Hygiene-Freaks reiben sich aktuell verwundert die Augen: All ihre bislang müde belächelten Tipps wie Händewaschen, Desinfektionsspray benutzen und in die Armbeuge husten gehören in Corona-Zeiten zum absoluten Normalverhalten aller Mitbürger. Tja, neue Zeiten bringen neue Regeln hervor. In den nächsten Wochen werden viele von uns wieder ihre Büroräume beziehen, und doch wird nicht sofort alles wieder wie früher sein. Hygiene im Büro spielt jetzt eine noch größere Rolle. Wie verhalte ich mich nun richtig? Welche Schutzmaßnahmen hat der Arbeitgeber zu ergreifen? Wir haben die Antworten.

Arbeitgeber in der Pflicht

Die richtige Hygiene am Arbeitsplatz ist immer ein Zusammenspiel aus Schutzmaßnahmen, die der Arbeitgeber vorbeugend ergreift, und dem eigenen Verhalten. Es liegt also zum einen in deiner eigenen Verantwortung, wie hygienisch es bei dir im Büro ist – und natürlich am Verhalten deiner Arbeitskollegen. Aber zum anderen hat auch dein Arbeitgeber gerade jetzt bestimmte Voraussetzungen zu schaffen, damit ein höchstmöglicher Infektionsschutz am Arbeitsplatz gewährleistet ist. Von Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin heißt es hierzu:

„Grundsätzlich sieht das Arbeitsschutzgesetz vor, dass der Arbeitgeber für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich ist und diese zu schützen hat.“

Der Begriff „Hygiene“ ist jedoch sehr viel weiter gefasst als ein reiner Infektionsschutz. Mit hygienischem Verhalten meinen wir auch Verhalten, das gewissen moralischen und gesellschaftlich akzeptierten Regeln entspricht. Nicht immer steht da der rein medizinische Aspekt im Vordergrund, Ansteckungen von Krankheiten zu vermeiden. Manchmal geht es auch einfach darum, ein gewisses Maß an Sauberkeit, das sozial erwünscht ist, zu gewährleisten. Anders formuliert: Zu wenig Hygiene im Büro kann schlicht und ergreifend schnell sehr eklig werden.

Klar ist jedoch: Eine gute Hygiene ist Grundvoraussetzung dafür, dass Infektionsschutz am Arbeitsplatz überhaupt funktionieren kann.

Besprechung in Corona-Zeiten
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Regel 1: Nur gesund ins Büro!

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, ist es aber leider oftmals nicht: Wer sich nicht gesund fühlt, soll auf keinen Fall zur Arbeit kommen. Das gilt jetzt natürlich in besonderem Maße. Denn auch viele Covid-19-Erkrankungen gehen mit nur leichten Symptomen vonstatten. Trotzdem besteht aber die Gefahr, die Kollegen anzustecken. Also nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch um die Arbeitskollegen zu schützen, gilt: Wer krank ist oder sich nicht fit fühlt, bleibt zuhause. Und wer sich morgens nicht ganz sicher ist, ob oder wie schwer es ihn erwischt hat: Home-Office ist da momentan die perfekte Alternative.

Regel 2: Abstand, bitte!

Mittlerweile hat es wohl fast jeder kapiert: Zurzeit ist Abstand das Gebot der Stunde. Auch im Büro muss man darauf achten, mindestens 1,5 bis 2 Meter Abstand zu Mitmenschen einzuhalten. Hier bist auch du gefragt: Dem schicken Kollegen aus der Service-Abteilung darfst du jetzt eben nicht mehr so nahekommen, wie du es gerne hättest. Auch Kaffeepausen mit den Kollegen in kleiner Runde ohne Abstandsgebot oder Lästereien Ohr an Ohr müssen aktuell vermieden werden.

Doch in manchen Büros lässt sich selbst am Schreibtisch ein Abstand von 2 Metern schwerlich einhalten. Dann ist dein Arbeitgeber gefragt: Er muss dafür Sorge tragen, dass die Arbeitssituation in den Büroräumen dem Gesundheitsschutz entspricht. Offiziell heißt es: Nach derzeitigem medizinischem Kenntnisstand muss der Sicherheitsabstand zwischen zwei Beschäftigten bei der Arbeit mindestens 2 Meter betragen. Wo dies nicht der Fall ist, müssen Arbeitgeber ihre Büros zuerst entsprechend umgestalten, bevor sie ihre Mitarbeiter wieder zur Arbeit erscheinen lassen. Manchmal ist es aus räumlichen Gegebenheiten nicht möglich, diesen Abstand einzuhalten. Einige Büros sind eben einfach zu klein, um zum Beispiel die Schreibtische entsprechend auseinanderrücken zu können. Dann heißt es: Schichtbetrieb. Der Arbeitgeber darf nur so viele Mitarbeiter gleichzeitig ins Büro und an entsprechend voneinander entfernte Arbeitsplätze schicken, wie der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann. Die anderen müssen parallel im Home-Office bleiben.

Neben dem Schreibtisch als Arbeitsort an sich gibt es im Büro aber noch einige andere Plätze, an denen es schnell eng werden kann. Hierzu zählen:

  • der Pausen- bzw. Aufenthaltsraum. Hier gilt: Durch versetzte Pausen hat der Arbeitgeber sicher zu stellen, dass der Sicherheitsabstand zwischen den Arbeitnehmern eingehalten werden kann.
  • die Zeiterfassung am Büroeingang. Auch hier ist der Arbeitgeber in der Pflicht: Er hat dafür zu sorgen, dass auch an diesen „Engstellen“ der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann. Das geht entweder über Personal, also beispielsweise einen Einweiser oder Kontrolleur an dieser Stelle, der ein Auge darauf hat. Oder aber es werden entsprechende Markierungen am Fußboden oder abgegrenzte Stehflächen angebracht, über die der Mindestabstand eingehalten werden kann.
  • der Flur. Dieser kann durch entsprechende Markierungen so gestaltet werden, dass er in verschiedene Bahnen aufgeteilt wird. Dadurch soll das Risiko, sich direkt zu begegnen, minimiert werden.
  • die Kantine. Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass sich nicht zu viele Mitarbeiter gleichzeitig dort aufhalten. Das lässt sich beispielsweise über zeitlich gestaffelte Mittagspausen regeln. Zudem ist die Bestuhlung so zu organisieren, dass der Abstand korrekt eingehalten werden kann.
Niesen Corona
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Regel 3: Anstand, bitte!

Neben den aktuellen Corona-Abstandsgeboten gibt es weitere Hygiene-Regeln, die man unter der Überschrift „Anstand“ zusammenfassen könnte. Sie galten im Prinzip in unserer Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten schon immer. Aktuell wurden jedoch ein paar Vorschriften abgewandelt, wie zum Beispiel das Hand-vor-Halten beim Niesen oder das Händeschütteln. Was sind die Regeln?

  • Händewaschen. Schon die Oma wusste: Vor dem Essen, nach dem Essen – Händewaschen nicht vergessen. Für den Toilettengang gilt hier das Gleiche, auch er sollte unbedingt vom Händewaschen umrahmt sein. In Zeiten von Corona ist jedoch generell regelmäßiges Händewaschen angesagt, sprich lieber einmal mehr, als zu wenig. Wie wasche ich richtig? Ganz einfach:

Die Hände gründlich mit Wasser und Seife mindestens 20 Sekunden waschen. Wichtig dabei: Gut reiben, sowohl beim Einseifen als auch am Ende beim gründlichen Abwaschen.

  • Husten oder Niesen. Jeder muss mal niesen oder husten, egal ob Allergiker oder nicht. Das ist ja auch nicht weiter schlimm. Allerdings heißt es jetzt: In die Armbeuge bitte, auf keinen Fall in die Hand! Denn wenn du in die Hand niest, würdest du eventuelle Viren ziemlich schnell und unbemerkt von der Handfläche auf weiteren Oberflächen verteilen. Was auch geht: In ein Taschentuch husten oder niesen, das dann gleich entsorgt wird.
  • Die Hand reichen. Was früher ein Zeichen von Höflichkeit in unseren Breitengraden war, sollte man jetzt nicht mehr machen: Die Ansteckungsgefahr ist zu groß. Kreative Alternativen gibt es ja viele: Vom lässigen Ellbogen-Check bis zur akrobatischen Fußaußenseiten-Berührung gab es da schon viele Vorschläge, die zugleich die Fitness trainieren. Doch in Zeiten von Abstandsgebot usw. sollte man jetzt einfach mal komplett auf Körperkontakt verzichten.
  • Berührungen im Gesicht. Vermeide es, so gut es dir gelingt, dir mit den Händen ins Gesicht zu greifen. Das ist schwieriger als gedacht, da diese Bewegungen oftmals unterbewusst ausgeführt werden. Versuche aber trotzdem, darauf zu achten.
Hände desinfizieren
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Regel 4: Desinfektion, dein Freund und Helfer

Zack, waren sie ausverkauft, schon bevor die Corona-Pandemie so richtig losgelegt hat: die Desinfektionsmittel. Für viele hat wohl einfach die Vorstellung, sich mit ein paar Spritzern quasi komplett reinzuwaschen und keimfrei zu machen, etwas äußerst Befriedigendes. Kehren wir jetzt gesammelt oder zumindest wieder in kleinen Grüppchen ins Büro zurück, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass sämtliche Oberflächen in regelmäßigen Abständen fachgerecht gereinigt und desinfiziert werden. Dazu zählen Toiletten, Türklinken, Schreibtische, usw. Und es muss eine Möglichkeit für die Mitarbeiter bestehen, sich die Hände zu desinfizieren.

Aber: Händedesinfektion, wie geht das richtig?

  1. Händedesinfektion sollte nur auf trockener Haut ausgeführt werden.
  2. Du musst darauf achten, dass auch wirklich alle Flächen deiner Hände (auch Fingerzwischenräume usw.) komplett mit dem Desinfektionsmittel benetzt sind.
  3. Die vom Hersteller angegebene Einwirkzeit muss eingehalten werden, zum Beispiel 30 Sekunden. Erst danach solltest du mit deinen Händen wieder etwas berühren.

Regel 5: Don’t talk, just skype

Jetzt ist die große Zeit der Videokonferenzen. Auch wenn viele Mitarbeiter nun schrittweise das Home-Office verlassen und wieder an ihre Schreibtische zurückkehren, ist Zurückhaltung beim Face-to-Face-Kontakt angesagt. Direkte Meetings mit vielen Personen sollten so gut es geht vermieden werden. Besser ihr trefft euch dazu auch weiterhin über die gängigen Online-Tools.

Videokonferenz
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Regel 6: Maskenpflicht für alle?

Schließlich wäre da ja noch die Maske. In vielen Einrichtungen mit Publikumsverkehr wie Landratsämtern beispielsweise ist es für die Mitarbeiter bereits jetzt Pflicht, eine Maske (es kann auch ein selbst genähter Mund-Nase-Schutz sein)  zu tragen. Diese hat dann der Arbeitgeber verhängt. Doch wie verhält es sich in anderen Büros? Generell gilt: In erster Linie ist das Abstandsgebot einzuhalten. Aber immer dort, wo dies nicht möglich ist, kann natürlich zu zusätzlichen Maßnahmen gegriffen werden. Denkbar ist zum Beispiel auch eine Vorschrift von Seiten des Arbeitgebers, immer dann die Maske zu tragen, wenn man sich von seinem Arbeitsplatz entfernt und potenziell anderen Mitarbeitern auf Gängen usw. begegnen könnte.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mittlerweile einen „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ veröffentlicht. Darin heißt es: „Unabhängig vom Betrieblichen Maßnahmenkonzept sollen in Zweifelsfällen, bei denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt und getragen werden.“ Das heißt dann also: Fordert dein Arbeitgeber von dir, solch einen Schutz anzulegen, sollte er dir diesen auch bereitstellen.

Für dich gilt allerdings auch: Musst du auf dem Weg in die Arbeit die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, hast du dort sowieso eine Maske zu tragen. Das ist mittlerweile in ganz Deutschland Pflicht.

Fazit

Viele können es kaum erwarten, aus dem Home-Office zurück ins Büro zu ziehen. Verständlicherweise, fehlte doch in den letzten Wochen der direkte Kontakt und Austausch mit den Kollegen. Doch auch wenn wir unsere Arbeitsstätten jetzt langsam wieder in Beschlag nehmen, ist Vorsicht geboten: Die neuen Hygiene-Regeln sind im Interesse aller einzuhalten. In gewisser Weise ist das Ganze ja ein vorsichtiger Testlauf, anhand dessen man sehen will, inwieweit man sich wieder an ein gewisses Stück Normalität heranwagen kann. Und dafür braucht es wohl die vorgegebenen Hygiene-Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus weiterhin gering zu halten.


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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form (generisches Maskulinum), z. B. „der Mitarbeiter“. Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und ist wertfrei.