Wer länger erkrankt, hat bei der Rückkehr in den Job häufig Schwierigkeiten damit, sich nach der Auszeit wieder in den Arbeitsalltag einzugliedern. Oft ist man noch nicht ganz fit und zudem kann es schwierig sein, alte Aufgaben wieder aufzunehmen, wenn sich zwischenzeitlich gewisse Abläufe geändert haben. Natürlich kann der Arbeitgeber nicht erwarten, dass sein Mitarbeiter sofort wieder hundert Prozent geben kann. Denn sollte dieser sich übernehmen, kann es schnell passieren, dass er erneut ausfällt. 

Um das zu verhindern, gibt es das Betriebliche Eingliederungsmanagement – kurz BEM. Es regelt gesetzlich, welche Maßnahmen von Arbeitgeberseite zu ergreifen sind, um Arbeitnehmer von der Berufsunfähigkeit zurück in die Beschäftigungsfähigkeit zu führen. Was genau dahintersteckt, erfährst du in diesem Artikel.

BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement
Bildquelle: www.istockphoto.com / tadamichi

Was ist BEM?

Das BEM ist neben der Arbeitssicherheit und der Betrieblichen Gesundheitsförderung die dritte Säule, die Arbeitgebern zur Verfügung steht, um die Produktivität ihrer Mitarbeiterschaft nachhaltig zu fördern. Nach einer wiederholten oder ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit von länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres ist dein Arbeitgeber seit 2004 nach § 167 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) verpflichtet, dir ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten.

Das gilt für jeden Arbeitnehmer in Deutschland, egal ob du bei einem privaten Unternehmen, im öffentlichen Dienst oder bei einem kirchlichen Träger beschäftigt bist. Es gilt für Beamte, Aushilfs- und Teilzeitkräfte, befristet Angestellte sowie gleichermaßen für schwerbehinderte und nicht behinderte Menschen. Auch die Art der Erkrankung, die deine Arbeitsunfähigkeit verursacht hat, spielt keine Rolle.

Wie läuft das betriebliche Eingliederungsmanagement ab?

Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist, dem Arbeitnehmer Hilfen zur Wiedereingliederung und zur Vorbeugung einer erneuten Arbeitsunfähigkeit zu geben. Wie genau dies ablaufen soll, wird in § 167 Abs. 2 SGB IX nicht vorgegeben. Daher hat jeder Betrieb seine eigenen Lösungen zu finden. Vom Gesetz vorgeschrieben ist lediglich die Beteiligung der zuständigen Interessensvertretung des Beschäftigten, wie beispielsweise des Betriebsrats, sofern der Betroffene dem zugestimmt hat. Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern sollte außerdem die Schwerbehindertenvertretung beteiligt sein. Auch der Betriebsarzt kann hinzugezogen werden, sofern dies erforderlich ist.

In Zusammenarbeit mit Experten wird beim betrieblichen Eingliederungsmanagement die Arbeitsbelastung untersucht und geklärt, ob beispielsweise der Arbeitsplatz neu eingerichtet werden muss. Außerdem wird geprüft, ob durch eine angepasste Arbeitsorganisation die Belastung reduziert werden und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit entgegengewirkt werden kann. Die Betroffenen können selbst entscheiden, ob sie die Leistungen des BEM in Anspruch nehmen möchten. Die Teilnahme kann jederzeit unterbrochen und bereits angelaufene Maßnahmen ausgesetzt werden.

BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement
Bildquelle: www.istockphoto.com / Ridofranz

Beteiligte und BEM-Teams

Es kann ein sogenanntes BEM-Team gebildet werden, das aus mehreren Fachleuten besteht. Neben dir selbst und deinen Vorgesetzten kann am BEM der Personal- oder Betriebsrat ebenso beteiligt sein wie ein Betriebs- oder Amtsarzt, unter Umständen auch die Schwerbehindertenvertretung. Auch hier gilt: Wer außer dem Vertreter des Arbeitgebers teilnimmt, bestimmst du. Lehnst du also Betriebsrat oder Amtsarzt als Beteiligte ab, dann sind diese von den Maßnahmen ausgeschlossen. 

Der Arbeitgeber kann diesem Team unter Zustimmung des betroffenen Beschäftigten die Durchführung des BEM-Prozesses übertragen. BEM-Teams oder Integrationsteams sind nur auf der Grundlage einer freiwilligen Betriebsvereinbarung möglich. Dein Arbeitgeber kann dieser Betriebsvereinbarung zustimmen, jedoch ist dies keine Pflicht. In einem BEM-Einladungsschreibung muss darauf hingewiesen werden, dass der Beschäftigte das Recht hat, Mitglieder des Betriebsrats aus dem BEM-Team herauszuhalten. Die Größe des Integrationsteams hängt daher von der Entscheidung des Beschäftigten ab.

Krankenrückkehrgespräche – ist das BEM?

Manchmal werden unmittelbar nach der Erkrankung eines Mitarbeiters sogenannte Krankenrückkehrgespräche geführt. In diesen möchte der Arbeitgeber über die Gründe für die Fehltage sprechen. Solche Gespräche sind nicht selten negativ für den Beschäftigten, da der Arbeitnehmer ihn durch diese oftmals auf eine krankheitsbedingte Kündigung vorbereitet. Der BEM-Prozess und Krankenrückkehrgespräche haben demnach nichts miteinander zu tun. Letzteres erfolgt erst nach deiner Rückkehr an den Arbeitsplatz. BEM sollte – dein Einverständnis vorausgesetzt – schon während des Krankenstandes ausloten, wie dein Wiedereinstieg am besten gelingen kann.

BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement
Bildquelle: www.istockphoto.com / Stadtratte

BEM und Kündigungsschutz

In einem Urteil vom 10.12.2009 hat das Bundesarbeitsgericht die kündigungsschutzrechtliche Bedeutung des BEM herausgearbeitet. Das BEM hat das Ziel, eine Kündigung abzuwenden, indem andere Alternativen identifiziert werden. Dies kann zum Beispiel die Umstellung des Arbeitsplatzes oder eben die stufenweise Wiedereingliederung sein. Spricht dein Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung aus, ohne dir vorher BEM anzubieten, so muss dieser beweisen, dass auch durch das BEM-Verfahren das Arbeitsverhältnis nicht mehr weiter erhalten werden kann. Damit setzt er sich selbst einem enormen Risiko aus, den Kündigungsschutzprozess zu verlieren. 

Fazit

Kommt es bei dir als Arbeitnehmer zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit, kann die Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag zu einer echten Herausforderung werden. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement – kurz BEM – soll dir dabei helfen, wieder einzusteigen. Es ist dem betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) zuzuordnen und eine Pflicht deines Arbeitgebers.

Ziel ist, durch BEM-Gespräche und Maßnahmen zur Förderung der betrieblichen Gesundheit eine Wiederaufnahme deiner Tätigkeit zu ermöglichen und eine krankheitsbedingte Kündigung abzuwenden. BEM kann dabei helfen, eine neue und angemessene Beschäftigungsmöglichkeit zu entdecken und Mittel zu finden, mit denen die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann. Ob du BEM in Anspruch nimmst, liegt allerdings ganz bei dir. Die Teilnahme der betroffenen Arbeitnehmer ist immer freiwillig.

Aktuelle Jobs




Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form (generisches Maskulinum), z. B. „der Mitarbeiter“. Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und ist wertfrei.