Gesetzliche Pausenzeiten: Wer wann Pause machen muss
Dein Lieblingsfach in der Schule? Die Pause, na klar! Und auch im Arbeitsleben sind Pausen unverzichtbar. Pausenzeiten sind sogar so wichtig, dass sie gesetzlich festgeschrieben sind. Wann welche gesetzlichen Pausenzeiten gelten, findest du hier in unserem Überblick.
Inhaltsverzeichnis
Das Arbeitszeitgesetz
In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz unter anderem die Pausenzeiten der Arbeitnehmer. Warum? Ganz einfach: Wer arbeitet, muss regelmäßig Pausen einlegen, um nicht zu schnell erschöpft zu sein. Nur wer sich zwischendurch kurz erholt, kann langfristig die volle Arbeitsleistung bringen und bleibt dabei gesund. Denn die gesetzlichen Pausenzeiten sind auch ein wichtiges Element des Gesundheitsschutzes von Mitarbeitern. Deshalb sind Arbeitgeber auch dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Beschäftigten die gesetzlichen Pausenregelungen einhalten. Die Pause ist quasi Pflicht.
Gesetzliche Pausenregelungen orientieren sich an der Gesamtzahl der Stunden Arbeit, die ein Arbeitnehmer pro Tag leistet. Nach einer fest vorgeschriebenen Anzahl von Stunden bzw. Minuten ist jeweils eine Pause einzulegen. Deren Länge ist auch exakt vorgegeben.
Gesetzliche Pausenzeiten: Tabelle
Die gesetzlichen Pausenzeiten sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgeschrieben:
Tägliche Arbeitszeit | Gesetzlich vorgeschriebene Pausenzeit |
unter oder gleich 6 Stunden | keine Pause |
mehr als 6 bis maximal 9 Stunden | mindestens 30 Minuten Pause |
über 9 Stunden | mindestens 45 Minuten Pause |
Die Pausenzeit kann in mehrere kleine Einheiten aufgeteilt werden. Allerdings muss eine Pauseneinheit mindestens 15 Minuten dauern. Die gesetzlichen Vorgaben sind Mindestangaben. Das heißt, die Länge der gesetzlichen Pause darf immer überschritten, jedoch nicht unterschritten werden.
Vorgeschriebene Pausen für Jugendliche
Für Auszubildende bzw. Angestellte, die noch nicht volljährig sind, gelten andere Pausenregelungen. Sie ergeben sich aus § 11 des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Generell dürfen Beschäftigte unter 18 Jahren nicht länger als 4,5 Stunden am Stück arbeiten, dann ist immer eine Pause einzulegen. Im Detail greifen folgende Regelungen:
- Mitarbeitern unter 18 Jahren steht demnach bereits nach 4,5 Stunden Arbeitszeit eine Pause von mindestens 30 Minuten zu, wenn ihre Gesamtarbeitszeit pro Tag zwischen 4,5 und 6 Stunden liegt.
- Beträgt die tägliche Arbeitszeit mehr als 6 Stunden, steht den jugendlichen Beschäftigten eine Pause von mindestens 60 Minuten zu, ebenfalls spätestens nach 4,5 Stunden.
Definition Arbeitspause
Was ist eine Pause genau? Eine Ruhepause im Arbeitstag soll der Erholung und Gesundheit des Mitarbeiters dienen. Dadurch wird langfristig sichergestellt, dass der Arbeitnehmer leistungsfähig bleibt, was auch im Interesse des Arbeitgebers ist. Eine nähere Definition der Ruhepausen macht der Gesetzgeber im Arbeitszeitgesetz jedoch nicht.
Wichtig: Eine Ruhepause muss für mindestens 15 Minuten die Arbeitszeit unterbrechen, andernfalls gilt sie nicht als Pause, sondern als Arbeitszeit.
Wo du deine Ruhepause verbringst, dazu darf dir dein Arbeitgeber keine Vorschriften machen. Du kannst im Büro bleiben, im Pausenraum relaxen, Sport treiben oder in einem Restaurant essen gehen.
Werden Pausenzeiten vergütet?
Nein. Eine Arbeitspause wird nicht als Arbeitszeit gesehen. Deshalb erhältst du dafür auch keine Vergütung. Du musst also die Pausenzeit von deiner Arbeitszeit abziehen, sie zählt nicht dazu. Ruhepausen sind im Regelfall immer unbezahlte Pausen.
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Sonderfall Raucherpause
Nikotinabhängige kennen das Problem: In regelmäßigen Abständen ruft den Raucher die Sucht. Dafür reicht eine Pause nach sechs Stunden jedoch nicht aus, Kettenraucher müssen viel öfter zum Glimmstängel greifen. Aber aufgepasst: Zusätzliche Raucherpausen kennt die Rechtsprechung nicht. Das heißt, diese Päuschen müssen rein formal immer von der Arbeitszeit abgezogen werden.
Natürlich gibt es hier, je nach Arbeitgeber, auch kulantere, abweichende Regelungen, die beispielsweise in Betriebsvereinbarungen festgehalten sind. So tolerieren viele Firmen kurze Raucherpausen ihrer Mitarbeiter grundsätzlich. Rein rechtlich gesehen müsstest du aber bei jeder Raucherpause die Arbeitszeitmessung anhalten bzw. dich für die Dauer deiner Zigarette ausloggen. Generell gilt also: Raucherpausen sind nachzuarbeiten.
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Fazit
Wann Arbeitnehmer Pausen einlegen müssen, ist im Arbeitszeitgesetz geregelt. Dort finden sich Mindestvorgaben, was die zeitliche Dauer der Pausenzeiten angeht, und sehr genaue Vorschriften, nach wie vielen Stunden Arbeit die gesetzliche Pause spätestens gemacht werden muss. Für Jugendliche gelten separate Pausenvorschriften aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Quellen:
gesetze-im-internet.de, arbeitsrechte.de
FAQs
Wenn du über sechs Stunden arbeitest, hast du einen Anspruch auf eine Pause von mindestens 30 Minuten. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden musst du mindestens 45 Minuten Pause machen. Diese Ruhepausen können aufgeteilt werden, zum Beispiel in zwei oder drei 15-minütige Pausen.
Nein, in der Regel müssen Pausen nicht bezahlt werden. Nur wenn es anders lautende vertragliche Vereinbarungen gibt. Im Normalfall sind Ruhepausen nicht vergütet.
Wenn dir dein Arbeitgeber keine Ruhepausen zugesteht, verstößt er gegen das Arbeitszeitgesetz. In diesem Fall solltest du deinen Arbeitgeber darauf hinweisen und ihm mitteilen, dass du auf deine Pausen bestehst. Sie stehen dir gesetzlich zu. Wenn das nicht hilft, kannst du dich an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt wenden oder rechtliche Schritte einleiten.
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