Wer träumt nicht davon? Einfach mal raus aus der Tretmühle, den öden Arbeitsalltag hinter sich lassen, aufbrechen zu neuen Ufern! Doch als normaler Arbeitnehmer steht man hier vor einem Problem, schließlich erwartet der Chef zumindest physische Anwesenheit von 9 bis 17 Uhr. Die Lösung: das Sabbatical! Wie geht’s, was bringt’s, und warum machen es so viele?

Der Begriff Sabbatical

Der Ausdruck Sabbatical geht auf das hebräische Wort „sabbat“ zurück, das für „innehalten, mit etwas aufhören“ steht. Die Bedeutung ist mit dem Sabbatjahr aus der jüdischen Tora verknüpft, das das siebte Jahr bezeichnet. Dabei handelt es sich um ein göttliches Gebot: Im siebten Jahr solle geruht werden, die Äcker sollten nach 6 Jahren Bebauung brach liegen, was dennoch wachse, gehöre den Armen. Der Mensch solle im siebten Jahr nicht arbeiten, sondern feierlichen Sabbat halten (vgl. Bibel, Exodus 23, 10-13). Das „Sabbatical“ hat diesen Begriffsursprung in die Arbeitswelt transportiert. Ein Sabbatical ist also eine Pause im Berufsleben, ein Innehalten – immer zeitlich begrenzt. Was den zeitlichen Umfang betrifft, gibt es Unterschiede: Spricht man vom Sabbatjahr, geht es wirklich um 12 Monate Auszeit vom Job. Ein Sabbatical kann jedoch immer auch eine kürzere Zeitspanne umfassen, beispielsweise 3 bis 6 Monate.

Gesetzeslage: Sabbatical für alle?

Du merkst schon: Hier ist viel von „kann“ die Rede, wenig von „muss“. Das hat seinen Grund: Es gibt keine einheitliche gesetzliche Regelung für ein Sabbatical. Das heißt umgekehrt: Du hast als normaler Angestellter in der freien Wirtschaft formal keinen Rechtsanspruch auf eine solch titulierte Auszeit.

Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst

Anders sieht es für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes aus. Diese sind in punkto Sabbatical der freien Wirtschaft tatsächlich einen Schritt voraus. Denn sie können einen Anspruch auf ein Sabbatical geltend machen, und dieser ist ganz klar vom Bund oder den zuständigen Bundesländern geregelt. Das heißt allerdings auch, dass sich die konkreten Bedingungen je nach Bundesland unterscheiden. Es kommt also darauf an, wer offiziell dein Arbeitgeber ist. Bist du zum Beispiel als Lehrer beim bayerischen Staat verbeamtet, greift die entsprechende Regelung deines Bundeslands – in diesem Fall Bayern.

Freie Wirtschaft

Doch auch wenn es in Wirtschaft und Industrie keinen Anspruch auf ein Sabbatjahr gibt, heißt das nicht, dass du dort keine Chance auf diese Art von „Pause vom Job“ hast. Viele Beispiele zeigen, dass in den letzten Jahren immer mehr Unternehmen ihren Arbeitnehmern solch eine Auszeit genehmigen. Einzelne große Unternehmen wie BMW oder Siemens haben offizielle Sabbatical-Angebote für ihre Arbeitnehmer, jedoch ist das ein verschwindend geringer Prozentsatz in der deutschen Arbeitswelt.

In der Regel liegt es also an dir, auf deinen Arbeitgeber zuzugehen, das Thema anzusprechen und auch für eine optimale Regelung des Sabbaticals und vor allem auch deiner anschließenden Rückkehr zu sorgen. Und dabei gibt es einiges zu beachten. Außerdem kommt hier auch das neue Brückenteilzeitgesetz ins Spiel.

Brückenteilzeitgesetz

Seit 1. Januar 2019 gilt in Deutschland das neue Brückenteilzeitgesetz. Es sieht vor, dass Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf vorübergehende Arbeitszeitreduzierung stellen dürfen. Generell ist eine Verringerung der Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum von 1 bis 5 Jahren möglich. Bestimmte Gründe müssen nicht vorliegen. Als Voraussetzungen dafür gelten jedoch, dass der Arbeitnehmer mindestens 6 Monate im Betrieb angestellt ist, der Arbeitgeber mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigt und dem Vorhaben keine „betrieblichen Gründe, die die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigen“ entgegenstehen. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Beginn der veränderten Arbeitszeit gestellt werden. Noch eines gibt es zu beachten: Unternehmen, deren Mitarbeiterzahl zwischen 46 und 200 Angestellten liegt, müssen nur einem pro angefangenen 15 Arbeitnehmern einen Brückenteilzeit-Arbeitsplatz genehmigen.

Teilzeit ist jetzt natürlich nicht mit einem Sabbatical gleichzusetzen. Denn bei einem Sabbatical willst du deinem Arbeitsplatz ja wirklich für ein paar Monate komplett den Rücken kehren. Und doch führt der Weg ins Sabbatical oftmals über die Teilzeit. Dann wird zum Beispiel ein Teilzeitvertrag über eine 30-Wochen-Stunden für die Dauer von 4 Jahren abgeschlossen. Tatsächlich arbeitet der Angestellte aber 3 Jahre lang 40 Wochenstunden und verschwindet im 4. Jahr in das Sabbatical – das Einverständnis des Chefs natürlich vorausgesetzt. Es handelt sich dabei um eine sogenannte „Teilzeit Invest“ oder „unsichtbare Teilzeit“. Deshalb kann das neue Brückenteilzeitgesetz durchaus den Weg ins Sabbatical für manche leichter öffnen. Doch zunächst einmal solltest du dir darüber klar werden, warum du deine Kollegen erst einmal ein paar Monate nicht sehen willst.

Tafel mit Aufschrift: Sabbatical oder Burnout?
Bildquelle: www.istockphoto.com / syahrir maulana

So planst du dein Sabbatical

Gründe für die Auszeit

Persönliche Gründe für ein Sabbatical gibt es viele:

  • Ausgebranntheit, gesundheitliches Auftanken
  • Neuorientierung
  • kreative Pause, um Energie zu tanken
  • neue Erfahrungen machen und sich weiterentwickeln
  • familiäre Situation (z. B. Pflege eines Angehörigen)
  • Umsetzung eines privaten Projekts

So argumentierst du beim Chef

Deinen Grund, warum du dir eine längere Pause von deinem Beruf wünschst, kennst nur du. Trittst du an deinen Arbeitgeber mit dem Wunsch nach einem Sabbatical heran, solltest du vorher einige taktische Überlegungen anstellen. Denn klar ist: So sozial eingestellt dein Chef auch sein mag, Pro-Argumenten für dein Sabbatical, die sich positiv auf seine Firma auswirken, steht er mit Sicherheit aufgeschlossener gegenüber als deinem Wunsch, „schon immer mal eine Weltreise machen zu wollen“. Hier hilft bei der Argumentation ein alter Trick: Versetze dich in dein Gegenüber und formuliere entsprechend.

Beispiel: 

Du bist in der Projektplanung einer IT-Firma angestellt und wünschst dir nichts sehnlicher, als ein halbes Jahr Auszeit vom Job, um die Welt zu bereisen. Andere Kulturen kennen zu lernen, unabhängig unterwegs zu sein, neue Leute zu treffen und deine Reise spontan zu organisieren – das ist dein Ding. Deinem Chef legst du ganz klar die positiven Auswirkungen dieser Reise auf dich und deine spätere Arbeitskraft dar, wenn du wieder einsteigst. Denn nach deinem Sabbatical wirst du

  • neue Inspirationen auch mit in deine Arbeitswelt nehmen,
  • offener auf Menschen zugehen und kommunikativer sein,
  • deine Fremdsprachenkenntnisse enorm verbessert haben,
  • dein Selbstmanagement optimiert haben und sicherlich
  • mit viel mehr neuem Elan an deine täglichen Aufgaben herangehen.

Je konkreter es dir gelingt, positive Auswirkungen zu formulieren, desto leichter wirst du deinen Chef von der Notwendigkeit deines Sabbatjahres überzeugen können.

Achtung: Mit diesen Gegen-Argumenten musst du rechnen!

Was spricht aus Sicht eines Arbeitgebers gegen ein Sabbatjahr? Naja, deinem Chef fällt da sicher so einiges ein:

Verlust der Arbeitskraft: Schließlich bist du über einen längeren Zeitraum nicht da. Deine Arbeit bleibt liegen bzw. muss neu verteilt werden. Stellt dein Chef jemanden Neues ein, geht das nur befristet – denn du willst ja wieder an deinen Platz zurückkehren. Er hat also eine Einarbeitungszeit einzukalkulieren, außerdem bringt der Wechsel Unruhe ins Team.

Unsicherheit: Wer garantiert dem Chef vorab, dass du nach 5 Monaten Yoga-Camp im Bergland von Tibet anschließend wieder Bock auf Postgang erledigen in Castrop-Rauxel hast? Auszeiten macht man ja gerade deshalb, weil man sich neu finden bzw. orientieren will. Wohin die Reise schließlich geht, stellt man allerdings oftmals erst unterwegs fest. Und da kann man immer auch anders abbiegen als ursprünglich geplant…

Schaffen eines Präzedenzfalls: Einmal ist keinmal, das gilt in diesem Fall nicht. Wenn Kollegin Y aus dem Marketing letztes Jahr 6 Monate ins Sabbatical verschwunden ist, warum darf das dann nicht auch Kollege X aus der IT? Viele Arbeitgeber fürchten, mit einem ersten genehmigten Fall eine wahre Lawine im Betrieb auszulösen.

Wer hier geschickt argumentiert und es schafft, dem Chef bei dem ein oder anderen Gegenargument bereits vorab den Wind aus den Segeln zu nehmen, punktet auf jeden Fall. Doch auch den organisatorischen Aspekt solltest du nicht außer Acht lassen. Denn ganz klar muss geregelt sein, wann du wie lange frei hast, wie es in dieser Zeit mit deiner Gehaltszahlung aussieht und wie sich deine Versicherungssituation während des Sabbatjahrs gestaltet. Denn schließlich brauchst du Planungssicherheit, und das Geld sollte dir ja auch nicht ausgehen.

Sabbatical Strand mit Flaschenpost Aufschrift "out of office
Bildquelle: www.istockphoto.com / gopixa

Ein Vertrag muss sein

Generell gilt: Du solltest unbedingt auf eine vertraglich fixierte Regelung bestehen, wenn du mit einem Arbeitgeber ein Sabbatical vereinbarst. Das bedeutet Sicherheit für beide Seiten. Es gibt vier Möglichkeiten, den Arbeitsvertrag fortzuführen:

1. Stunden sammeln

Beschäftigte können mit dem Chef vereinbaren, Urlaubstage, Überstunden und Sonderzahlungen zu sammeln. Dies kann man sich dann zum vereinbarten Termin in Form von „Freizeit“ rückvergüten lassen.
Problematisch an diesem Modell ist, dass das Arbeitszeitgesetz eine maximale Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag vorschreibt. Zudem dürfen laut Bundesurlaubsgesetz nur die Tage gesammelt werden, die den Jahresmindesturlaub von 24 Tagen übersteigen. Die überschüssigen Tage müssen bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden, sonst verfallen sie. Demnach ist es mit diesem Konzept fast unmöglich, ein Sabbatjahr „anzusparen“.

2. Verzicht auf Lohnanteile

Für eine bestimmte Zeit verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehaltes. Dafür erhält er entsprechend Freizeit. Beamte in Nordrhein-Westfalen haben zum Beispiel die Möglichkeit, sechs Jahre auf ein Siebentel ihres Gehaltes zu verzichten. Dafür können sie dann das siebente Jahr frei machen (vgl. sabbatjahr.org).

3. Befristete Teilzeitverträge

In der freien Wirtschaft hingegen werden nach einem ähnlichen Prinzip befristete Teilzeitverträge ausgehandelt. Darunter fällt die bereits erläuterte Teilzeit Invest bzw. unsichtbare Teilzeit, bei der für einen bestimmten Zeitraum eine reduzierte Wochenstundenzahl vereinbart wird, jedoch in Vollzeit weitergearbeitet wird. Am Ende kann die geleistete Mehr-Arbeit in Form eines Sabbaticals abgefeiert werden. Die monatliche Gehaltszahlung bleibt dabei kontinuierlich gleich und ist der geminderten Wochenstundenzahl aus dem Vertrag angepasst.

4. Unbezahlter Urlaub

Diese Variante funktioniert nur, wenn du über ein sehr komfortables finanzielles Polster verfügst. Denn schließlich fehlt dir ja dann für die Zeit des Sabbaticals dein gewohntes Gehalt. Außerdem werden in dieser Zeit dann auch keine Rentenbeiträge eingezahlt. Das ist problematisch. Selbst wenn du dich für diese Variante entscheidest, solltest du dann eine Fortführung der Zahlung dementsprechend vereinbaren, sonst fehlen dir später Beträge. Und auch die Krankenversicherung muss privat fortgesetzt werden.

Der Vorteil der ersten drei Möglichkeiten ist, dass der Arbeitgeber sowohl Lohn als auch Sozialversicherungsbeiträge bezahlt und du sozusagen ganz klassisch im „System“ verbleibst. Prinzipiell musst du alle Abmachungen mit dem Chef schriftlich festhalten, damit es später kein böses Erwachen gibt. Im Vertrag sind auf jeden Fall die Dauer der Auszeit, die Entgeltregelung, die Fortführung des Vertrags und die Rückkehroption festgehalten.

Fazit

Lass dich nicht abschrecken: Spielst du ernsthaft mit dem Gedanken, eine berufliche Auszeit für ein halbes oder ein ganzes Jahr zu nehmen, dann lohnt sich auch der organisatorische Aufwand vorab. Selbst wenn du ein wenig für deine Träume kämpfen musst, gib nicht auf: Vielleicht bist du ja der Präzedenzfall in deinem Unternehmen, der es in Zukunft auch noch weiteren Mitarbeitern ermöglicht, ein Sabbatical zu nehmen. Und wenn du es schließlich geschafft hast, ein Sabbatical genehmigt zu bekommen, genieße es: Es ist eine einmalige Chance im Leben!

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