Gratulation, die Probezeit im neuen Job hast du erfolgreich bestanden, nun kannst du bald schon deinen ersten offiziellen Urlaub planen. Was genau stand hierzu noch einmal im Arbeitsvertrag? Hast du 24, 25 oder sogar 30 Tage Urlaubsanspruch im Jahr? Und was heißt „Tage“ in diesem Fall genau: Sind damit Arbeitstage, Werktage oder auch Sonn- und Feiertage gemeint? Was du über diese Begriffe wissen solltest, um deinen Urlaub korrekt zu berechnen. 

Werktage, Arbeitstage, Feiertage – was ist was?

Gut zu wissen, wenn du beruflich gerade neu durchstartest: Als Arbeitnehmer in Deutschland hast du grundsätzlich Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das dient dem sozialen Arbeitsschutz und soll sicherstellen, dass du gesund und langfristig arbeitsfähig bleibst und ausreichend Erholung als Ausgleich zur täglichen Arbeitsbelastung bekommst. Dieser Urlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt und bereits seit 1963 rechtsgültig. Das BUrlG regelt, in welchem Umfang Arbeitgeber ihren Beschäftigten „mindestens“ bezahlten Erholungsurlaub (Mindesturlaub) jährlich gewähren müssen. Deshalb wird es auch als Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer bezeichnet.

Nach § 3 BUrlG haben Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung mindestens 24 Werktage im Jahr Anspruch auf vom Arbeitgeber bezahlten Urlaub. Der Gesetzgeber bezieht sich hierbei auf eine Sechs-Tage-Woche mit dem Samstag als sechstem Werktag. Gilt in deiner Branche oder für deinen Job eine andere Verteilung der Wochenarbeitszeit, wie eine Fünf-Tage-Woche, wird dieser Anspruch einfach entsprechend umgerechnet:

(24 Urlaubstage/6 Wochentage) x 5 Arbeitstage = 20 Urlaubstage.

Urlaubsplanung Wochentage, Arbeitstage
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Beide Rechnungen entsprechen jeweils vier Arbeitswochen im Jahr. Solltest du in Teilzeit beschäftigt sein und weniger als fünf Arbeitstage haben, verändert sich der Anteil in der Formel oben entsprechend. Wenn du beispielsweise wöchentlich nur drei Arbeitstage arbeitest, sind es insgesamt zwölf Urlaubstage. Für Auszubildende gelten andere gesetzliche Regelungen.

Nach § 4 BUrlG wird der volle Urlaubsanspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erworben. Diese Wartezeit entspricht oft auch dem Ablauf einer üblichen Probezeit. Die Vereinbarung einer Probezeit ganz ohne Unterbrechung soll Arbeitgebern wie Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, zu prüfen, ob das Jobangebot für beide Seiten überhaupt passt. Allerdings gilt auch aus gesetzlicher Sicht: Für jeden abgeschlossenen Monat ihrer Tätigkeit sammeln Arbeitnehmer laut § 5 BUrlG bereits ein Zwölftel ihres Jahresurlaubs an.

Diesen Teilurlaubsanspruch könnten sie theoretisch direkt einlösen, jedoch muss ihn der Arbeitgeber im Rahmen der jeweiligen Unternehmenspolitik oder bei einer Probezeitvereinbarung nicht zwangsläufig auch vor Ablauf der Zeit bewilligen. Manche Arbeitgeber sind hier dennoch oft kulant. Beispielsweise wenn du unterjährig aus einem anderen Arbeitsverhältnis in den neuen Job gewechselt bist und noch gar keinen Jahresurlaub machen konntest oder wenn du aus dringenden persönlichen Gründen wie einem Todes- oder Krankheitsfall sofort Urlaub benötigst. Welche Möglichkeiten du hier hast, solltest du bei Bedarf mit deinem künftigen Arbeitgeber klären.

Arbeitgeber bieten oft sogar mehr als den Mindesturlaub

Viele Arbeitgeber gehen heute sogar über den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch hinaus und bieten ihren Beschäftigten mehr Urlaubstage an – entweder als freiwillige Leistung oder im Rahmen von tariflichen Vereinbarungen oder branchenspezifischen Normen. Damit positionieren sie sich als fürsorgliche und mitarbeiterorientierte Unternehmen, was sich positiv auf ihre Wettbewerbsfähigkeit im Kampf um Arbeitskräfte auswirken kann.

Ihr Anspruch ist, mit diesem attraktiven Mehrwert gezielt neue Mitarbeiter anzuwerben und auch die Mitarbeiter im Bestand längerfristig an ein Unternehmen zu binden und so die Fluktuation zu reduzieren. Unternehmen, die international agieren, passen sich damit oft auch den Urlaubsstandards und den Erwartungen von Arbeitnehmern in anderen Ländern an, um global konkurrenzfähig zu bleiben.

Das Plus an Urlaubstagen über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus soll ermöglichen, dass sich alle Mitarbeiter rundum nachhaltig erholen können. Es hilft ihnen, Arbeit und Privatleben besser in Einklang zu bringen, was zu einer gesünderen und produktiveren Arbeitsatmosphäre führt. So sollen sie mehr Möglichkeiten bei der Gestaltung von Erholung und Freizeit haben und entsprechend hoch motiviert, leistungsfähig und belastbar bleiben.

Paar plant Urlaub in Berücksichtigung der Arbeits- und Werktage
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Auf welcher Basis hast du selbst Anspruch auf Urlaub?

In deinem Arbeitsvertrag steht beispielsweise, dass du als Arbeitnehmer 30 Tage Urlaubsanspruch im Jahr hast. Hier musst du nun genau hinschauen, wenn es darum geht, die entsprechenden Urlaubstage aus dem jährlichen Urlaubskontingent herauszurechnen. Heißt es im Vertrag 30 Werktage oder 30 Arbeitstage? Gilt in deinem Fall die Fünf-Tage- oder die Sechs-Tage-Woche? Dies alles führt oft zu Verwirrung. In der Regel haben Arbeitgeber inzwischen in Arbeitsverträgen Arbeitstage als konkrete Urlaubstage ausgewiesen, um Missverständnisse von vornherein auszuschließen. Im Zweifel: bei der Personalabteilung nachfragen!

Als Werktage gelten laut § 10 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) alle Kalendertage, die nicht Sonntag oder gesetzliche Feiertage sind – urlaubsrechtlich betrachtet also auch der Samstag. An den sechs Werktagen ist Arbeiten per Gesetz zulässig. Die werktägliche Arbeitszeit darf dabei acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist jedoch möglich. Klar, auch am Samstag wirst du schließlich im Supermarkt, beim Bäcker und an der Tankstelle bedient. Es gibt jedoch auch den „arbeitsfreien Werktag“, dann ist der Samstag zwar ein Werktag, aber kein üblicher Arbeitstag.

Als Arbeitstage gelten laut Arbeitsrecht die Tage, an denen dann tatsächlich und nachweisbar, betriebs- oder branchenüblich die Arbeit aufgenommen wird. In Deutschland können dies – je nach Bundesland, gesetzlichen Feiertagen, Fünf- oder Sechs-Tage-Woche und Schaltjahren – zwischen 247 und 255 Arbeitstage sein. Im Rahmen einer Fünf-Tage-Woche gelten in der Regel Montag bis Freitag als Arbeitstage. In manchen Branchen und Jobs wie bei Polizei und Feuerwehr, im Krankenhaus oder in der Pflege können auch Samstag und Sonntag als Arbeitstage gelten. Das ist entweder im jeweiligen Arbeitsvertrag oder in den Tarifbestimmungen so festgelegt. Wird an Samstagen nicht gearbeitet, zählt der Samstag auch nicht als anzurechnender Urlaubstag.

Urlaubsregelungen in Tarifverträgen sehen, abweichend vom BUrlG, die Werktage meist nicht als Urlaubstage vor. Hier werden die Urlaubstage auf Arbeitstage angerechnet, also auf die Tage, an denen ein Arbeitnehmer „tatsächlich oder betriebs- und branchenüblich“ arbeitet. Ausnahme sind die auf Arbeitstage fallenden gesetzlichen Feiertage, für die in der Regel auch kein Freizeitausgleich gewährt wird.

Denn ein gesetzlicher Feiertag kann ja durchaus auch auf einen Werktag fallen, ist dann jedoch wie ein Sonntag „arbeitsfrei“. Ansonsten gelten superstrenge Regelungen im Arbeitsrecht, wann und wie lang an Sonn- und Feiertagen überhaupt gearbeitet werden darf. Arbeitest du tatsächlich auch regelmäßig an Sonn- und Feiertagen, sind diese arbeitspflichtigen Tage auch als Urlaubstage zu zählen.

Mann plant Urlaub in der Arbeit
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Acht Tipps, wie du deinen Urlaubsanspruch optimal umsetzen kannst

Damit du die schönste Zeit des Jahres entspannt am Strand, in den Bergen, am heimischen See oder auch auf dem Balkon genießen kannst, musst du in der Regel zunächst einmal bei deinen Vorgesetzten oder in der Personalabteilung formell Urlaub beantragen. Dazu solltest du deinen Urlaubsanspruch genau kennen und wissen, ob in deiner Branche die Fünf- oder Sechs-Tage-Woche gilt. Dies ist im Arbeitsvertrag, im geltenden Tarifvertrag für deine Branche oder eben allgemein im Bundesurlaubsgesetz als Mindestanspruch geregelt. Der gesetzlich festgeschriebene Mindesturlaub beträgt wie gesagt 24 Werktage bzw. bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstage.

  1. Ermittle also die Anzahl der regulären Arbeitstage je Woche. Prüfe, ob Samstage auch als Arbeitstage gelten. Hast du eine typische Fünf-Tage-Woche von Montag bis Freitag, zählen die Samstage nicht als reguläre Arbeitstage.
  2. Bei einer Teilzeitbeschäftigung oder unregelmäßigen Arbeitszeiten sollst du die Kalendertage, an denen du tatsächlich arbeitest, präzise erfassen. Dein Urlaubsanspruch berechnet sich dann anteilig aus den Tagen, an denen du tatsächlich arbeitest.
  3. Trittst du erst im Laufe des Jahres einen neuen Job an, wird dein Urlaubsanspruch in der Regel ebenfalls anteilig berechnet. Für jeden vollen Monat in Beschäftigung hast du bereits Anspruch auf ein Zwölftel deines Jahresurlaubs, sofern keine Probezeit vereinbart ist.
  4. Berücksichtige unbedingt auch Sonderregelungen im Fall von Elternzeit, Langzeitkrankheit, bei Sabbaticals (das sind unbezahlte Auszeiten ohne Urlaubsanspruch) oder hinsichtlich „halber“ Arbeitstage am 24. Dezember, zu Karneval oder an Silvester. Solche speziellen Regelungen können die Berechnung des Urlaubsanspruchs individuell beeinflussen.
  5. Plane deine Urlaubszeit clever. Überlege, wie du kommende Feiertage und entsprechende Brückentage mit deinen Urlaubstagen kombinieren kannst, um möglichst lange, zusammenhängende Urlaubszeiten zu erzielen. Denk jedoch daran: Auch deine Kollegen sind scharf auf die Brückentage.
  6. Kläre deine Urlaubsplanung daher möglichst frühzeitig mit deinen Vorgesetzten oder mit der Personalabteilung, um Überschneidungen mit anderen urlaubenden Kollegen zu vermeiden und die Genehmigung deines Urlaubs sicherzustellen. Manche Unternehmen achten auch darauf, die Urlaubszeiten aller Beschäftigten möglichst früh und verbindlich zu planen, um besonders auch den Eltern im Betrieb Urlaub zu Schulferienzeiten zu ermöglichen.
  7. Solltest du im Urlaub krank werden, gib der Personalabteilung umgehend Bescheid und reiche unbedingt auch ein ärztliches Attest ein. Diese Krankheitstage werden nicht auf deinen Urlaubsanspruch angerechnet. Damit hast du die Möglichkeit, deine ausgefallenen Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt zur Erholung zu nutzen.
  8. Online-Tools können vielleicht hilfreich für dich sein, um die genaue Anzahl von Arbeitstagen und Urlaubstagen zu ermitteln.

Hier einige Link-Tipps zur Berechnung:

Fazit

Bei der Planung und Beantragung von Urlaub wird ein klares Verständnis von Begriffen wie Werktage und Arbeitstage relevant. So kannst du sicherstellen, dass du deinen gesetzlichen Urlaubsanspruch korrekt und voll ausschöpfst, sei es in einer Voll- oder in einer Teilzeitbeschäftigung. Dadurch kannst du deine freien Tage optimal über das Jahr verteilen, um dich zu erholen und zu entspannen. Und mit etwas geschickter Urlaubsplanung, die auch noch Feiertage und Brückentage in die Berechnung einbezieht, kannst du sogar längere Erholungsphasen schaffen, ohne zu viele Tage aus deinem Urlaubskontingent zu verbrauchen.

Ein erholsamer Urlaub und eine abwechslungsreiche Freizeit sind die Grundlage für eine ausgewogene Work-Life-Balance und wichtig für deine Gesundheit, dein Wohlbefinden und deine Arbeitszufriedenheit. Indem du deine Urlaubstage ausgewogen über das Jahr hinweg planst, kannst du genügend Zeit für dich, deine Familie und deine persönlichen Interessen gewinnen. Wir wünschen dir schon einmal eine schöne Urlaubszeit!

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