Du hast dich selbstständig gemacht und willst alles richtig machen? Oder stehst du gerade in Kontakt mit einer Behörde, die dir eine Scheinselbstständigkeit vorwirft? In diesem Artikel erhältst du Tipps, wie du einer solchen Situation vorbeugen, diese überprüfen und beseitigen kannst.

Gegen Scheinselbstständigkeit wird u. a. vonseiten des Staates vorgegangen, weil sich die jeweiligen Firmen und freien Mitarbeiter finanzielle Vorteile verschaffen. Im Rahmen des sogenannten Statusfeststellungsverfahrens überprüft die Deutsche Rentenversicherung, ob jemand scheinselbstständig ist.


Definition der Scheinselbstständigkeit

Die Kriterien für eine Scheinselbstständigkeit wurden unter anderem von dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundessozialgericht erarbeitet. Wenn eine Person in einem Vertrag die Rolle eines Selbstständigen hat, jedoch eigentlich wie ein Arbeitnehmer agiert, dann spricht man von einer Scheinselbstständigkeit.

  • Du bist für einen einzigen Auftraggeber tätig,
  • deine Umsätze stammen zu 5/6 aus dieser Einnahmenquelle,
  • und deine Arbeitskraft kann nicht durch die einer anderen Person ersetzt werden?

Dann trifft das Problem der Scheinselbstständigkeit leider auf dich zu.

Weitere Kriterien für das Vorliegen einer Scheinselbstständigkeit sind das Vorliegen einer Weisungsbefugnis, vorgegebene Arbeitszeiten und die Auswahl eines Arbeitsortes. Verdächtig macht man sich außerdem, wenn man als Freiberufler eine Tätigkeit ausübt, die man zuvor als Festangestellter ausgeübt hat.


Wer prüft die Scheinselbstständigkeit?

Die Deutsche Rentenversicherung Bund, Sozialversicherungen, das Arbeitsgericht oder das Finanzamt können eine Scheinselbstständigkeit überprüfen und feststellen. Auftraggeber und Auftragnehmer können eine Prüfung der Situation verlangen. Wurdest du verdächtigt, scheinselbstständig zu sein, dann kann dies zu einer Betriebsprüfung führen. Eine solche wird von dem Finanzamt durchgeführt.


Welche Konsequenzen hat es, wenn eine Scheinselbstständigkeit festgestellt wurde?

Wurde diese festgestellt, dann muss der Auftraggeber die Beiträge zur Sozialversicherung für maximal vier Jahre nachzahlen. Auch kann das Finanzamt Lohnsteuer nachfordern. Bereits ausgestellte Rechnungen müssen berichtigt werden.


Was ist, wenn man unwissentlich in eine Scheinselbstständigkeit geraten ist?

Du hast eine spannende Freelancer-Stelle gefunden und wirst plötzlich darauf hingewiesen, dass du das Risiko einer Scheinselbstständigkeit eingegangen bist?

Als Selbstständiger ist man dazu verpflichtet, sich diverses juristisches Wissen anzueignen und kann sich daher nicht auf die eigene Unwissenheit berufen. Allerdings kann es zu Situationen kommen, in denen Kenntnisse, die man sich durch das Lesen von Artikeln im Internet oder Büchern angeeignet hat, nicht mehr ausreichen. In einem solchen Fall solltest du den Gang zu einem juristischen Experten nicht scheuen.


Wie du einer Scheinselbstständigkeit vorbeugen kannst

Kümmere dich um die Akquise und lege dir eine eigene Firmenhomepage zu, sodass dich potenzielle Auftraggeber über das Internet finden können. Indem man eine GmbH gründet, kann das Risiko einer Scheinselbstständigkeit ebenfalls vermieden werden.


Verliere ich meinen Auftraggeber, nachdem eine Scheinselbstständigkeit festgestellt wurde?

Man hat die Möglichkeit, sich eine Festanstellung zu erklagen. Allerdings sollte dir bewusst sein, dass ein auf diese Weise entstandenes Arbeitsverhältnis von Anfang an Konfliktpotenzial aufweist.

Akquise
Bildquelle: www.istockphoto.com / marchmeena29

Was mache ich, wenn ich keine anderen Auftraggeber finde?

Biete nur Dienstleistungen an, die du in sehr guter Qualität ausführen kannst und betreibe Marketing, sodass Auftraggeber auf dich aufmerksam werden. Dies ist der beste Weg, um dafür zu sorgen, dass sich die Einnahmen aus unterschiedlichen Quellen zusammensetzen und es nicht zu einer Konstellation kommt, in der die Kriterien einer Scheinselbstständigkeit zutreffen.

Vielleicht gelingt es dir sogar, zu einer Kooperation mit einer Institution zu gelangen, über welche du regelmäßig an Aufträge von unterschiedlichen Firmen bzw. Privatpersonen kommen kannst.


Kann man trotz vorsätzlicher Scheinselbstständigkeit ein lupenreines Führungszeugnis beibehalten?

  • Der Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung stellt Scheinselbstständigkeiten bei Unternehmern fest, die sich keinem freiwilligen Statusfeststellungsverfahren unterzogen haben.
  • Neben der Nachzahlung von Beiträgen drohen dir strafrechtliche Konsequenzen. Wie schwer die Straftat bewertet wird, hängt von der Summe der Nachzahlung ab. Handelt es sich um mehr als 10.000 €, kommt es zur Verhängung von Freiheitsstrafen, die jedoch häufig auf Bewährung ausgesprochen werden.
  • Auch auf die berufliche Laufbahn wirkt es sich aus, wenn eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten beschlossen wurde. So kann eine Person, die zuvor Geschäftsführer einer GmbH war, diese Tätigkeit nach der Freiheitsstrafe nicht weiter ausüben.
  • § 1 SchwarzArbG betrachtet Scheinselbstständigkeit als Schwarzarbeit.

Fazit

Es macht keinen Sinn, um jeden Preis selbstständig sein zu wollen. Doch kann es Fälle geben, in denen sich keine interessante Festanstellung ergibt und man sich mit einer Stelle als freier Mitarbeiter arrangiert. Damit sich die Tätigkeit mit dem Gesetz vereinbaren lässt, sollte man dafür sorgen, dass man nicht die Kriterien einer Scheinselbstständigkeit erfüllt. Wer sich unsicher ist, ob sich das Freelancertum mit dem Gesetz vereinbaren lässt, kann sich an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden, um das eigene Business einem freiwilligen Statusfeststellungsverfahren zu unterziehen. Dieses Verfahren ist kostenlos.

Du musst deine Selbstständigkeit aufgeben, da festgestellt wurde, dass es sich nicht um eine echte Selbstständigkeit handelt? Dann hänge dich rein in die Suche nach einem Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer musst du dich mit wesentlich weniger Gesetzen beschäftigen und dich um weniger Verwaltungskram kümmern als ein Selbstständiger.

Quellen:
www.fuer-gruender.de
www.anwalt.de
www.scheinselbstaendigkeit.de

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