Vielleicht ist es das erste seiner Art in deinem Berufsleben, oder aber du hast schon einige davon hinter dich gebracht: Das Zielvereinbarungsgespräch steht an. Nichts leichter als das? Mehr Kohle, weniger Stress auf Arbeit, und ein paar Urlaubstage oben drauf – du hast deine Ziele schon mal vorformuliert? Vorsicht: Das könnte in die Hose gehen…

Ziele setzen mit Bedacht

Sehr wichtig ist, dass du deine Ziele mit Bedacht wählst. Denn ein Zielvereinbarungsgespräch wird in der Regel nicht zu Schall und Rauch: Die vereinbarten Ziele werden schriftlich fixiert, beide Seiten, sprich du und dein Vorgesetzter unterzeichnen die Vereinbarung, und irgendwann – ein viertel, ein halbes oder ein ganzes Jahr später – kommen die Unterlagen wieder zum Vorschein. Und dann wird abgerechnet: Welche Ziele hast du erreicht? Mit welchem zeitlichen oder auch finanziellen Aufwand war die Zielerreichung verbunden? Man zieht Bilanz. All das solltest du immer bereits im Hinterkopf haben, wenn du in dein nächstes Zielvereinbarungsgespräch gehst.

Darüber hinaus geht es in diesem Gespräch natürlich nicht darum, dass dir einseitig Wünsche erfüllt werden, für die du nichts leisten musst. Sprich es geht hier nicht um Urlaubstage oder mehr Gehalt, sondern um konkrete Zielsetzungen in deinem Fachbereich, die mit deinen täglichen Aufgaben zusammenhängen. Das können Sachziele, aber auch weiter gefasste Entwicklungsziele einer Person sein.

Zielvorgabe vs. Zielvereinbarung

Eines vorab: Arbeitsrechtlich gesehen besteht ein großer Unterschied zwischen einer Zielvorgabe und einer Zielvereinbarung. Während eine Zielvorgabe von deinem Chef vordefiniert wird, also sozusagen einseitig verfasst ist, sollte eine Zielvereinbarung im Dialog zwischen dir und deinem Chef entstehen. Hattest du keine Chance, bei der Formulierung der Ziele mitzusprechen, ist ganz klar von einer Zielvorgabe die Rede. Zielvorgaben müssen sich immer innerhalb dessen bewegen, was dein Arbeitsvertrag bereits umfasst. Oftmals sind auch Bonuszahlungen mit dem Erreichen von Zielvorgaben vereinbart. Interessant ist: Versäumt eine Führungskraft, Ziele vorzugeben, ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, diese anzumahnen. Trotzdem ist der Arbeitgeber dann schadensersatzpflichtig, vorausgesetzt eine solche Rahmenvereinbarung mit Zielvorgaben und Bonuszahlungen existiert (Quelle).

Zielvereinbarungen hingegen haben selbst einen „arbeitsvertraglichen Charakter“. Sprich sie können, je nach Ausgestaltung, das Arbeitsverhältnis zwischen Firma und Arbeitnehmer neu definieren. Auch sie können mit vereinbarten Bonuszahlungen kombiniert sein. Wichtig dabei ist: Zielvereinbarungen

  • entstehen im Austausch zwischen Chef und Mitarbeiter,
  • müssen schriftlich fixiert und
  • sowohl vom Mitarbeiter als auch vom Vorgesetzten unterschrieben sein.
Zielvereinbarung Karriereleiter erklimmen
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Was sind Ziele?

Alte Ziele, neue Ziele

Soweit, so gut: Dein Vorgesetzter lädt dich also im Normalfall zu einem Termin mit dem Namen „Zielvereinbarungsgespräch“ ein. Er wird ein Gespräch mit dir führen, idealerweise in Form eines echten Dialogs bzw. Austausches auf Augenhöhe. Dabei geht es im Großen und Ganzen um zwei Dinge:

  • Die kurze Rückschau: Welche Ziele wurden für das vergangene Jahr fixiert? Was davon wurde erreicht, was nicht?
  • Den Ausblick: Welche Ziele werden gemeinsam für das kommende Jahr vereinbart?

Wichtig ist dabei, dass die Zielformulierungen nicht inhaltsleere Floskeln bleiben. Um das zu vermeiden, haben sich einige Methoden bewährt, anhand derer das Definieren von Zielen stattfinden sollte und die dabei helfen, die Maßnahme auch langfristig zu begleiten. Denn nichts ist für einen Mitarbeiter frustrierender, als ein zunächst sehr motivierendes Zielvereinbarungsgespräch, das in der Folge komplett ins Leere läuft und dessen Ziele übers Jahr völlig aus den Augen verloren werden.

Außerdem gilt: Ein Zielvereinbarungsgespräch soll keine Kritik oder Beurteilung beinhalten. Ist aus Sicht des Vorgesetzten solch eine Maßnahme nötig, muss man dafür einen separaten Termin vereinbaren.

Die SMART-Regel

Bewährt hat sich bei der Zielvereinbarung ein Konzept aus dem Projektmanagement: die SMART-Regel. Demnach sollten die in einem Unternehmen zwischen Führungskraft und Mitarbeiter vereinbarten Ziele „SMART“ sein, also

  • Spezifisch: Deine Ziele müssen klar formuliert und korrekt definiert sein. Das ist ja auch in deinem Interesse, denn du wirst später daran gemessen, welche Ziele du erreicht hast. Hier heißt es, präzise zu formulieren. Das Schlagwort „Auslegungssache“ sollte in dieser Angelegenheit gar keinen Platz finden.
  • Messbar: Sehr wichtig für dich ist auch, dass deine Ziele gut messbar sind. Das lässt sich in manchen Branchen natürlich einfacher formulieren als in anderen. Doch auch bei Aufgabenfeldern, die auf den ersten Blick nur schwer mit messbaren Zielen zu definieren sind, lässt sich mit ein wenig Aufwand eine entsprechende Zielformulierung festlegen.
  • Attraktiv: Für dich als Mitarbeiter sollte ein Ziel immer herausfordernd und motivierend sein. Kurzum: Du musst richtig Lust darauf haben, dieses Ziel umzusetzen.
  • Realistisch: Allerdings ist es ebenso wichtig, dass deine gesetzten Ziele auch erreichbar für dich sind. Du solltest es als realistisch einschätzen, dass du damit im kommenden Jahr auch Erfolg haben wirst. Glaubst du selbst und vielleicht auch dein Chef gar nicht an die Erfüllung dieser Ziele, ist dies keine optimale Voraussetzung.
  • Terminiert: Gute Ziele sind klar determiniert. Darunter versteht man, dass ein zeitlicher Rahmen definiert ist, innerhalb dessen die Ziele erreicht werden sollten.
Zielvereinbarungsgespräch Dartscheibe
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Quantität oder Qualität?

Unterscheiden kann man zudem quantitative und qualitative Ziele. Während quantitative Ziele relativ leicht zu definieren sind, tut man sich bei qualitativen oftmals schwer. Um die Erfüllung qualitativer Ziele korrekt einzuschätzen, ist es unabdingbar, dass dein Vorgesetzter in gewissem Umfang auch fachliche Ahnung von deinem Aufgabenbereich mitbringt.

Beispiel für quantitative Ziele:

Als Vertriebsmitarbeiter hast du dich in einem Vier-Augen-Gespräch mit deinem Chef darauf geeinigt, mindestens zehn Vertragsabschlüsse im Monat einzufahren. Diese Anzahl empfindet ihr beide als realistisch, aber sie ist durchaus auch herausfordernd für dich. Fakt ist: Schaffst du es, zehn oder mehr Neuverträge pro Monat zu generieren, hast du dein vereinbartes Ziel erreicht. Daran ist in deinem Fall auch eine vereinbarte Bonuszahlung geknüpft. Schaffst du beispielsweise nur sieben Neuverträge im nächsten Monat, bleibt auch die Bonuszahlung aus.

Beispiel für qualitative Ziele:

Als Webdesigner entwirfst und gestaltest du den Homepageauftritt eines Zeitschriftenverlags. Du bist kreativ tätig, denkst dir neue grafische Elemente aus und begleitest den Contentauftritt mit dem passenden Layout. Um hier eine messbare Zielerreichung zu erhalten, müssen beschreibende Kriterien herangezogen werden. Das können zum Beispiel die gewünschte Qualität der Layouts sein, die Einhaltung von Terminen, deine Zuverlässigkeit und auch positive Rückmeldungen von externen Kunden bzw. Usern. Hier machen quantitative Ziele keinen Sinn.

Am Ende der Zielfestsetzung ist es wichtig, noch einmal einen Blick auf die komplette Vereinbarung zu werfen. Es kann nämlich vorkommen, dass unterschiedliche Ziele vereinbart wurden, die sich im Detail sogar widersprechen. Das sollte man unbedingt vermeiden bzw. abklären und anpassen. In der Regel wirst du ein bis zwei Hauptziele haben, die sich wie ein roter Faden durch deine Tätigkeit im nächsten Jahr ziehen. Begleitet werden sie von wenigen weiteren Zielen, die eine etwas schwächere Gewichtung haben. Ideal ist es, wenn ein individuelles Ziel eines Mitarbeiters ein heruntergebrochenes Unternehmensziel ist und der SMART-Formel entspricht. Das kann ein geschicktes Management-Instrument sein: Denn es motiviert Arbeitnehmer ungemein, wenn sie das Gefühl haben, Teil der obersten Unternehmensstrategie zu sein.

Vorbereitung auf das Zielvereinbarungsgespräch

Die richtige Vorbereitung ist das A und O eines erfolgreichen Zielvereinbarungsgesprächs. Das heißt für dich als Mitarbeiter, du musst in einer ruhigen Minute selbst Bilanz ziehen. Am besten nimmst du dir einmal eine halbe Stunde Zeit für eine Rückschau und machst dir Gedanken, wie du deine geleistete Arbeit im letzten Jahr beurteilst. Welche konkreten Ziele hast du erreicht? Aus dieser Bilanz ergibt sich meist bereits automatisch ein Teil deiner Planung für das nächste Jahr. Hinzu kommen deine Wünsche, wie du dir deine kommende Entwicklung im Berufsfeld vorstellst. Was sind deine persönlichen Ziele im Arbeitsbereich? Welche Ziele möchtest du mit deiner Abteilung erreichen, was sind individuelle Ziele, die du umsetzen möchtest? Schreibe dir diese Punkte alle auf. Was du schwarz auf weiß vor dir hast, kannst du besser verinnerlichen und dafür auch im Gespräch mit deinem Chef leichter Argumente finden. Grundlage für diese Liste sollte immer deine persönliche Motivation sein.

In deinem eigenen Interesse solltest du bei der Formulierung deiner Ziele folgendes beachten:

  • Definiere und benenne die Ziele möglichst konkret. Das beugt Missverständnissen vor. Sowohl für den Vorgesetzten als auch für den Mitarbeiter sollte sonnenklar sein, was unter dem Ziel X oder Y zu verstehen ist.
  • Achte darauf, dass du dir herausfordernde Ziele setzt. Oftmals scheuen sich Mitarbeiter davor, aus Angst, diese Vereinbarungen dann nicht erfüllen zu können. Doch nur wer die Herausforderung sucht, bringt auch wirklich engagierte Leistung und kann sich beweisen. Das trägt zudem zu deiner ganz persönlichen Arbeitszufriedenheit bei.
  • Setze dir aber auch keinen zu engen zeitlichen Rahmen für deine Ziele. Es sollte kein unnötiger Druck entstehen, der dich blockieren könnte. Kalkuliere also realistisch und räume dir ausreichend Zeit für die Zielerreichung ein.
Mitarbeitergespräch Zielvereinbarung
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Wohin geht der Trend?

Vielleicht gehörst du auch zu den Mitarbeitern, die das klassische Zielvereinbarungsgespräch leider folgendermaßen in Erinnerung haben:

Dein Chef setzt sehr kurzfristig für den nächsten Tag um 10.30 Uhr das Gespräch an. Du hast also kaum Zeit, dich darauf vorzubereiten. Am nächsten Tag teilt er dir gegen 8.30 Uhr, als du gerade im Büro angekommen bist, mit, dass er das Gespräch bereits auf 9 Uhr vorverlegen muss. Grund dafür: Er hat andere, wichtigere Termine. Zum Gespräch erscheinen also ein unvorbereiteter, leicht verstimmter Mitarbeiter und ein gestresster Chef mit wenig Zeit. Die Folge ist ein kurzer Monolog, in dem dir dein Vorgesetzter seine Sicht der Dinge erläutert und er dir eine Liste deiner Ziele für das nächste Jahr vorlegt. Darüber jetzt noch groß zu sprechen, dafür ist leider keine Zeit mehr.

Ganz ehrlich: Solche Zielvereinbarungsgespräche haben keinen Wert. Leider sieht der Alltag aber in vielen Unternehmen immer noch so aus. Doch es macht wenig Sinn, sich pro forma dieses Instruments zu bedienen, es aber in keinster Weise korrekt einzusetzen. Wie könnte es besser laufen? Im Idealfall so:

Die Firma, für die du arbeitest, hat seit kurzem einen neuen Prozess eingeführt. Zielvereinbarungsgespräche finden jetzt nicht mehr jährlich, sondern einmal pro Quartal statt. Der Mitarbeiter erhält mindestens zwei Wochen vor dem Termin die Einladung und kann sich dadurch ausreichend vorbereiten. Beim Vier-Augen-Gespräch achtet dein Chef darauf, dass es einen echten Dialog bzw. Austausch gibt. Die Ziele werden schriftlich fixiert, das Dokument wird von beiden Seiten unterschrieben, und der Arbeitnehmer muss am Ende des Quartals ein Feedback zu seiner Arbeitsweise und der Zielerreichung erhalten.

Fazit

Im Idealfall kannst du das Zielvereinbarungsgespräch in deinem Sinne nutzen. Dafür musst du dich gründlich vorbereiten: Mache dir vorab Gedanken darüber, wie du dich konkret beruflich entwickeln möchtest, welche Ziele du dir dafür vornimmst und wie sich diese in Form von konkreten Aufgaben formulieren lassen. Bestehe außerdem darauf, dass du in diesem Gespräch auch gehört wirst und über deine Ziele mitbestimmen darfst. Dann kann solch ein Gespräch durchaus dazu dienen, dich beruflich voran zu bringen.

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