Zwischenzeugnis: Muster und Tipps für das persönliche Zwischenzeugnis
Fragst du deinen Arbeitgeber nach einem Zwischenzeugnis, wird dieser schnell hellhörig. Eine solche Beurteilung ist eigentlich nichts anderes als ein Arbeitszeugnis. Forderst du dieses aktiv an, steht für deinen Chef natürlich immer die Frage nach dem Warum im Raum. Hier erfährst du, wie du die Forderung nach dem Zwischenzeugnis begründest und worauf du achten musst.
Inhaltsverzeichnis
Zwischenzeugnis: Es beschreibt deine Leistung und Verhalten
In jedem Falle bietet ein solches Arbeitszeugnis eine hervorragende Möglichkeit, die eigenen Leistungen besser einschätzen zu können. Manche Arbeitgeber sind jedoch nicht begeistert von der Frage nach einem Zwischenzeugnis. Oft befürchten sie in diesem Zusammenhang, dass der Arbeitnehmer dieses für eine Bewerbung bei einem anderen Betrieb nutzen möchte und rechnen mit einer Kündigung in den kommenden Monaten.
Was oft vergessen wird: Es braucht keinen triftigen Grund, um ein Zwischenzeugnis zu erbeten. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht jedoch auch nicht.
Das Dokument kann auch dafür sorgen, dass sich das Arbeitsverhältnis bessert. Wird einmal (schriftlich) ein Resümee gezogen, kann Verbesserungspotenzial oft noch besser aufgezeigt werden. Ein Zwischenzeugnis ist empfehlenswert, wenn du über einen neuen Job nachdenkst, einen neuen Vorgesetzten bekommst oder mit deinem Boss über eine Gehaltserhöhung verhandeln möchtest. Es ist dem Arbeitszeugnis, das du bei Verlassen des Unternehmens erhältst, gleichzusetzen. Bei beiden Zeugnissen wird jeweils zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis unterschieden.
Eine sogenannte Interimsbeurteilung musst du bei deinem Vorgesetzten anfragen. Die meisten Chefs reagieren skeptisch und möchten natürlich den Grund wissen. In diesem Fall verweist du zum Beispiel darauf, dass du dich über deine Arbeit und Leistung informieren möchtest. Wenn in deinem Unternehmen ein Wechsel in der Chefetage ansteht und du mit deinem bisherigen Vorgesetzten gut zurechtgekommen bist, solltest du diesen immer um ein Zwischenzeugnis bitten. Es bietet dir eine gewisse Sicherheit, denn beim Arbeitszeugnis besteht immer eine Bindungswirkung. Das heißt: Ein neuer Chef kann von dieser Beurteilung nicht großartig abweichen.
Fakt ist: Ein solches Dokument zu erstellen erfordert Zeit und Mühe. Genau deswegen zucken viele Arbeitgeber bei einer entsprechenden Bitte vielleicht ein wenig zusammen. Gleichzeitig wird oft der Eindruck erweckt, der Arbeitnehmer überlege, seine Kündigung auszusprechen. Der Alltag zeigt jedoch, dass dies in den meisten Fällen überhaupt nicht der Fall ist.
Kein gesetzlicher Anspruch: Das Zwischenzeugnis ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers
Natürlich macht ein solches Zeugnis Arbeit, vor allem, wenn du ein Qualifiziertes möchtest. Viele Arbeitgeber reagieren deswegen auch nicht besonders erfreut darauf und fragen zunächst nach dem Grund.
Den Grund für das Ausstellen des Dokuments brauchst du nicht angegeben. Du hast jedoch natürlich die Möglichkeit, deinen alten Chef um einen entsprechenden Vermerk zu bitten.
Bevor du jetzt ins Straucheln gerätst, sollte dir bewusst sein: Einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hast du nicht. Dein Chef kann ein solches qualifiziertes Arbeitszeugnis ablehnen, wenn du nicht gekündigt wurdest. Ob dies jedoch positiv für das allgemeine Betriebsklima wäre, sei dahingestellt.
Es gibt aber Gründe, warum die Nachfrage nach einer solchen Beurteilung legitim ist. Dabei handelt es sich zum Beispiel um:
- Abteilungswechsel
In mittelständigen bis großen Unternehmen gibt es verschiedene Abteilungen. Wechselst du beispielsweise vom Verkauf in den Einkauf, kannst du von deinem bisherigen Abteilungsleiter ein Zeugnis verlangen. Es spiegelt dann die Fähigkeiten und dein Verhalten in einem Ressort wider. - Mutterschutz und Elternzeit
Erwartest du Nachwuchs, wirst du für einige Zeit aus dem Unternehmen ausscheiden. Auch dann kannst du zum Beispiel nach einem Zeugnis fragen. - Stellenabbau
Muss dein Arbeitgeber sparen und will deswegen Stellen abbauen, kannst du ebenso auf ein Zeugnis verweisen. So kannst du dich schon nach einer neuen Anstellung umsehen. - Betriebszugehörigkeit
Gehörst du zur Stammbelegschaft deines Unternehmens und arbeitest schon länger als fünf Jahre dort, ist ein Zwischenzeugnis angemessen. Übrigens auch dann, wenn du keinen Jobwechsel planst. So kannst du deine fachliche Entwicklung verfolgen. - Betriebsübernahme
Wird das Unternehmen verkauft, lässt du dir von dem bisherigen Vorgesetzten immer ein Zeugnis anfertigen. Eine Betriebsübernahme geht immer mit gewisser Unsicherheit einher. Oftmals kommt es danach zu einer neuen, strategischen Ausrichtung des Betriebs und somit auch zu Entlassungen.
Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um Beispiele für triftige Gründe. Der Alltag zeigt, dass die ausschlaggebenden Faktoren, ein Zwischenzeugnis zu beantragen durchaus vielseitiger sind. Auch eine Schwangerschaft und der Mutterschaftsurlaub können Gründe sein, sich für einen Antrag auf das Ausstellen einer Zwischenbilanz zu interessieren.
Einfaches oder qualifiziertes Zwischenzeugnis: Welches ist das Richtige?
Wie beim Arbeitszeugnis unterscheidet dein Arbeitgeber auch zwischen einem einfachen Zwischenzeugnis und einem qualifizierten Zwischenzeugnis. Für beide Varianten gibt es Muster, die um individuelle Formulierungen ergänzt werden. Wenn du gefragt wirst, welche Variante du möchtest, solltest du auf eigenen Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis verlangen.
Ebenso wie mit Hinblick auf das „normale“ Zeugnis gilt auch hier, dass du einige wesentliche Faktoren beachten solltest. Immerhin soll das Dokument eventuell auch im Zusammenhang mit einer Bewerbung genutzt werden können.
Dementsprechend ist es wichtig, dass die Beurteilung, die sich auf das bisherige Arbeitsverhältnis und die Arbeitnehmer-Leistungen bezieht, durch folgende Charakteristika gekennzeichnet ist:
- die Überschrift (um welche Form von Zeugnis handelt es sich?)
- die wichtigsten Daten und Fakten zu deiner Person (Stammdaten in Form von Name, Anschrift und mehr)
- eine Beschreibung und Bezeichnung deiner Tätigkeiten und Aufgaben im aktuellen Unternehmen
- eine Beurteilung zu deinem Verhalten, Sozialkompetenz und den fachlichen Fähigkeiten (hier kommt es auf die Formulierungen an, wie beispielsweise „zur vollsten Zufriedenheit“)
Da es sich nur um ein Zwischenzeugnis handelt, fehlen hier Wünsche für die Zukunft und natürlich auch die Begründungen für das Ende des Arbeitsverhältnisses.
In ein qualifiziertes Zwischenzeugnis gehören aber trotzdem diverse Formalitäten. So zeigt es, seit wann du für den Betrieb arbeitest und in welcher Position. Es sollte immer auf dem Firmenpapier gedruckt sein und die vollständige Adresse des Arbeitgebers beinhalten. Dein Vorgesetzter muss es außerdem unterschreiben und sollte es mit einem Stempel versehen. Wechselst du in eine andere Abteilung, achten Personaler darauf, dass auch der Wechsel vermerkt wird.
Wichtig: Natürlich muss auch dieses Zeugnis wohlwollend sein. Das erkennst du an den Formulierungen. Hier werden für Arbeitszeugnisse typische Formulierungen verwendet.
Gibt es im Zwischenzeugnis Geheimcodes?
Mitarbeiter der Personalabteilung, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung das Dokument beurteilen, achten zudem auf die klassischen Codes, die auch im „normalen“ Zeugnis zu finden sind und überprüfen, ob das Zeugnis auch zum Lebenslauf des Bewerbers passt. Ungereimtheiten fallen hier vergleichsweise schnell auf.
Arbeitszeugnisse sind für die Geheimcodes bekannt, die von Personalern verwendet werden. Es liegt daher nahe, dass du auf diese auch in der Interimsbeurteilung achten musst – denn für dieses Zeugnis gilt der gleiche gesetzliche Rahmen wie für ein Arbeitszeugnis. Trotzdem muss das Zeugnis immer der Wahrheit entsprechen. Das heißt: Dein Chef kann dich nicht in den Himmel loben, wenn dies deiner Leistung und deinem Verhalten nicht entspricht.
Um den Spagat zwischen wohlwollend und ehrlich zu meistern, werden häufig allgemeine Formulieren verwendet. Personaler anderer Betriebe können diese gut deuten.
Formulierungsstricke lauern hier schon bei den formellen Angaben zur Beschäftigungsdauer. Als positiv gilt: „Herr Mustermann ist seit 01. Juni 2015 für uns tätig.“ Wird das Wort „tätig“ durch „beschäftigt“ ersetzt, haftet dem Satz ein negativer Charakter an. Diese Formulierung gilt als passiv und gibt Hinweis darauf, dass nötiges Engagement fehlt.
Du findest in jedem Muster eine Begründung, warum das Zwischenzeugnis ausgestellt wurde. Sie bildet quasi das Schlusswort. Achte darauf, dass hier nicht steht, dass du das Arbeitszeugnis angefordert hast. Vielmehr sollte hier eine betriebliche Begründung wie der Abteilungs- oder Vorgesetztenwechsel genannt werden.
Wichtig ist die Schlussformel: Während hier im klassischen Zeugnis oft von einem „Alles Gute für die Zukunft!“ gesprochen wird, handelt es sich beim Zwischenzeugnis bei „Wir bedanken uns für die bisherige Zusammenarbeit!“ um das entsprechende Pendant. Das weist auf ein positives Verhältnis zwischen der Firma und dir hin und wird in den meisten Mustern im Schlusswort erledigt.
Viele Unternehmen bieten es ihren Mitarbeitern auch an, die Beurteilung nach dem Erstellen nochmals gemeinsam durchzugehen und eventuelle Fragen zu klären.
Die unterschiedlichen Facetten der Zeugnissprache
Dein Arbeitgeber wird dein Zwischenzeugnis in der klassischen Zeugnissprache erstellen. Es sind also nicht immer alle Aussagen so gemeint, wie du denkst. Gerade eigentlich negative Eigenschaften werden so ausgeschmückt, dass sie gut klingen, da du Anspruch auf eine wohlwollende Beurteilung hast.
Es gibt einzelne Wörter und Formulierungen, die in einem Arbeitszeugnis nicht auftauchen sollten, wenn du insgesamt eine positive Beurteilung wünschst. Eines dieser Wörter ist „bemüht“:
- Herr Müller hat sich bemüht, alle Aufgaben zu erfüllen.
- Herr Mustermann war bemüht darum, stets pünktlich zu sein.
- Herr Müller war stets bemüht, alle Arbeiten rechtzeitig abzuschließen.
Der Ausdruck bemüht, weist zwar darauf hin, dass du dir vielleicht Mühe gegeben hast, hat aber einen bitteren Beigeschmack. Immerhin hast du in diesem Fall das eigentlich gesteckte Ziel nicht erreicht. Du hast also deine Aufgaben nicht pünktlich geschafft, obwohl du dir Mühe gegeben hast. Im Grund entspricht also jeder Satz mit dem Ausdruck „bemüht“ einer klassischen Note 6.
Geht es um die Zufriedenheit deines Arbeitgebers, sind Aussagen auch stets mit Vorsicht zu genießen. Anhand von Adjektiven und Steigerungen werden rund um den Begriff „Zufriedenheit“ die Schulnoten verteilt. Es gibt fünf Varianten, welche die Zufriedenheit deines Arbeitgebers beschreiben:
- Gibt dir dein Arbeitgeber für deine berufliche Leistung eine 1, spricht er von „stets vollster Zufriedenheit“.
- Wenn du deine Aufgaben „zur vollsten Zufriedenheit“ erfüllt hast, bekommst du die Schulnote 2, also eine gute Beurteilung.
- Die Schulnote 3 kannst du mit „voller Zufriedenheit“ gleichsetzen.
- Wurden die Aufgaben „zur Zufriedenheit“ erfüllt, hast du dir immerhin eine 4 verdient.
- Bei einer 5 wird meist die Wendung „im Großen und Ganzen“ zugefügt.
Ein Arbeitszeugnis, das insgesamt der Schulnote 1 entspricht, geht mit vielen Superlativen einher. So betont dein Chef zum Beispiel, dass er mit deiner Arbeit außerordentlich zufrieden ist oder du seine Erwartungen stets in allerbester Weise erfüllt hast.
Wenn du schon lange für einen Betrieb arbeitest, wird dein Zwischenzeugnis sicherlich ein positives Fazit deiner Leistung enthalten. Grundsätzlich gilt übrigens: Zeugnisse deiner Arbeit dürfen ohne Begründung des Arbeitgebers nicht schlechter sein als befriedigend. Das wurde von Seiten der Arbeitsgerichte entschieden. Die Entscheidung der Richter ist auch begründet, denn wer bei der Jobsuche mittlerweile vertretbare Chancen haben möchte, muss wenigstens mit der Gesamtnote „Gut“ ins Rennen gehen. Befragungen von Arbeitnehmern zeigen: Mittlerweile sind etwa 86,6 Prozent sämtlicher Arbeitszeugnisse, die ausgestellt werden, gut. Das ist auch beim Zwischenzeugnis der Fall.
Kein Anspruch, aber dennoch sinnvoll
Eine Zwischenbeurteilung ist in vielen Fällen sinnvoll. Dennoch sollte ausreichend viel Zeit dafür eingeräumt werden, das betreffende Dokument zu erstellen. Immerhin braucht es Zeit, Leistungen möglichst umfangreich (und natürlich realistisch) darzustellen.
Am sichersten ist es, eine Zwischenbilanz auf dem schriftlichen Wege zu beantragen. Der Vorteil: Somit können in der Regel keine Missverständnisse entstehen. Gleichzeitig wird, zum Beispiel via E-Mail, das Antragsdatum „ganz nebenbei“ dokumentiert. Wer das positive Verhältnis zum Chef weiter unterstreichen möchte, kann natürlich – sofern vorhanden – einen guten Grund für das Anfordern nachlegen.
Wie gesagt: Es braucht nicht immer die berühmte neue Stelle sein, die die Grundlage für einen solchen Wunsch bildet. Vielleicht möchtest du auch einfach innerhalb deiner Anstellung neue Aufgaben übernehmen und weißt, wie zufrieden der Chef mit dem aktuell bestehenden Arbeitsverhältnis ist. Transparenz und Ehrlichkeit sind hier oft die besten Lösungen.
Zwischenzeugnis: Gibt es eine Alternative?
Wenn du Angst hast, nach einem Zwischenzeugnis zu fragen, kannst du auch auf andere Lösungen ausweichen.
Informationen zu guten Leistungen und weitere Informationen zum Verhalten und den Kompetenzen des Arbeitnehmers können auch in einer ausführlichen Tätigkeitsbeschreibung festgehalten werden. Oft ist diese sogar im Zuge einer Bewerbung für den neuen Chef noch interessanter als das einfache Arbeitszeugnis.
Dies liegt vor allem daran, dass ein solches Dokument oft individueller geschrieben ist als ein qualifiziertes Zwischenzeugnis, das oft auf Basis vorgefertigter Formulierungen basiert.
Bitte deinen Chef in diesem Fall um eine Referenz oder eine Arbeitsbeurteilung. Du kannst ebenso nach einer Arbeitsbeschreibung fragen. Diese sollte aber etwas ausführlicher sein. Referenzen werden dir nicht nur vom Arbeitgeber, sondern auch von Kunden oder Geschäftspartnern ausgestellt, wenn du schon lange mit ihnen zusammenarbeitest.
Fazit: Macht ein Zwischenzeugnis Sinn?
Egal, ob im Zusammenhang mit einer betriebsbedingten Kündigung, einem „wackeligen“ Arbeitsvertrag oder einer bevorstehenden Elternzeit: Es macht so gut wie immer Sinn, ein qualifiziertes Zwischenzeugnis oder ein entsprechendes Dokument der eigenen Kompetenzen beim Unternehmen oder dem Vorgesetzten anzufordern. Auch wenn der Wunsch nach einem Arbeitszeugnis manchmal durchaus skeptisch beurteilt wird, so gibt es durchaus auch Chefs, die diesen Schritt nachvollziehen können.
Daher gilt nicht nur, dass ein entsprechendes Arbeitszeugnis immer schriftlich angefragt werden sollte, sondern auch, ehrlich zu sein und die Gründe für den Wunsch möglichst plausibel darzulegen.
Ein modernes Unternehmen bzw. viele Vorgesetzte wissen den Wunsch des Mitarbeiters weitaus öfter richtig einzuordnen, als es auf den ersten Blick den Anschein haben mag. Besonders in einer Zeit, in der in der Chefetage eine beachtliche Fluktuation herrscht, ist die Frage nach einer Zwischenbeurteilung in vielen Betrieben zum Standard geworden.
Wenn du also ein Arbeitszeugnis anforderst, bietest du am besten gleichzeitig unbedingt auch immer ein Gespräch an, sodass Fragen möglichst früh geklärt werden können. Vergiss zudem nicht zu erwähnen, welche Bereiche dir im Zusammenhang mit deinem Arbeitszeugnis besonders wichtig sind. So entsteht ein Dokument, welches nicht nur deine aktuellen Kompetenzen (und mögliches Verbesserungspotenzial) zeigt, sondern auch ein Schriftstück, das bei einer Bewerbung in einem neuen Unternehmen besonders wertvoll sein kann.
Wichtige Fragen und Antworten
Du hast noch weitere Fragen? Dann findest du in den nachfolgenden Fragen mitsamt der Antworten vielleicht das, was dir hilft.
Zwischenzeugnis – wie oft kann ich es anfordern?
Es gibt keine pauschale Regelung dazu, wie oft ein solches Dokument angefordert werden sollte. Sinnvoll ist das Ganze jedoch unter anderem vor einem anstehenden Job- oder Chefwechsel, einer Beförderung oder einer vorübergehenden Auszeit.
Wer unterschreibt das Zwischenzeugnis?
Der jeweilige Vorgesetzte und gegebenenfalls der Aussteller (zum Beispiel ein Mitarbeiter der Personalabteilung).
Zwischenzeugnis: Bei wem soll ich es beantragen und wie begründen?
Ein Dokument dieser Art wird immer beim Vorgesetzten beantragt. Mit Hinblick auf die Gründe ist es in der Regel immer sinnvoll, ehrlich zu sein. Falls du dich nach einem neuen Job umschauen möchtest, ohne deine Abteilung zu informieren, ist jedoch auch eine kleine „Notlüge“ erlaubt, um das (hoffentlich gute) Klima zu bewahren.
Zwischenzeugnis: Welcher Zeitraum gilt hierbei?
Es gibt keine festgelegten Abstände, in deren Zusammenhang ein solches Dokument beantragt werden „muss“. Ausschlaggebender sind eventuelle Veränderungen in der Tätigkeit selbst.
Zwischenzeugnis: Wer unterschreibt?
Derjenige, der den Inhalt des Dokuments vorgegeben hat, ist auch für die Unterschrift zuständig. Wichtig ist natürlich, dass diese Person auch Einblick in die Leistungen hat bzw. hatte. Gegebenenfalls unterschreibt zudem noch der Ausstellende selbst, zum Beispiel ein beauftragter Schreiber aus der Personalabteilung. In manchen Betrieben ist es auch üblich, dass die Geschäftsführung selbst das Ganze abschließend gegenzeichnet.
Warum ist ein Zwischenzeugnis wichtig?
Eine Einschätzung bzw. Dokumentation der Leistungen zeigt ihre Wichtigkeit auf unterschiedlichen Ebenen. Einerseits hilft es bei der Selbstreflektion, andererseits können die entsprechenden Fähigkeiten somit einem neuen Vorgesetzten nachgewiesen werden.
Wozu dient ein Zwischenzeugnis?
Ein solches Dokument kann nicht nur bei der Selbstreflektion und eventuellem Verbesserungsbedarf helfen. Es bietet sich auch an, im Zuge von Bewerbungen bei anderen Unternehmen zum Tragen zu kommen.
Wer muss das Zwischenzeugnis schreiben?
Oft wird die Meinung vertreten, das Ausstellen dieses Dokuments sei verpflichtend. Was viele vergessen: Es braucht tatsächlich einen Grund, um einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die akzeptierten Gründe sind hierbei jedoch sehr vielseitig. Unter anderem ein anberaumter Jobwechsel, eine vorhersehbare Kündigung (zum Beispiel im Zuge von Fix Cost Reduction) oder eine lange Betriebszugehörigkeit werden hier akzeptiert.
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