Jetzt ist es Fakt: Am Mittwoch, den 22.09.2021, haben die Gesundheitsminister von Bund und Ländern beschlossen, dass ungeimpfte Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Kontakts mit einem bestätigten Corona-Fall vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt werden, bald keinen Anspruch mehr auf die staatliche Fortzahlung von Verdienstausfällen während dieser Zeit haben.

Die Regelung tritt spätestens ab 1. November 2021 in Kraft. In einigen Bundesländern ist sie jedoch bereits umgesetzt.

Quarantäne-Fall: Wann greift die Regelung?

De facto geht es um den Fall, wenn ein Ungeimpfter engen Kontakt zu einem bestätigten Corona-Fall hatte. Das örtliche Gesundheitsamt kann dann für denjenigen Quarantäne anordnen. Ist es dem Arbeitnehmer nicht möglich, im Homeoffice zu arbeiten, und hat also die Quarantäne zur Folge, dass er seine Arbeit für die Dauer dieser nicht ausüben kann, wird er spätestens ab 1. November für die Dauer der Quarantäne kein Geld mehr erhalten.

Bislang war es so, dass betroffene Arbeitnehmer für diesen Zeitraum zwar ihren Lohn von ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Dieser ging jedoch quasi nur in Vorleistung. Denn der Arbeitgeber konnte sich via Antrag die Kosten vom Staat als Entschädigungszahlung wieder zurückerstatten lassen. Diese Möglichkeit entfällt nun ab November.

Hintergrund der Entscheidung ist die Argumentation der Politik, dass sich in Deutschland mittlerweile jeder, der das wolle, auch impfen lassen hätte können. Geimpfte Personen müssen in der Regel nicht mehr in Quarantäne. Es gebe daher keinen Grund mehr, weiterhin die Allgemeinheit für Verdienstausfälle in Form einer finanziellen Entschädigung in die Pflicht zu nehmen. 

Welche Ausnahmen gibt es?

All diejenigen, für die „keine öffentliche Empfehlung für eine Impfung gegen Covid-19 vorlag“, sind jedoch davon ausgenommen. Sprich, sie erhalten weiterhin eine Lohnfortzahlung. Allerdings dürfte das nur auf wenige Menschen mit sehr triftigen medizinischen Gründen zutreffen. Den Umstand müsse man zudem via Attest nachweisen.

Wichtig: Es handelt sich hierbei um eine Regelung für aktuell „gesunde“, also eigentlich arbeitsfähige Menschen in Quarantäne. Erkrankst du selbst während der Quarantäne (an Covid-19 oder einer anderen Krankheit), darfst du dich natürlich ganz normal krankschreiben lassen und erhältst auch die in diesem Fall üblichen Lohnfortzahlungen.

Kritik

Der Beschluss wurde einerseits von vielen Seiten begrüßt, andererseits erhielt er durchaus auch kritische Entgegnungen. Verbände wie der VdK, der DGB oder Ver.di kritisieren die Entscheidung als „Impfpflicht durch die Hintertür“. Zudem wird befürchtet, dass Arbeitnehmer in Zukunft ihrem Arbeitgeber die Quarantäne einfach verheimlichen und sie nicht antreten werden, wenn der komplette Verdienstausfall droht. Prinzipiell ist es zudem so, dass der Arbeitgeber aus Datenschutzgründen keine Berechtigung dazu hat, den Impfstatus seiner Arbeitnehmer abzufragen.


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