Der Job ist weg – und jetzt? Gerade in heutigen Zeiten ist niemand vor einem Jobverlust sicher. Arbeitslosigkeit bringt nicht nur einen enormen Druck mit sich, sondern auch viele andere Probleme wie Geldsorgen, Existenzängste und den Wegfall eines strukturierten Tagesablaufs. Zudem wirkt sie sich auch auf dein soziales Leben aus, denn plötzlich siehst du deine alten Kollegen nicht mehr und auch deine Freunde haben weitaus weniger Zeit als du, da diese vermutlich alle arbeiten müssen. Es besteht die Gefahr, in Selbstzweifel abzudriften und an den beruflichen Fähigkeiten zu zweifeln.

Egal ob du selbst gekündigt hast oder gekündigt wurdest: Jetzt musst du dir überlegen, wie es weitergehen soll. Wir erklären dir, wie du dich arbeitssuchend melden kannst und worauf du achten solltest, um möglichst schnell wieder mit einem neuen Job durchzustarten. 

Was ist der Unterschied zwischen arbeitssuchend und arbeitslos?

Sobald du erfahren hast, dass deine Beschäftigung bald enden wird, beispielsweise weil dir gekündigt wurde, dein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird oder du deinen Job selbst gekündigt hast, kannst du dich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden. Dies sollte möglichst frühzeitig passieren, damit das Arbeitsamt dich bestmöglich unterstützen kann. Es bespricht anschließend mit dir deine Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt und macht zusammen mit dir einen Plan, wie du weiter vorgehen kannst.

Hat deine Beschäftigung geendet und du hast trotz der Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit bisher noch keine neue Arbeitsstelle gefunden, meldest du dich spätestens am ersten Tag deiner Beschäftigungslosigkeit arbeitslos. Anschließend kannst du einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. 

Tipp der Redaktion: Du bist dir nicht sicher, ob deine Kündigung rechtens war? Dann lies diesen Artikel: Kündigungsschutz für Arbeitnehmer: Das solltest du wissen

Arbeitsagentur Job suchen
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Wie kann ich mich arbeitssuchend melden?

Der einfachste Weg, dich arbeitssuchend zu melden, ist online über die Webseite des Arbeitsamts. Die Agentur für Arbeit wird anschließend automatisch informiert. Alternativ kannst du dich auch vor Ort melden oder aber telefonisch über die Service-Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei). Auch ein schriftlicher Antrag ist eine Option. Allerdings solltest du dich nur für eine Variante entscheiden und dich nicht auf mehreren Wegen arbeitssuchend melden. 

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

Nachdem du dich arbeitssuchend gemeldet hast, wirst du zu einem ersten Beratungstermin in Form eines persönlichen Gesprächs eingeladen. Dort solltest du unbedingt einen Personalausweis oder Reisepass mitbringen, um dich auszuweisen. Des Weiteren benötigst du eine Meldebestätigung und eventuell eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. 

Weitere Dokumente, die du benötigst:

  • Sozialversicherungsausweis
  • Arbeitsvertrag und Kündigungsschreiben
  • Aktueller Lebenslauf
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Wie verhindere ich eine Sperrung durch das Arbeitsamt?

Spätestens drei Monate vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses solltest du dich nach § 37b Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden. Am besten also umgehend, nachdem du von deiner Kündigung erfahren hast. Sollte der Zeitraum zwischen der Kenntnis über die zukünftige Kündigung und der Beendigung kürzer als drei Monate sein, musst du die Meldung innerhalb von drei Tagen nach dem Zeitpunkt der Kenntnis machen. Bei einer verspäteten Meldung und nicht eingehaltener Frist kann eine Sperrzeit eintreten, welche deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld für eine bestimmte Zeit aussetzt. 

Kann ich Arbeitslosengeld beantragen?

Falls du bereits arbeitslos bist, solltest du unbedingt Arbeitslosengeld beantragen, um in der Zwischenzeit deinen Lebensunterhalt zu sichern. Generell hast du als Arbeitsloser einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Arbeitslosengeld I (ALG I) kannst du beantragen, sofern du in den letzten zwei Jahren vor deiner Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate beschäftigt warst. Sollte dies nicht der Fall sein, bekommst du stattdessen Arbeitslosengeld II (ALG II), besser bekannt als Hartz 4. 

Die Leistungen nach dem II. Sozialgesetzbuch stehen dir wie bereits erwähnt allerdings nur dann zu, wenn du dich fristgerecht arbeitssuchend gemeldet hast. Eine Sperrung der Bewilligung deiner Leistungen bis zu maximal drei Monate droht dir auch dann, wenn du selbst gekündigt hast oder für deine Kündigung persönlich verantwortlich warst. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, trotz Sperrzeit Hartz IV zu beantragen. Die Leistung wird allerdings aufgrund der Sperre um 30 Prozent gekürzt.

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Wie geht es weiter?

Nach dem Beratungstermin beginnt die aktive Jobsuche. Dabei solltest du dich auf keinen Fall zurücklehnen, sondern aktiv dranbleiben. Durchstöbere Jobbörsen wie stellenanzeigen.de und nutze Karriere-Netzwerke wie Xing und LinkedIn. Zudem unterstützt dich die Arbeitsagentur und informiert dich über möglicherweise passende Jobs. Erkundige dich bei deinem Sachbearbeiter nach Unterstützungsmöglichkeiten bei der Arbeitsvermittlung.

Vielleicht hast du dich schon lange nicht mehr beworben und kennst dich mit den aktuellen Anforderungen nicht aus. Hier kann ein Bewerbungscoaching weiterhelfen. Aber auch eine Weiterbildung könnte sich für dich lohnen, wenn du deine eingerosteten Kenntnisse auffrischen willst, um für den Arbeitsmarkt attraktiver zu sein. Sollte dein Sachbearbeiter ebenfalls Handlungsbedarf sehen, übernimmt das Arbeitsamt eventuell die Kosten für deine Weiterbildung. 

Anmerkung der Redaktion: Tipps zur Bewerbung und zum Vorstellungsgespräch findest du außerdem hier.

7 Punkte, die du beachten solltest, um schnell einen neuen Job zu finden

Damit deine Arbeitslosigkeit möglichst kurz anhält und du schon bald in einer neuen Beschäftigung starten kannst, solltest du ein paar wichtige Punkte beachten. Wir haben sie dir noch einmal zusammengefasst:

  1. Kenne den Unterschied zwischen arbeitssuchend und arbeitslos.
  2. Melde dich so früh wie möglich arbeitssuchend.
  3. Halte deine Unterlagen für das Beratungsgespräch bereit.
  4. Verhindere eine Sperrzeit durch das Arbeitsamt.
  5. Beantrage Arbeitslosengeld, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.
  6. Gehe aktiv auf Jobsuche.
  7. Kümmere dich, wenn nötig, um deine Weiterbildung.
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Fazit

Eine Kündigung ist für jeden erst einmal ein Schock. Es ist ganz normal, aufgrund einer Arbeitslosigkeit zunächst verwirrt zu sein und Selbstzweifel zu bekommen. Dennoch wirst du bei deinen nächsten Schritten nicht alleingelassen. Sofern du dich rechtzeitig darum kümmerst, dich arbeitssuchend bei der Arbeitsagentur zu melden, wirst du von dieser bei der Jobsuche unterstützt und bekommst gegebenenfalls auch Arbeitslosengeld, um deine vorübergehende Arbeitslosigkeit gut zu überbrücken. Achtest du auf die oben genannten Tipps, wird es mit der neuen Stelle bestimmt auch ganz schnell klappen. Wir drücken die Daumen bei der Jobsuche. 

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