Das BAföG ist eine tolle Sache: Es ermöglicht auch Personen aus einkommensschwächeren Familien, ein Studium zu absolvieren, sich in Prüfungsphasen ganz auf das Lernen zu konzentrieren oder brillante Seminararbeiten zu verfassen. Auf diese Weise können BAföG-Empfänger, anders als ihre durchgehend neben der wissenschaftlichen Ausbildung arbeitenden Kommilitonen, bessere Noten erreichen. Damit verbessern sich auch ihre Chancen auf eine anschließende Karriere. Außerdem trägt das regelmäßige Einkommen dazu bei, dass die Hochschulausbildung schneller durchgezogen werden kann.

Manche Studenten schrecken jedoch bereits vor der Beantragung des BAföG zurück aus Angst vor einem ablehnenden Bescheid oder zu viel Papierkram. Wir wollen dir einen groben Überblick geben, welche Arten dieser Sozialleistung es gibt, und wie es sich damit im Verlauf des Studiums und auch danach verhält.

Das Thema BAföG für Studierende – Allgemeines

Warum verschenkt der Staat Geld?

Diese Sozialleistung will vor allem Chancengleichheit schaffen, sodass Studierende nicht darauf angewiesen sind, neben der Hochschulausbildung zu arbeiten. Außerdem profitiert ein Land von den Absolventen, die es hervorbringt: Akademiker verdienen im Durchschnitt besser und sind seltener arbeitslos. Was der Staat also in die Bildung investiert, bekommt er auch wieder (mehrfach) zurück, indem der Absolvent zum Steuerzahler wird. Die Tatsache, dass das jeweils zuständige Amt Leistungsnachweise von den Studierenden verlangt, zeigt, dass nicht jede beliebige Person gefördert werden soll, sondern nur die Personen, die die wissenschaftliche Ausbildung voraussichtlich erfolgreich abschließen.

BAföG-berechtigt: Welche Personengruppe kommt infrage?

  • Wenn von „Studenten“ die Rede ist, sind nicht nur die an Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten immatrikulierten Personen gemeint: Auch wer eine Akademie besucht, gilt als Studierender.
  • Für diese Sozialleistung relevant ist ausschließlich eine Ausbildung, die in Vollzeit absolviert wird.
  • Ein Zweitstudium wird nur dann gefördert, wenn dieses auf dem Erststudium aufbaut.
  • Auch Auslandssemester können gefördert werden.
  • Zudem muss man entweder deutscher Staatsbürger sein oder sich dauerhaft in Deutschland aufhalten.

Anmerkung: Es gibt zwar auch das Schüler-BAföG, doch in diesem Artikel wollen wir ausschließlich auf die BAföG-berechtigten Studenten eingehen.

Was ist elternabhängiges BAföG?

Im Regelfall hängt euer BAföG-Anspruch vom Einkommen eurer Eltern oder eures Ehegatten ab. Deren exaktes Einkommen lässt sich am leichtesten anhand des aktuellen Steuerbescheids ermitteln, da hier auch Abzüge wie Werbungskosten etc. berücksichtigt werden.

Problem 1: Das Einkommen der Eltern/des Ehegatten überschreitet den Freibetrag

Wenn der Freibetrag überschritten wird, ist das noch lange kein Grund, keinen BAföG-Antrag auszufüllen: Immerhin kann man in den Genuss einer teilweisen Förderung kommen, und auch diese kann deinen Studienerfolg erheblich unterstützen.

Problem 2: Die Eltern weigern sich, Unterhalt zu zahlen

Du hast Angst, dein Studium nicht bewältigen zu können, weil beispielsweise ein Elternteil den Unterhalt nicht zahlt? Dann hast du die Möglichkeit, einen Antrag auf Vorausleistung (§ 36 und 37 BAföG) zu stellen. In nicht wenigen Fällen führt die Zahlungsverweigerung der Eltern zu einem Gerichtsverfahren.

Wann gibt es elternunabhängiges BAföG?

  • Wer fünf Jahre lang berufstätig war (hierbei kann zum Beispiel auch der Bundesfreiwilligendienst zählen) und dabei ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielt hat, kann für sein Studium elternunabhängiges BAföG beantragen.
  • Nach einer Berufsausbildung (hierzu gehört auch eine universitäre Ausbildung wie etwa ein Bachelor-Studium) genügen übrigens drei Jahre Berufstätigkeit mit einem bestimmten Mindesteinkommen.
  • Insgesamt muss die Dauer der Berufsausbildung und der Erwerbstätigkeit mit Mindesteinkommen 6 Jahre oder mehr betragen. Das bedeutet: Wer eine duale Berufsausbildung verkürzt hat, muss nach deren Abschluss entsprechend länger arbeiten.
  • Auch wenn du älter als 30 Jahre bist und weitere vom Amt für Ausbildungsförderung gestellte Bedingungen erfüllt sind, kannst du die elternunabhängige Sozialleistung erhalten.
  • Natürlich hast du ebenfalls Anspruch auf BAföG, wenn deine Eltern verstorben sind, oder wenn die Anschrift deiner Eltern nicht ausfindig gemacht werden kann. Außerdem können bestimmte rechtliche Gründe deine Eltern daran hindern, dir Unterhalt zu zahlen.

Wer kann über die Regelstudienzeit hinaus gefördert werden?

Wird die Regelstudienzeit überschritten, lässt das Amt für eine weitere Förderung nur triftige Gründe gelten:

  • Es müssen schwerwiegende Gründe (Beispiele: Krankheit, Erkrankung des Prüfers) genannt werden.
  • Man pflegt einen nahen Angehörigen.
  • Man wirkt in bestimmten staatlichen Institutionen mit.
  • Man hat die Abschlussprüfung erstmalig nicht bestanden.
  • Man musste das Studium aufgrund einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Erziehung eigener Kinder verlängern.

Natürlich muss dem Amt gegenüber alles nachgewiesen werden. Näheres hierzu kannst du unter § 15 Abs. 3 BAföG nachlesen.

Kann man auch für den Master BAföG beantragen?

Ja. Es sind jedoch bestimmte Altersgrenzen zu beachten. Außerdem muss der jeweilige Master einen Bachelor voraussetzen. Man muss also einen Bachelor, jedoch keinen anderen Hochschulabschluss vorweisen können. Wenn du beispielsweise einen Magister hast, musst du nachweisen, dass der Master für die von dir angestrebte Berufstätigkeit erforderlich ist. Auch müssen das Bachelor- und das Masterstudium in keinem Zusammenhang miteinander stehen. Willst du für deinen Master BAföG beantragen, musst du – unabhängig davon, ob bereits dein Bachelor-Studium gefördert wurde – einen Erstantrag stellen. Du fängst in Sachen Ausbildungsförderung also bei Null an, auch dann, wenn diese soziale Leistung im Bachelor-Studium aufgrund diverser Gründe weggefallen ist.

Die Rückzahlung

Fünf Jahre nach Ende deiner BAföG-Förderungshöchstdauer beginnst du mit der Rückzahlung der Leistung, es sei denn, du verdienst so schlecht, dass eine solche nicht möglich ist. In diesem Fall musst du einen Antrag auf Befreiung von der Rückzahlungsverpflichtung stellen.

Wer während des Studiums wenig gearbeitet oder kaum Unterhalt von den Eltern erhalten hat, der bekam zu Studienzeiten in der Regel auch mehr BAföG. Diese Personen profitieren besonders von der Regelung, dass nur maximal 10.000 € des Darlehensteils zurückgezahlt werden müssen. Es kann jedoch noch mehr Geld gespart werden: Wer entweder bereits recht gut verdient hat oder sich beispielsweise von Familienmitgliedern Geld borgt, sodass die komplette Summe in einem Betrag vorzeitig zurückgezahlt werden kann, der bekommt einen Teil erlassen. Manchmal kann es sich sogar lohnen, für diese Rückzahlung einen Kredit aufzunehmen. Um in den Genuss dieses Vorzugs zu kommen, muss zuerst ein Antrag bei dem Bundesverwaltungsamt gestellt werden. Übrigens soll die Summe, die man sich mit einer vorzeitigen Rückzahlung sparen kann, künftig deutlich abnehmen.

Was hat sich mit der Novelle 2019 geändert?

Ab August 2019 gilt das 26. BAföG-Änderungsgesetz, das zum einen mehr Geld für die Studenten sowie eine größere Zahl an Bezugsberechtigen verspricht.

Das neue Gesetz berücksichtigt erstmals die Situation der über-30-Jährigen, die höhere Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen. Zudem erhöht sich der Kinderbetreuungszuschlag. Der Betrag, den man künftig maximal zurückzahlen muss, liegt bei 10.010 €.

Eine weitere Neuerung ist, dass offene Schulden in bestimmten Fällen (Man konnte sich stets von der Rückzahlungsverpflichtung befreien lassen oder ist seiner Zahlungspflicht ordentlich nachgekommen) ganz erlassen werden. Unbequeme Situationen wie eine Pfändung fallen damit weg. Weitere Inhalte der Novelle werden in diesem Artikel erläutert.

BAföG für Studenten
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Tipps für (angehende) BAföG-Empfänger

Frühzeitige und vollständige Antragstellung

Du kannst BAföG nie für die Monate vor deinem Antrag erhalten, weshalb eine rechtzeitig Antragstellung wichtig ist. Das bedeutet für alle, die bereits BAföG beziehen: Zwei Monate vor Ablauf der aktuellen Förderung sollte der neue Antrag gestellt werden. Allerdings werden Anträge erst dann bearbeitet, wenn alle wichtigen Unterlagen eingereicht wurden. Wieviel BAföG du voraussichtlich erhalten wirst, kannst du anhand eines BAföG-Rechners prognostizieren.

Tipp: Du kannst wertvolle Zeit sparen, indem du einen Online-Antrag stellst. Dieser wird automatisch auf Fehler überprüft (Empfehlung des Deutschen Studentenwerks).

Alle Unterlagen gut aufbewahren

Nicht nur die Bescheide und sonstigen Briefe des Amtes für Ausbildungsförderung sollten gut aufgehoben werden: Auch von den Schreiben, die du an die Behörde geschickt hast (auch den ausgefüllten Vordrucken), solltest du Kopien bzw. Ausdrucke anfertigen, um einen guten Überblick zu behalten.

Arbeiten während des Studiums – auch für BAföG-Empfänger sinnvoll

Vor allem dann, wenn du in einer Großstadt mit vielen tollen Jobmöglichkeiten lebst, ist es ratsam, auch dann zu arbeiten, wenn du mit deinem BAföG ganz gut zurecht kommst. Dadurch senkst du nicht nur den Betrag, den du zurückzahlen musst, sondern tust gleichzeitig etwas, um deinen Berufseinstieg zu erleichtern (mehr zum Thema).

Wichtig für BAföG-Empfänger: Halte das Amt für Ausbildungsförderung immer auf dem Laufenden. Das bedeutet in der Praxis: Sobald du einen neuen Arbeitsvertrag in Händen hast, schickst du der Behörde eine Kopie davon.

Regelmäßiger Wechsel der Studentenbude

Apropos: Auch wenn du häufiger umziehst, musst du der Behörde stets die aktuelle Adresse mitteilen. Bei der Gelegenheit kannst du auch eine Kopie deines neuen Mietvertrages mitschicken.

Nur die erfolgreichen Studenten bekommen Geld vom Staat

Während es in den ersten Semestern sehr leicht ist, BAföG zu beziehen, wird es später etwas schwieriger: Das Amt für Ausbildungsförderung wird dich dazu auffordern, bestimmte Nachweise vorzulegen wie das Zeugnis für deine bestandene Zwischenprüfung.

Lieber kein Urlaubssemester

Du hättest Lust, ein Urlaubssemester zu nehmen? Davon ist hinsichtlich des BAföG abzuraten. Ausnahme: Du erhältst eine einzigartige Jobgelegenheit, die auch deine späteren Karrierechancen verbessert.

Mache dem Amt gegenüber stets wahrheitsgemäße Angaben

Das Studentenwerk zu betrügen (ob absichtlich oder aufgrund von Nachlässigkeit) ist erstens eine Straftat, und zweitens lohnt es sich nicht: Unter anderem kann dies neben der Rückforderung des zu Unrecht bezogenen BAföG ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Die Ämter für Ausbildungsförderung führen im Übrigen einen Datenabgleich mit dem Finanzamt durch.

Straftaten aller Bürger werden in das Zentralregister eingetragen. Wichtig für alle, die zukünftig als Staatsdiener arbeiten wollen: Das erweiterte Führungszeugnis sollte einwandfrei sein.

Tipp: Wenn dir später auffällt, dass Angaben aus deinem BAföG-Antrag nicht korrekt sind, dann ist es sinnvoll, den Antrag zurückzuziehen. Dies ist übrigens auch dann noch möglich, wenn du bereits den Bescheid erhalten hast, doch solltest du keine unnötige Zeit verstreichen lassen.

Fazit

Die finanzielle Entlastung während deines Studiums ist es wert, dass du dafür als Studierender und als Absolvent mit etwas Papierkram zu tun hast.

Du hast eine Frage zu einem Sonderfall, der in diesem Artikel nicht behandelt wurde? Lass dich ruhig individuell beraten, am besten von dem zuständigen Studentenwerk!

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