Mehr Bürokratie und eine Störung des betrieblichen Friedens – das befürchten Unternehmen, wenn das Entgeltgleichheitsgesetz kommt.
Dabei, so glaubt zumindest das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) ist die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen von durchschnittlich immerhin 22 Prozent im Wesentlichen dadurch zu erklären, welchen Beruf und Arbeitsumfang Männer und Frauen gewählt hätten.
Ob die Transparenzverpflichtung daran etwas ändern wird, ist die große Frage – was meinen Sie: Wird das Entgeltgleichheitsgesetz die Lohnbedingungen für Frauen verbessern?

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form (generisches Maskulinum), z. B. „der Mitarbeiter“. Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und ist wertfrei.