Frührente: Wer hat Anspruch und was sollte man beachten?
Aus dem Job aussteigen und früher in Rente gehen? Das hört sich für viele sicherlich erst einmal gut an – insbesondere, da das Rentenalter ständig steigt. Die Chancen, auch mit 67 den lang ersehnten Ruhestand noch wirklich genießen zu können, sind eher gering. Wer dagegen schon mit Anfang 60 oder sogar noch früher nicht mehr arbeiten muss, der hat endlich wieder Zeit für die wichtigen Dinge im Leben: Familie, Freunde und Hobbys. Außerdem leiden immer mehr Menschen berufsbedingt an körperlichen und psychischen Problemen, die ihnen die Fortführung ihrer Arbeit schwer machen. Für diese Personen ist es nahezu unmöglich, noch bis zur Rente durchzuarbeiten.
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Und tatsächlich ist es unter gewissen Voraussetzungen möglich, in Frührente zu gehen. Allerdings lohnt sich dieser Schritt nicht für jeden, denn es besteht das Risiko, dadurch weniger Rente zu erhalten, als man eigentlich verdient hat. Was genau Frührente eigentlich ist, wer ein Recht darauf hat und worauf man achten sollte, erfährst du in diesem Artikel.
Frührente oder Erwerbsminderungsrente?
Von Frührente ist dann die Rede, wenn ein Arbeitnehmer vor der gesetzlich festgelegten Regelaltersgrenze in Rente geht. Oft wird Frührente auch in dem Kontext verwendet, wenn jemand durch eine Krankheit oder eine Schwerbehinderung plötzlich nicht mehr berufstätig sein kann. Dies ist allerdings nicht korrekt, da es sich hier um eine Erwerbsminderungsrente handelt. Diese Abgrenzung der Begrifflichkeiten ist wichtig, da die Art der Rente einen großen Unterschied machen kann. So fallen bei der Frührente beispielsweise eventuell Abschläge an.
Seit 2001 dürfen Arbeitnehmer die Erwerbsminderungsrente beantragen, wenn sie aufgrund von Krankheit nicht mehr in der Lage sind, ihren Job wie gewohnt fortzuführen. Die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente sind allerdings sehr hoch. So muss bei einer ärztlichen Prüfung festgestellt werden, dass die Person weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, es muss in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt worden sein und es müssen mindestens fünf Jahre Wartezeit aufgewiesen werden.
Dabei wird zwischen voller Erwerbsminderungsrente und teilweiser Erwerbsminderungsrente unterschieden. Im zweiten Fall darf bis zu sechs Stunden gearbeitet werden. Dennoch ist die Erwerbsminderungsrente im Durchschnitt nicht sehr hoch, weshalb viele erwerbsunfähige Rentner in Armut leben.
Wer darf in Frührente gehen?
In den nächsten Jahren steigt die reguläre Altersgrenze weiter an. Früher konnte man regulär mit 65 Jahren in die Rente gehen, doch die Zeiten haben sich geändert. So können die Jahrgänge ab 1964 erst mit 67 Jahren in die Rente gehen. Sollten sie sich schon früher zur Ruhe setzen, müssen sie mit Abschlägen rechnen, wobei pro Monat vorgezogener Frührente die monatliche Rente um 0,3 Prozent gekürzt wird. Allerdings spielen bei der Berechnung auch die Versicherungsjahre eine große Rolle.
Die Erhöhung der Altersgrenze wirkt sich natürlich auch auf die Frührente aus. So dürfen die Jahrgänge ab 1964 nun statt mit 63 Jahren erst mit 65 Jahren in Frührente gehen. Im Rahmen des Rentenpakets wurden 2014 neue Regelungen eingeführt. Hat man mindestens 35 Beitragsjahre in die Rentenversicherung eingezahlt, darf man die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte nutzen. Hier muss man allerdings mit Kürzungen rechnen, deren Höchstgrenze bei 14,4 Prozent liegt.
Bei mindestens 45 Beitragsjahren greift dann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, mit welcher man auch ohne Abschläge in Rente gehen darf und nicht bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeiten muss. Hier ist es, je nach Jahrgang, möglich zwischen dem 63. und 65. Lebensjahr ohne Abschläge in Frührente zu gehen.
Vor 1952 Geborene dürfen außerdem nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit bereits mit 63 in die Frührente gehen, wenn sie eine Versicherungszeit von mindestens 15 Jahren vorweisen können, innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben und entweder eine bestimmte Zeit lang arbeitslos oder mindestens zwei Jahre lang in Altersteilzeit angestellt waren. Allerdings gibt es auch hier Abschläge.
Frauen dürfen, sofern sie vor 1952 geboren wurden, bereits mit 60 in die Rente gehen, wenn sie mindestens 15 Jahre Versicherungszeit nachweisen können und nach dem 40. Lebensjahr mindestens zehn Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben. Auch hier muss mit Abschlägen gerechnet werden.
Beispiel:
Franz Mustermann wurde 1964 geboren und hat mit 63 Jahren bereits 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt. Er zählt nun zu den besonders langjährig Versicherten und darf ohne Abschläge mit 65 Jahren in die Rente gehen. Würde er sich bereits mit 63 Jahren zur Ruhe setzen wollen, so würde seine monatliche Rente dauerhaft um 7,2 Prozent gekürzt werden. Dies errechnet sich aus 24 Monaten mal 0,3 Prozent.
Versicherungsjahre sind nicht gleich Arbeitsjahre
Wichtig: Auch wenn ein Arbeitnehmer 35 Jahre lang gearbeitet hat, heißt das noch nicht, dass er bereits 35 Jahre lang rentenversichert bist. Sobald man in einem Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig angestellt ist, zahlt man automatisch Rentenbeiträge. Auch die Zeiten während einer Ausbildung, eines freiwilligen sozialen Jahrs, dem Wehr- oder Zivildienst, der Kindererziehung, dem Bezug von Kranken-, Kurzarbeiter- oder Insolvenzgeld, der Pflege Angehöriger und beruflicher Weiterbildung werden angerechnet. Zudem kann man auch als Selbstständiger Pflichtbeiträge zahlen. Zeiten, in denen man Arbeitslosengeld II bzw. Harz 4 empfängt, werden NICHT angerechnet. Der Bezug von Arbeitslosengeld I dagegen schon.
Der Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung
Erfüllt man die oben genannten Kriterien und entscheidet sich dafür, in Frührente zu gehen, so muss man den Antrag frühzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen. Da die verschiedenen Voraussetzungen erst geprüft werden müssen, kann der Prozess einige Monate in Anspruch nehmen. Daher ist es wichtig, alle benötigten Belege und Bescheinigungen gesammelt abzugeben, um den Vorgang nicht unnötig in die Länge zu ziehen.
Außerdem sollte man sich vor Stellen des Antrags wirklich gründlich Gedanken machen, ob die Frührente der richtige Weg ist. Es ist wichtig, die Abzüge zu kalkulieren und Vor- und Nachteile abzuwägen. Hinterher sind Änderungen nämlich nur noch sehr schwer durchsetzbar.
Vorzeitige Rente: Andere Möglichkeiten
Um Abschläge bei der Rente zu verhindern besteht die Möglichkeit, diese Abschläge durch eine freiwillige Einzahlung in die Rentenkasse auszugleichen, wobei allerdings nur die monatlichen Abschläge ausgeglichen werden können. Auf Anfrage teilt die Deutsche Rentenversicherung die Höhe der Zahlung mit, die geleistet werden müsste. Da sich die Arbeitszeit jedoch verkürzt, entstehen trotzdem Abzüge.
Eine weitere Möglichkeit ist die sogenannte Flexirente, bei der man trotz Rente etwas dazuverdienen darf. Allerdings spielt auch hier die Regelaltersgrenze eine Rolle, denn wer diese noch nicht erreicht hat, darf auch nicht einfach unbegrenzt Geld hinzuverdienen. Jobs müssen dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden. Liegt der jährliche Verdienst bei über 6.300 Euro, so gibt es Abzüge bei der Rente. Wer über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus arbeitet, zahlt dafür weiterhin in die Rentenkasse ein.
Des weiteren bietet auch das Lebensarbeitszeitkonto dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, frühzeitig in Rente zu gehen. Wie genau das Lebensarbeitszeitkonto funktioniert und welche Voraussetzungen geben sein müssen, kannst du in diesem Artikel nachlesen: Mehr Freiheit durch Lebensarbeitszeitkonto? Das solltest du wissen
Fazit
Grundsätzlich ist es möglich, als langjährig Versicherter mit mindestens 35 Versicherungsbeitragsjahren in die Frührente zu gehen. Allerdings werden hier Kürzungen der Rentenzahlung vorgenommen, die 3,6 Prozent pro Jahr bzw. 0,3 Prozent pro Monat betragen. Daher ist es ratsamer, die Frührente erst nach 45 vorzuweisenden Jahren anzutreten, da hier die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch genommen werden kann. Diese ist abschlagsfrei und die volle Rente kann bezogen werden.
Wer früher in Rente gehen möchte, sollte sich dies vorab gut überlegen. Nicht immer ist eine vorgezogene Rente die beste Lösung. Oft stellt man sich die freie Zeit nämlich schöner vor, als sie tatsächlich ist. Vielen Menschen fehlt ganz plötzlich eine Aufgabe in ihrem Leben und sie fühlen sich sinn- und nutzlos. Daher ist es ratsam, sich schon vorher Gedanken darüber zu machen, wie man die Rente verbringen möchte. Zudem bringt eine vorgezogene Altersrente oft nicht unerhebliche Finanzeinbußen, mit denen man kalkulieren muss. Auch die abschlagsfreie Rente fällt geringer aus als das Gehalt, das man zuvor bezogen hat. Bevor eine Entscheidung getroffen wird, sollte man sich daher unbedingt umfassend beraten lassen. Dies ist die beste Möglichkeit, um sich ein schönes und sorgenloses Leben im Alter zu sichern.
Quellen: einfach-rente.de, arbeits-abc.de
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