Fusionen bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften
Der Gesetzgeber war erfolgreich mit seinem Handlungsdruck in Sachen Fusion der Berufsgenossenschaften: Seit dem 1. Januar gibt es nur noch neun gewerbliche Berufsgenossenschaften. Dadurch ändern sich für Personaler häufig die Ansprechpartner der gesetzlichen Unfallversicherung.
Fusion I
Die deutschen Berufsgenossenschaften rücken enger zusammen: Zum 1.1.2011 schlüpften die Fleischerei-Berufsgenossenschaft (FBG) und die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel Gaststätten unter eine gemeinsame Decke und heißen jetzt „BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)“. In einer Übergangszeit sollen die Betriebe der ehemaligen Fleischerei-Berufsgenossenschaft weitgehend durch die bekannten Mitarbeiter betreut werden. Der Standort der früheren Fleischerei-BG in Mainz wird als neue Bezirksverwaltung der fusionierten BGN weiterhin bundesweit für die Bearbeitung von Unfällen und Berufskrankheiten aus dem Bereich der Fleischwirtschaft zuständig sein.
Fusionsandrohung durch den Gesetzgeber
Die Beschlüsse zu dieser Fusion wurden bereits im Juni gefasst. Nahezu zeitgleich verabschiedete der Bundestag das „Dritte SGB IV-Änderungsgesetz“. Damit wurden die Berufsgenossenschaften „Metall Nord Süd“, „Maschinenbau- und Metall-BG“, die „Hütten- und Walzwerks- BG“ sowie die „Holz-BG“ per 1.1.2011 zwangsfusioniert für den Fall, dass nicht spätestens bis zum 1.10.2010 die Beschlüsse zu einer freiwilligen Vereinigung erfolgen. Diese Fusion war bereits im Rahmen des „Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung“ (UVMG) aus dem Jahr 2008 vorgesehen. Das UVMG sah eine Reduzierung auf neun gewerbliche Berufsgenossenschaften bis zum 31.12.2009 vor. Da die Trägerzahl sich auf freiwilliger Basis bis dahin nur auf 13 verringern ließ, hat der Gesetzgeber dann die weiteren Fusionen per Gesetz angeordnet.
Fusion II
Die Vertreterversammlungen der genannten Berufsgenossenschaften haben in ihren September-Sitzungen die „freiwillige“ Fusion zur „Berufsgenossenschaft Holz und Metall“ beschlossen. Hauptsitz der neuen BGHM ist Mainz, weitere Hauptverwaltungsstandorte sind Düsseldorf, Hannover, Stuttgart und München. Die neue Berufsgenossenschaft ist der größte Träger der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung und versichert rund vier Millionen Beschäftigte.
Besonderheiten beim Lohnnachweis 2010
In diesen Tagen erhalten Arbeitgeber von der BGHM die Formulare für den „Lohnnachweis 2010“ zugestellt. Die Mitgliedsnummern der Unternehmen, die Betriebsnummern der ehemals selbständigen Berufsgenossenschaften (für die DEÜV-Meldungen) und die Veranlagungen der Unternehmen zu den Gefahrtarifen der ehemals selbständigen Berufsgenossenschaften gelten zunächst fort. Die BGHM weist darauf hin, dass für alle Betriebe der ehemaligen Metall-Berufsgenossenschaften auf dem Lohnnachweisformular 2010 die Zugangsdaten zur Online-Meldung über das Extranet enthalten sind. Für die Mitgliedsbetriebe der ehemaligen Holz-Berufsgenossenschaft besteht diese Möglichkeit derzeit noch nicht.
Übersicht: Berufsgensossenschaften
Seit dem 1.1.2011 wird die gesetzliche Unfallversicherung im gewerblichen Zweig damit noch von den folgenden Trägern wahrgenommen:
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW):
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie (BG RCI)
Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr)
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW)
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form (generisches Maskulinum), z. B. „der Mitarbeiter“. Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und ist wertfrei.