Wenn du Geld benötigst, holst du dir das im Normalfall von der Bank. Was viele nicht wissen, ist die Tatsache, dass es auch im eigenen Betrieb die Möglichkeit gibt, sich von seinem Arbeitgeber Geld zu leihen. Wie das funktioniert und was du dabei beachten musst, kannst du hier nachlesen.

Was ist ein Arbeitgeberdarlehen?

Bei einem Arbeitgeberdarlehen handelt es sich um einen sogenannten geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer, der zumeist attraktiver ist als eine Gehaltserhöhung. Mögliche Beispiele für geldwerte Vorteile sind eine betriebliche Altersvorsorge für die Mitarbeiter im Unternehmen oder etwa auch, wenn dir dein Chef Arbeitskleidung zur Verfügung stellt. In einigen Fällen sind die Arbeitgeber auch dazu bereit, ihren Mitarbeitern aus finanziellen Notlagen zu helfen oder ihnen eventuell auch beim Kauf einer neuen Wohnung oder eines Autos vorübergehend unter die Arme zu greifen.

Der große Vorteil für den Arbeitgeber dabei ist, dass er die Mitarbeiter dadurch langfristig an das Unternehmen binden kann. Arbeitnehmer profitieren von dieser Finanzierungsform vor allem deshalb, weil ihnen der Chef dafür wesentlich bessere Konditionen als den marktüblichen Zinssatz gewährt oder sogar ganz auf die Zahlung von Zinsen verzichtet. Doch selbstverständlich ist dabei nicht alles erlaubt und für beide Seiten gibt es ein paar wichtige Dinge zu beachten.

Arbeitgeberdarlehen Zinsen
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Was muss bei der Vergabe eines Arbeitgeberdarlehens beachtet werden?

Eines ist wichtig: Kein Unternehmen in Deutschland ist verpflichtet, dir Geld zu leihen. Es handelt sich dabei genauso wie bei einer Gehaltserhöhung über dem Kollektivvertrag immer um eine freiwillige Leistung. Allerdings ist es den Arbeitgebern nicht erlaubt, Unterschiede bei der Vergabe zu machen. Wenn einmal ein Mitarbeiter ein entsprechendes Darlehen erhalten hat, dann haben auch andere ein grundsätzliches Recht darauf, egal ob es sich dabei um Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigte handelt.

Eine entsprechende Ablehnung einer Anfrage muss dann jedenfalls begründet werden. Ein möglicher Ablehnungsgrund könnte aber beispielsweise sein, wenn du bereits hoch verschuldet bist oder dein Gehalt gepfändet wird. Wichtig ist es jedenfalls, alle wichtigen Vereinbarungen, die das Darlehen betreffen, schriftlich in einem Darlehensvertrag festzuhalten. Dazu zählen vor allem Informationen wie die genaue Höhe des Darlehensbetrages, die Laufzeit, die Formalitäten für die Rückzahlung sowie der vereinbarte Zinssatz.

Wird kein Zinssatz vereinbart, so gilt das Darlehen als zinsenlos. Um das Arbeitsverhältnis nicht zu belasten, ist es trotzdem keine gute Idee, dass du diesen Punkt verschweigst, wenn dein Chef das vergessen sollte. Bei der Gestaltung des Vertrages müssen bestimmte Formvorschriften beachtet werden. Andernfalls handelt es sich nämlich um keinen Kredit, sondern um einen Arbeitslohn. Das hätte zur Konsequenz, dass du dafür eventuell zusätzliche Steuern zahlen musst.

Gibt es in deinem Unternehmen einen Betriebsrat, so müsst ihr diesen ebenso in die Entscheidung mit einbeziehen.

Die Grenzen und Konsequenzen beim geldwerten Vorteil

Rein steuerrechtlich betrachtet handelt es sich beim Arbeitgeberdarlehen nur dann um einen geldwerten Vorteil, wenn dein Chef dir dafür mehr als 2.600 Euro leiht und einen günstigeren Zinssatz dafür verlangt als die Bank.

Denn dadurch wird der Betrag, den du dir im Vergleich zu den Zinsen bei einem vergleichbaren Darlehen auf der Bank ersparst, steuerpflichtig. Wie hoch der Betrag dabei genau ist, muss in jedem Fall individuell ermittelt werden.

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Was geschieht bei einer Kündigung mit dem Arbeitgeberdarlehen?

Wenn du bei einem Unternehmen kündigst, musst du selbstverständlich die gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen beachten. Auf das Arbeitgeberdarlehen darf die Kündigung allerdings keine Auswirkung haben. Viele Arbeitgeber haben zwar vertraglich fixiert, dass das Darlehen bei einem Austritt aus dem Unternehmen sofort zurückbezahlt werden muss, doch dem hat das Bundesarbeitsgericht weitestgehend eine Absage erteilt, da dies eine unangemessene Benachteiligung darstellt.

Eine Ausnahme davon ist, wenn du aufgrund eines Fehlverhaltens fristlos gekündigt wirst. In diesem Fall kann der Arbeitgeber von dir eine sofortige Rückzahlung fordern. Allerdings auch nur dann, wenn das explizit so im Vertrag vereinbart wurde. Sehr wohl kann das Darlehen jedoch beim Austritt auf eine zu zahlende Abfindung angerechnet oder gegen ausstehende Gehalts- und Bonuszahlungen aufgerechnet werden.

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