Sie gehört wohl zu den schönsten Zeiten im Leben einer jungen Familie: die Elternzeit. Doch gerade wenn du zu den werdenden Eltern zählst und dein erster Elternurlaub bevorsteht, wirst du vielleicht viele Fragen diesbezüglich haben.

Wir haben alle Fakten rund um diese ersten Jahre nach der Geburt deines Nachwuchses für dich zusammengestellt.

Was verbirgt sich hinter dem Begriff Elternzeit?

Umgangssprachlich oder auch in anderen Ländern wird die Elternzeit auch als Babyjahr oder Elternurlaub bezeichnet. Vielleicht ist dir auch noch bekannt, dass diese Zeit bis zum Jahr 2000 laut deutschem Gesetzgeber als Erziehungsurlaub benannt wurde. Welche Begrifflichkeit auch immer dafür verwendet wurde oder wird: Es handelt sich dabei um eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach der Geburt deiner Tochter oder deines Sohnes. Jeder Arbeitnehmer hat in Deutschland laut §15 Absatz 1 BEEG einen gesetzlichen Anspruch auf diese Zeit. Es handelt sich per Definition um einen befristeten Zeitraum, in welchem du als Vater oder Mutter für dein Kind da bist und dieses zu Hause selbst betreust und erziehst.

Mann spielt mit Kind in Elternzeit

Zu den wohl wichtigsten Fragen zählen im Zusammenhang mit der Definition von Elternzeit auch die Fragen nach dem Kündigungsschutz und der Dauer der Erziehungszeit. Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber darf dir während deines Elternurlaubs nicht kündigen. Er darf dir auch dann nicht kündigen, wenn du deine geplante Elternzeit splittest, also aufteilst. In der Regel ist hier noch nicht einmal eine Genehmigung erforderlich, doch es ist durchaus sinnvoll, dies mit dem Arbeitgeber abzusprechen. Allerdings kann der Arbeitgeber eine Splittung aus betrieblichen Gründen ablehnen, wenn du beispielsweise den zweiten Teil deines Elternurlaubs gerade in einer Phase antreten möchtest, in der es im Unternehmen eben jene betrieblichen Gründe gibt.

Wichtig: Fordere die Elternzeit rechtzeitig an. Hier sieht der Gesetzgeber eine Frist von sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit vor. Innerhalb dieser Frist stehst du aber schon unter Kündigungsschutz.

Flexible Zeitabschnitte und Inanspruchnahme der Elternzeit

Elternzeit kann in verschiedenen Zeitabschnitten genommen werden, die flexibel gestaltet werden können, um den individuellen Bedürfnissen der Familie gerecht zu werden. Arbeitnehmer können die Elternzeit in bis zu drei Zeitabschnitten aufteilen und müssen dies spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragen. Die Inanspruchnahme der Elternzeit muss bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes erfolgen, wobei ein Anteil von bis zu 24 Monaten auch zwischen dem dritten und achten Lebensjahr genommen werden kann.

Wie lange kann ich Elternzeit beantragen?

Grundsätzlich kannst du in Erziehungszeit gehen, nachdem dein Sohn oder deine Tochter geboren wurde. Der direkt nach der Geburt deines Kindes einsetzende Mutterschutz wird jedoch auf diese Zeit mit angerechnet. In dieser Zeit ist jedoch die finanzielle Unterstützung anders geregelt, da hier deine Krankenversicherung das sogenannte Mutterschaftsgeld auszahlt. Es ist eine Beantragung der unbezahlten Freistellung nötig, die wiederum vom Arbeitgeber gewährt wird.

Bis zu drei Jahre berufliche Auszeit stehen jedem Arbeitnehmer zu. Ob du sie nun zusammenhängend nimmst oder teilst, das bleibt dir überlassen. Allerdings musst du das im Vorfeld schon sagen und festlegen. Denn in dieser Zeit hast du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber, da du zum Ausgleich das Elterngeld bekommst.

Du hast als Mutter oder Vater das Recht, für bis zu drei Jahre in Elternurlaub zu gehen, ohne dass der Arbeitgeber dagegen etwas einwenden kann. Zumindest dann, wenn du diese Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahrs des Nachwuchses beantragt hast.

Wichtig: Stehst du als Arbeitnehmer in einem befristeten Arbeitsverhältnis, endet die Elternzeit unabhängig von der vereinbarten Dauer. Das bedeutet, dass du automatisch keinen Anspruch mehr auf diese berufliche Pause hast, wenn du nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis stehst und dein befristeter Arbeitsvertrag während deiner Erziehungszeit endet. Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag hingegen kannst du nach Beendigung der Elternzeit ganz normal wieder an deinen Arbeitsplatz zurückkehren und die vertraglichen Bedingungen aus deinem Arbeitsvertrag gelten einfach weiter.

Babysocken auf Wäscheleine

Geburt mehrerer Kinder verändert deine Ansprüche

Bei Mehrlingsgeburten ist es wichtig zu wissen, dass der Gesetzgeber pro Kind 36 Monate Elternzeit vorsieht. Bedenke aber, dass das Elterngeld nicht über den gesamten Zeitraum gezahlt wird. Denn diese Leistung wird nur maximal für 12 Monate gezahlt, wenn nur ein Elternteil diesen Elternurlaub in Anspruch nimmt. Hingegen wird 14 Monate das Basis-Elterngeld bezahlt, wenn auch der andere Elternteil die berufliche Unterbrechung für euren Nachwuchs beantragt. Doppelt so lange aber wird das Elterngeld Plus gezahlt, wofür du ebenfalls einen Antrag stellen musst, wenn du das möchtest.

Möchtest du die gesamten drei Jahre Elternurlaub in Anspruch nehmen, musst du jedoch die ersten 12 Monate noch vor dem Ende des dritten Lebensjahres des Kindes nehmen. Die anderen 24 Monate Elternzeit kannst du dann nach eigenem Ermessen bis zum achten Geburtstag in Anspruch nehmen. Bei der Planung ist es sicherlich auch wichtig, dass du dich mit deinem Partner absprichst. Denn häufig sind es auch finanzielle Aspekte, die das Aufteilen dieser Zeit sinnvoll machen. Vielleicht weil du selbst gerade in deinem eigenen Arbeitsverhältnis gute Aussichten auf eine Beförderung hast oder dein Partner einer höheren Tarifgruppe angehört, wodurch die wirtschaftliche Existenz besser abgesichert ist.

Wer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit?

Um in Erziehungszeit zu gehen, müssen zunächst grundlegende Voraussetzungen gegeben sein:

  • du bist Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin
  • du lebst mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt
  • du betreust und erziehst dein Kind selbst
  • du arbeitest während der Elternzeit entweder gar nicht oder maximal 30 Stunden in der Woche, also in Teilzeitarbeit

Solltest du noch eine Ausbildung absolvieren, in Teilzeit arbeiten oder an einer Umschulung teilnehmen, gilt für dich das Elternzeitgesetz laut BEEG ebenfalls. Bist du jedoch selbstständig tätig, dann hast du keinen Arbeitgeber und bist somit selbst für deine Auszeit nach der Geburt verantwortlich. Allerdings hast du natürlich auch in diesem Fall Anspruch auf das Elterngeld.

Zum Thema Elternzeit ist es auch gut zu wissen, dass nicht nur die Eltern selbst diese Zeit beanspruchen können. So können Väter Elternurlaub für das leibliche Kind ebenso nehmen, wie die Eltern eines Adoptivkindes, eines Pflegekindes oder gar eines Enkelkindes. Denn wenn du beispielsweise noch minderjährig bist, dürfen auch deine Eltern, also die Großeltern des Kindes, in Erziehungszeit gehen. In besonderen Fällen können sogar Schwester oder Bruder die erste Elternzeit nehmen, weil du als leibliche Mutter oder Vater vielleicht wegen einer schweren Krankheit nicht dazu in der Lage bist.

Bei einigen Berufsgruppen ist der Elternurlaub anders geregelt. So gelten für Soldatinnen und Soldaten sowie für Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Dienst spezielle Formen der Elternzeit. Hier haben wir für dich weitere Informationen kurz zusammengefasst:

Berufsgruppe Gesetzesgrundlage Regelungen
Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuSchEltZV) des Bundes  
Landesbeamtinnen und Landesbeamte Regelungen des jeweiligen Bundeslandes  
Soldatinnen und Soldaten §28 Soldatengesetz (SG)

 

Verordnung über die Elternzeit für Soldatinnen und Soldaten (EltZSoldV)

kein Anspruch auf Geld- und Sachbezüge

 

Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung während der Elternzeit

staatliche Leistungen aus dem Unterhaltssicherungsgesetz entfallen

Besondere Regelungen für Beamte und Beamtinnen

Für Beamte und Beamtinnen gelten teilweise spezielle Regelungen zur Elternzeit. Sie haben ebenfalls Anspruch auf Elternzeit, jedoch sind die Regelungen bezüglich der Teilzeitbeschäftigung und der finanziellen Unterstützung unter Umständen anders als im allgemeinen Arbeitsrecht. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Regelungen im öffentlichen Dienst zu informieren.

Wie planst du die Elternzeit?

Die Planung der Elternzeit erfordert eine gründliche Überlegung der familiären und beruflichen Bedürfnisse. Es ist ratsam, frühzeitig mit dem Arbeitgeber über die geplante Dauer und die gewünschten Zeiträume zu sprechen.

Dabei sollten auch mögliche Änderungen und flexible Gestaltungen berücksichtigt werden, um auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren zu können. Zudem ist es wichtig, die finanzielle Situation zu prüfen und Elterngeld zu beantragen, um die Einkommenslücke während der Elternzeit zu überbrücken.

Mutterschutzfrist und Beginn der Elternzeit

Die Mutterschutzfrist spielt eine wichtige Rolle bei der Planung der Elternzeit. Sie umfasst in der Regel die letzten sechs Wochen vor und die ersten acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Während dieser Zeit besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot für die Mutter, um ihre Gesundheit und die des Kindes zu schützen. Die Elternzeit kann direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist beginnen und bietet somit eine nahtlose Übergangsphase zur Betreuung des Neugeborenen.

Wie und wo beantragst du Elternzeit und Elterngeld?

Besonders beim ersten Kind kommt so viel Neues auf dich zu, dass diese Frage ganz von selbst aufkommt. Das Gesuch für die Elternzeit stellst du bei der Personalabteilung deines Arbeitgebers. Dieser schriftliche Antrag sollte bis spätestens sieben Wochen vor Beginn eingereicht sein. Schriftlich bedeutet hier übrigens, dass du eigenhändig unterschreiben musst. Lass dir den Erhalt am besten bestätigen, wobei es nicht ausreichend ist, das Ganze über deine E-Mail-Adresse abzuwickeln. Das gilt ebenso, wenn du ein weiteres Jahr Elternzeit beantragen möchtest.

Stelle den Elterngeld-Antrag hingegen bei der für dich zuständigen Elterngeldstelle, die oft der Familienkasse angehört. Häufig werden diese Anträge auch schon in der Klinik bereitgehalten, damit die Bearbeitung so schnell wie möglich nach der Geburt beginnen kann. Mit diesem Antrag erhältst du allein für die ersten zwölf Monate Elterngeld. Der andere Elternteil kann ebenfalls für zwei Monate Elterngeld beziehen, sodass diese staatliche Leistung im Endeffekt insgesamt 14 Monate gezahlt wird.

Hier gibt es aber auch eine Ausnahme: Wenn du zum Beispiel alleinerziehend bist und das alleinige Sorgerecht hast, kannst du ebenfalls 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Das gleiche gilt für den Fall, dass der andere Elternteil wegen einer schweren Krankheit nicht selbst für euer Kind sorgen kann.

Bundeselterngeld und finanzielle Unterstützung

Das Bundeselterngeld bietet Eltern eine finanzielle Unterstützung während der Elternzeit. Es ersetzt einen Teil des entfallenen Einkommens und kann in unterschiedlichen Modellen, wie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus, genutzt werden. Das ElterngeldPlus ermöglicht eine längere finanzielle Unterstützung bei Teilzeitbeschäftigung und bietet dadurch mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Elternzeit.

Besonderheiten für Bezieher von Arbeitslosengeld

Auch wenn du als Bezieher von Arbeitslosengeld keinen Anspruch auf Elternurlaub in dem Sinne hast, steht dir dennoch das Elterngeld zu. Allerdings verändert sich dadurch die Berechnung der Bemessungsgrundlage beim Arbeitsamt. Was aber für dich in diesem Punkt besonders wichtig ist: Du hast hier zwei Möglichkeiten, unter denen du wählen kannst.

Möglichkeit 1 Möglichkeit 2
Du stellst dich weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und beantragst das Elterngeld zusätzlich.

 

Das bedeutet beispielsweise, dass du in Teilzeit bei deinem oder einem anderen Arbeitgeber arbeitest. Bedenke, dass du die Einwilligung deines Arbeitgebers brauchst, wenn du während der beruflichen Auszeit woanders arbeiten willst.

Das Elterngeld wird auf das ALG I angerechnet.

Dir steht ein Freibetrag von 300 EURO zu.

Du lässt mit dem Elterngeldantrag das ALG I für ein Jahr ruhen.

 

Dafür beziehst du einen prozentualen Anteil von mindestens 65 Prozent an dem Einkommen, welches du vor der Geburt bezogen hast.

Erwerbstätigkeit während der Elternzeit

Während der Elternzeit besteht die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten. Dies bietet Eltern die Chance, berufliche und familiäre Verpflichtungen besser zu vereinbaren. Die Arbeitszeit kann dabei zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche betragen.

Wichtig ist, dass die Zustimmung des Arbeitgebers für die Erwerbstätigkeit erforderlich ist, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Eltern sollten frühzeitig das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchen, um die Bedingungen für eine Teilzeitarbeit während der Elternzeit zu klären.

Der rechtliche Rahmen der Elternzeit beinhaltet einen umfassenden Kündigungsschutz, der bereits ab der Anmeldung der Elternzeit gilt. Während der Elternzeit ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der zuständigen Behörde möglich. Dieser Schutz bietet Eltern die notwendige Sicherheit, um sich auf die Betreuung und Erziehung ihres Kindes konzentrieren zu können.

Was muss bei der Rückkehr in den Beruf beachtet werden?

Eine gut geplante Rückkehr in den Beruf nach der Elternzeit ist entscheidend für einen reibungslosen Übergang. Es empfiehlt sich, den Wiedereinstieg schrittweise zu gestalten, etwa durch Teilzeitbeschäftigung oder flexible Arbeitszeiten, um die Umstellung zu erleichtern.

Offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber über Erwartungen und Möglichkeiten kann Missverständnisse vermeiden. Zusätzlich sollten Eltern die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, wie den Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit, um ihre beruflichen und familiären Verpflichtungen bestmöglich zu vereinbaren.

Fazit: Sorgfältige Planung der Elternzeit ist essenziell

Die Elternzeit ermöglicht es Eltern, sich nach der Geburt ihres Kindes voll und ganz auf dessen Betreuung und Erziehung zu konzentrieren. In Deutschland haben Arbeitnehmer das gesetzliche Recht auf bis zu drei Jahre Elternzeit, die flexibel gestaltet werden kann. Es ist wichtig, diese rechtzeitig zu beantragen und mit dem Arbeitgeber abzusprechen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Darüber hinaus gilt ein umfassender Kündigungsschutz während der Elternzeit. Eine sorgfältige Planung unter Berücksichtigung der finanziellen und beruflichen Situation ist entscheidend.

Eine rechtzeitige Anmeldung der Elternzeit ist ebenfalls essenziell. Die Anmeldefrist beträgt in der Regel sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit. Bei Elternzeit, die nach dem dritten Geburtstag des Kindes genommen wird, beträgt die Anmeldefrist 13 Wochen. Eine frühzeitige Planung und Absprache mit dem Arbeitgeber sind daher unerlässlich, um alle Formalitäten fristgerecht zu erledigen.

FAQs

Bildquellen: „Eltern sind glücklich in der Elternzeit“ ©LSOphoto – istockphoto.com; „Mann spielt mit Kind in Elternzeit“ ©Liderina – istockphoto.com; „Babysocken auf Wäscheleine“ ©aldegonde – istockphoto.com;„Eltern bei der Arbeit“ ©brooklynninenine – giphy.com;

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