Schulen, Kindergärten und Betreuungseinrichtungen in Deutschland sind geschlossen. Der Nachwuchs befindet sich je nach Alter im „Homeschooling“-Modus bzw. macht Urlaub daheim. Viele Arbeitnehmer arbeiten von zuhause aus und müssen Kinderbetreuung mit der Arbeit in den eigenen vier Wänden kombinieren. Daneben gibt es aber auch Eltern, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten und vor Ort an ihrem Arbeitsplatz gebraucht werden. Wer hat jetzt welche Möglichkeiten?

Ausnahmesituation für alle

Die Corona-Krise stellt uns alle vor immense Herausforderungen, und das innerhalb kürzester Zeit. Keiner dürfte damit gerechnet haben, dass unser Alltag sich kurzfristig so dramatisch verändern würde. Deshalb ist auch klar, dass in solch einer Ausnahmesituation nicht alle Gegebenheiten klar geregelt sind. Das trifft leider auch auf die Rechtslage bzgl. Kinderbetreuung und Arbeitsverpflichtung zu.

Bundesarbeitsminister Heil hat sich unter anderem deshalb mit einer Ansprache an die Bevölkerung gewandt. Darin stellte er klar, dass Arbeitnehmer dazu berechtigt seien, zur Betreuung ihrer Kinder ohne Lohneinbußen einen kurzen Zeitraum ihrem Arbeitsplatz fernzubleiben. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Betreuung nicht anderweitig wie beispielsweise durch Familie oder Nachbarschaft gewährleistet werden kann. Diese rechtliche Möglichkeit ist allerdings auf ca. zwei bis drei Tage begrenzt. Da im Zuge der Corona-Pandemie jegliche sozialen Kontakte außer Haus so minimal wie möglich gehalten werden sollten, fällt eine Fremdbetreuung aber quasi aus. Großeltern dürfen und sollen aus gesundheitlichen Gründen jetzt sowieso nicht als Babysitter eingesetzt werden.

Das Alter der Kinder spielt hierbei natürlich auch eine große Rolle. Generell geht man davon aus, dass Kinder spätestens ab der fünften Klasse dazu in der Lage sind, auch für einen längeren Zeitraum allein zuhause bleiben zu können.


Gemeinsam nach Lösungen suchen

Was also tun, wenn Eltern arbeiten müssen und die Kinder noch klein sind? Bundesminister Heil appelliert hier vor allem an die Arbeitgeber, großzügige Lösungen gemeinsam mit den Beschäftigten zu suchen und zu finden. Er nennt hier zumindest für die erste Zeit folgende mögliche Maßnahmen:

  • Arbeitgeber sollen Homeoffice möglich machen.
  • Arbeitgeber sind dazu aufgerufen, flexible Arbeitszeitregelungen aufzurufen.
  • Arbeitnehmer sollten wenn möglich zunächst Zeitausgleich geltend machen, zum Beispiel im Rahmen von Überstundenabbau, oder kurzfristig Urlaub nehmen.

Trotzdem, die Situation wird wohl mindestens noch einige Wochen andauern. Auf die Dauer ist dies nicht mit Überstundenabbau oder Urlaub regelbar. Konkret heißt das für dich dann: improvisieren. Im Endeffekt gibt es momentan drei Kategorien von Arbeitnehmern:

  • diejenigen, die vom Homeoffice aus arbeiten können,
  • diejenigen, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und dafür vor Ort an ihrem Arbeitsplatz gebraucht werden,
  • und diejenigen, denen der Arbeitgeber kein Homeoffice ermöglicht, die aber auch nicht zu den systemrelevanten Berufen zählen. Da allerdings momentan das öffentliche Leben fast auf Null heruntergefahren wurde, dürften diese Berufsgruppen aktuell auch nicht an ihrem Arbeitsplatz erscheinen müssen. Das bedeutet für viele dann auch Kurzarbeit oder Freistellung. 

Systemrelevante Berufe

Doch welche Berufe sind überhaupt systemrelevant? Wie so vieles in Deutschland ist dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Im Allgemeinen zählen hierzu jedoch momentan folgende Berufsgruppen:

  • Polizei
  • Feuerwehr
  • Justizvollzug
  • Krisenstab
  • Gesundheits- und Pflegebereich
  • Lebensmittelversorgung
  • öffentliche Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, Abwasser, Entsorgung, öffentlicher Nahverkehr)
  • Personal für Notbetreuung in Kindergärten und Schulen
  • betriebsnotwendiges Personal im öffentlichen Dienst (Bund und Länder, Jobcenter, Ämter, Notdienste)

Fall 1: Beide Eltern im Homeoffice

Wurden bereits beide Elternteile von ihrem Arbeitgeber ins Homeoffice geschickt und arbeiten täglich von zuhause aus, ist die Situation relativ klar: Die Kinder müssen parallel von den Eltern betreut werden. Weder Mutter noch Vater arbeiten demnach in einem Beruf, bei dem aktuell eine Anwesenheit am Arbeitsplatz erforderlich ist. Deshalb haben sie auch keinen Anspruch auf eine Notbetreuung während der Corona-Krise. Im Endeffekt heißt das: Du bist jetzt erstmal auf dich allein gestellt und musst sehen, wie du dich organisierst. Schulkinder bekommen in der Regel Aufgaben von ihrer Schule digital zugesandt, die sie zu erledigen haben. Du wuppst jetzt den Spagat zwischen Homeoffice, Beschulung und Bespaßung – zwischendurch aber bitte Mittagessen kochen nicht vergessen! Und bevor sich die Geschwister gegenseitig die Haare ausreißen, solltest du vielleicht auch rechtzeitig eingreifen. Multitasking ist hier gefragt, ja wenn nicht sogar überlebenswichtig für die ganze Familie.

Jedem, der selbst in der Situation ist, dürfte klar sein, dass dieser Umstand ziemlich viel von allen Beteiligten fordert. Auch Arbeitgeber wissen, dass man als Arbeitnehmer nicht dasselbe Pensum schafft, wenn nebenher zwei oder drei Kinder beaufsichtigt werden müssen. Aber momentan gibt es eben keine andere Lösung.


Fall 2: Ein Elternteil im Homeoffice, der andere auf Arbeit

Auch hier war der Fall bis vor kurzem noch eindeutig: Ist ein Arbeitnehmer zuhause, übernimmt er die Kinder – trotz gleichzeitigem Homeoffice. Anspruch auf eine sogenannte Notbetreuung, die im Rahmen von speziell geöffneten Kinderbetreuungseinrichtungen geregelt ist, haben nur Eltern, die in systemrelevanten Berufen tätig sind. Bislang mussten dafür auch zwingend beide Elternteile in solch einem Berufsfeld arbeiten.

Doch seit kurzem gilt: Auch wenn nur ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf tätig ist, dürfen die Kinder nun in die Notbetreuung gegeben werden. Diese wird momentan schnellstmöglich entsprechend ausgeweitet, um der Nachfrage dann auch entsprechen zu können.

Allerdings solltest du natürlich immer selbst überlegen, ob ihr als Familie diese Notbetreuung wirklich in Anspruch nehmen müsst. Denn um bei der Eindämmung des Coronavirus mitzuhelfen, ist es jetzt einfach sinnvoll, jegliche Sozialkontakte auf Sparflamme zu fahren. Ist ein Partner also im Gesundheitsbereich tätig und du kannst gut von Zuhause aus arbeiten, lohnt sich die Überlegung, ob du nicht auch noch die Kinderbetreuung zeitgleich gestemmt bekommst – ohne den Nachwuchs außer Haus geben zu müssen.


Fazit

Die aktuelle Situation ist eine absolute Ausnahmesituation, in der Flexibilität und Improvisationstalent sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern gefordert ist. Es fehlt auch schlicht an Beispielen aus der Rechtsprechung, um hierfür konkrete Ansprüche ableiten zu können. Deshalb ist hier die Gesellschaft als Ganzes gefragt: Es geht momentan nur im Miteinander, für das jeder seine eigenen Interessen etwas zurückstellen muss. Kombinierst du zuhause Kinderbetreuung und Homeoffice ist das eine große Zusatzleistung von dir. Im Gegenzug ist dein Arbeitgeber hier auch aufgefordert, dies zu honorieren und dir keinen Strick daraus zu drehen, solltest du jetzt zum Beispiel gewisse Terminsachen nicht exakt pünktlich erledigen können.

Quelle:
bmas.de


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