswahl der Tätigkeit sollte deutlich zwischen Student und Schüler unterschieden werden. Studenten sind schon älter und unterliegen deswegen nicht mehr so strengen Regelungen wie Jugendliche. Jugendliche dürfen nur einfachen Arbeiten nachgehen. Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Ferienjobber keiner großen Gefahr ausgesetzt sind. Sie dürfen nicht dort tätig sein, wo es besonders laut oder heiß ist. Auch dauerhaft extreme Kälte schließt einen Ferienjob aus.
Typische Jobs, die in der freien Zeit übernommen werden können, reichen von Aushilfen im Büro über Zeitung austragen bis hin zum Kellnern und Kassieren in Geschäften. Weiterhin darfst du als Inventurhilfe, Einpackhilfe und Regalauffüller engagiert werden. Um dein Taschengeld aufzubessern, bieten sich Stellenangebote als Promoter, Erntehelfer und Verkaufshilfe an. Grundsätzlich ist auch eine Beschäftigung in der Produktion erlaubt.
Bist du bereits 18 Jahre, kannst du dich als Ferienbetreuer behaupten. Viele Jugendherbergen und Ferienlager suchen Unterstützung. Hier erwarten dich teilweise anspruchsvolle Untersuchungen.
Du benötigst du noch Hilfe beim Lebenslauf für die Bewerbung, dann nutze unsere kostenlose Vorlage: Lebenslauf Vorlage für Schüler
Bezahlung der Ferienjobs – wie viel verdient man bei einem Ferienjob?
Suchst du einen Job für die Ferien, steht vor allem die Frage im Raum: Wie viel Geld kannst du in dieser Zeit verdienen? Ferienjobs unterliegen keinem Mindestlohn. Dem Arbeitgeber steht es also frei, wie er dich bezahlt. Entsprechend groß sind die finanziellen Differenzen zwischen den Jobs. Einige Unternehmen zahlen nur fünf Euro, andere dagegen 15 Euro. Du kannst nach geleisteten Stunden, aber beispielsweise auch nach Stückzahlen bezahlt werden. Das heißt: Dein Lohn richtet sich nach der Anzahl der hergestellten Produkte oder ausgetragenen Zeitungen. In diesem Fall fällt der eigentliche Stundenlohn aber geringer aus.
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Ferienjobs
Konnten wir noch nicht alle Fragen beantworten? Dann findest du nachfolgend noch ein paar Fragen und passende Antworten.
Wie kann ich, außer mit Ferienjobs, als Schüler nebenbei Geld verdienen?
Wird deine Schulzeit davon nicht beeinträchtigt und hast du die Einverständniserklärung deiner Eltern, kannst du dir als Schüler einen leichten Nebenjob suchen. Er darf aber nicht vor der Schule stattfinden und muss zusätzlich auf das Wochenende beschränkt sein. Erlaubt sind beispielsweise Babysitten, Botengänge und Zeitung austragen.
Wie lange kann ich einem Ferienjob nachgehen?
Pro Jahr darfst du höchstens vier Wochen arbeiten. Die restlichen Wochen sind der Erholung vorbehalten. Bis 15 Jahre sind maximal zwei Stunden pro Tag zulässig. Ausnahmen gibt es in landwirtschaftlichen Familienbetrieben. Zwischen 15 und 18 Jahren sind acht Stunden täglich erlaubt.
Welche Steuern fallen bei einem Ferienjob an?
Schüler und Studenten werden der Steuerklasse I zugeordnet. In dieser Steuerklasse sind rund 12.000 Euro Einkommen im Jahr steuerfrei. Du brauchst in der Regel also keine Steuern zahlen.
Wie wird der Ferienjob abgerechnet?
Die Abrechnung deines Ferienjobs erfolgt durch deinen Arbeitgeber. Du erhältst das Geld meistens in bar ausgezahlt. Entweder rechnet der Betrieb nach geleisteten Arbeitsstunden oder nach der Stückzahl ab.
Wie alt muss ich für einen Ferienjob sein?
Mit frühestens 13 Jahren darfst du täglich bis zu zwei Stunden leichte Arbeiten übernehmen. Erst ab 15 Jahre stehen die meisten Ferienjobs zur Verfügung, weil du dann laut Gesetzgeber schon acht Stunden pro Tag arbeiten darfst.
Wie bewerbe ich mich richtig für einen Ferienjob?
Für einen Ferienjob bewirbst du dich am besten schriftlich. Fertige hierfür ein Bewerbungsanschreiben an. Lebenslauf und Schulzeugnisse brauchst du nicht anfügen. Achte hier neben der Nennung deiner persönlichen Daten auf ein Passfoto und vermerke den Zeitraum, in dem du arbeiten willst. Du solltest hier auch auf Fähigkeiten und Stärken eingehen, die du bereits hast.
Wie wird der Ferienjob angemeldet?
Firmen müssen Ferienjobber bei der Minijob-Zentrale melden, denn für sie fallen kleine Abgaben an. Wichtig ist darauf zu achten, dass die maximale Dauer von drei Monaten im Kalenderjahr nicht überschritten wird.
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