Jetzt möglich: Krankschreibung per Telefon
Die Krankenkassen haben auf die aktuellen Umstände rund um die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland reagiert. Um zu verhindern, dass die Hausärzte dem Ansturm der Patienten nicht mehr gerecht werden können, greift ab sofort eine neue Regelung: Wer an einer Erkältung oder einem grippalen Infekt mit leichter Symptomatik leidet, kann sich telefonisch beim Arzt melden und eine Krankschreibung ohne Untersuchung erhalten. Das gilt nun auch, wenn derjenige vermutet, es könne sich dabei um Covid-19 handeln.
Krankschreibung per Telefon
Die telefonische Krankschreibung funktioniert folgendermaßen: Wer Symptome einer leichten Erkältung verspürt, und nicht arbeiten gehen kann, muss ab sofort nicht mehr persönlich beim Arzt vorstellig werden. Es reicht ein Anruf in der Arztpraxis. Dort schilderst du deine Symptome. Erachtet es der Arzt für sinnvoll, erhältst du dann eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) für maximal 14 Tage, ohne dass du dafür untersucht werden musst. Der Arzt schickt dir diese zu.
Die Praxis benötigt für die Ausstellung der AU-Bescheinigung jedoch die Versichertendaten von deiner Krankenkassenkarte. Hier gilt Folgendes:
- Bist du in diesem Quartal bereits bei deinem Hausarzt gewesen, hat er bereits die Kartendaten; es muss nichts weiter unternommen werden.
- Warst du in diesem Quartal noch nicht bei deinem Hausarzt, bist dort jedoch als Patient bekannt, darf der Arzt deine Versichertendaten aus der Patientenakte übernehmen.
- Du bist das erste Mal bei einem neuen Arzt? Dann darf das Praxispersonal nun deine Versichertendaten von dir am Telefon erfragen und händisch einpflegen. Du musst also nicht in der Praxis erscheinen.
Regelung zunächst bis 23. Juni gültig
Auf diese Vereinbarung haben sich der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) und die kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) geeinigt. Sie gilt ab sofort und vorläufig bis 23. Juni 2020. Neu ist, dass diese Regelung nun auch bei Patienten mit Verdacht auf Covid-19 greift. Das heißt also, wer nur leichte Symptome verspürt, aber vermutet, er könnte sich mit dem Coronavirus infiziert haben, kann sich nun ebenfalls telefonisch für 14 Tage krankschreiben lassen. Wichtig: Das gilt wirklich nur für eine leichte Symptomatik! Verdachtspatienten können somit zuhause bleiben und gefährden durch einen Gang zum Arzt nicht weitere Menschen mit einer potenziellen Ansteckung. Dein Arzt muss dich dann auch darüber informieren, wo du dich gegebenenfalls auf Covid-19 testen lassen kannst.
Sollten deine Symptome im Laufe der Zeit stärker werden und fühlst du dich schwerer erkrankt, solltest du dich aber auf jeden Fall noch einmal telefonisch bei einem Arzt melden und nach Absprache dann auch untersuchen lassen.
Quelle:
kbv.de
(Stand: 25.03.2020)
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