Wer arbeitet, hat Anspruch auf Urlaub. Das stimmt zumindest, wenn du als Arbeitnehmer tätig bist. Deinen Urlaubsanspruch regelt unabhängig von Branche und Jobart das Bundesurlaubsgesetz, kurz BUrlG oder dein Arbeitsvertrag. Das Bundesurlaubsgesetz schreibt vor, wie viel Mindesturlaub dir in einem Arbeitsverhältnis zusteht, wann dieser wegen betrieblicher Belange aufgehoben werden kann und wie Werk- und Arbeitstage unterschieden werden.

Gesetzlicher Mindesturlaub entspricht nicht immer den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag

gesetzlicher Mindesurlaub
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Jeder Arbeitnehmer hat einen Urlaubsanspruch. Wie viel Urlaub der Arbeitgeber gewährt, kannst du dem Arbeits- oder Tarifvertrag entnehmen. Grundsätzlich kann jeder Arbeitgeber von den Regelungen im BUrlG abweichen, darf gesetzlich geregelten Urlaubsanspruch aber nicht unterbieten. Das heißt: Du darfst zwar mehr, aber nicht weniger Urlaubstage haben als im Bundesurlaubsgesetz verankert ist.

Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch besteht nach §3 für vollbeschäftigte Arbeitnehmer für wenigstens 24 Werktage. Dies trifft auf eine Woche mit sechs Tagen zu. Hier arbeitest du in der Regel von Montag bis Samstag. Da viele Arbeitnehmer aber eine Woche mit fünf Arbeitstagen haben, minimiert sich auch der gesetzliche Urlaubsanspruch bei einem solchen Arbeitsverhältnis auf 20 Tage.

Wichtig: Das Bundesurlaubsgesetz schreibt vor, dass jedem Arbeitnehmer wenigstens vier Wochen Urlaub im Jahr zustehen. Je nach Zahl der Arbeitstage, die du pro Woche leistet, schwankt der Umfang des vollen Urlaubsanspruchs:

  • Fünf-Tage-Woche entspricht 20 Urlaubstagen
  • Vier-Tage-Woche entspricht 16 Urlaubstagen
  • Sechs-Tage-Woche entspricht 24 Urlaubstagen

Um Arbeitnehmer zu gewinnen, gewähren viele Arbeitgeber mehr Urlaubstage als den gesetzlichen Mindesturlaub. So kann der Jahresurlaub laut Arbeitsvertrag beispielsweise auch 30 Tage oder mehr umfassen. Gesetzliche Feiertage können im Rahmen einer individuellen Regelung branchenabhängig eingeschlossen sein. Arbeitnehmer, die Teilzeit arbeiten, haben auch einen Urlaubsanspruch, der im Arbeitsvertrag festgelegt ist.

Der Urlaub, der im Rahmen des gesetzlichen Mindesturlaubs genommen wird oder den Vereinbarungen des Tarifvertrags entspricht, muss immer bezahlt sein.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer mit Handicap

Gesetzlicher Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer mit Handicap
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Selbstverständlich hast du als Arbeitnehmer mit einem Handicap ebenso Anspruch auf Urlaub und Urlaubsentgelt. Hier sieht das Gesetz unabhängig von dem Arbeitsvertrag zunächst fünf Urlaubtage mehr im Kalenderjahr vor. Für Arbeitnehmer mit Behinderung ist hier nicht das Bundesurlaubsgesetz bindend, sondern das Sozialgesetzbuch. Geregelt wird dein Urlaubsanspruch dann im §125 des 9. SGB.

Neben diesem Zusatzurlaub gibt es den Sonderurlaub. Diesen erhältst du, wenn die Abwesenheit vom Job durch einen besonderen Anlass begründet ist. So kannst du beispielsweise Sonderurlaub bei einem Todesfall beantragen.

Dem Bundesurlaubsgesetz unterliegen übrigens alle Arbeitnehmer und auch Selbständige sowie Freiberufler, wenn sich deren wirtschaftliche Abhängigkeit auf ein Unternehmen bezieht. Auch in der Ausbildung wird der Urlaubsanspruch durch das BUrlG geregelt. Es gibt hier aber eine Ausnahme für Jugendliche, die sich in der Ausbildung befinden. Für ein solches Arbeitsverhältnis gelten abweichende Urlaubsansprüche:

  • Mindestens 30 Werktage Urlaub haben Jugendliche bis zum Alter von 16 Jahren.
  • Bis 17 Jahre umfasst der jährliche Mindesturlaub laut gesetzlicher Regelung 27 Werktage.
  • Bis zum Alter von 18 Jahren besteht ein Anspruch auf wenigstens 25 Werktage Urlaub.

Festgelegt wird der volle Urlaubsanspruch für Jugendliche, die nicht volljährig sind, anhand des Alters zum Start des neuen Jahres. Bewältigst du eine Ausbildung im Bergbau, hast du 3 Tage Zusatzurlaub.

Für ältere Arbeitnehmer ist gesetzlich kein längerer Urlaubsanspruch vorgesehen. Es gibt aber Urteile der deutschen Arbeitsgerichte, in denen älteren Beschäftigten ein Zusatzurlaub von beispielsweise zwei Tagen im Arbeitsvertrag zusteht.

Wann kannst du deinen Urlaubsanspruch geltend machen?

Wann kannst du deinen Urlaubsanspruch geltend machen
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In den meisten Unternehmen planen die Mitarbeiter den Urlaub als Team. Es wird also genau abgewogen, wer wann seinen Urlaub nehmen darf. Hier werden in vielen Firmen bei den Ferienzeiten Arbeitnehmer mit Schulkindern bevorzugt behandelt. Grundsätzlich sollte der Urlaubsanspruch natürlich im laufenden Kalenderjahr abgegolten sein. Hast du aber erst bei deinem Arbeitgeber deinen Job angenommen, kann es durchaus sein, dass Urlaubstage übrigbleiben. In den ersten Wochen nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses darfst du keinen Jahresurlaub nehmen. Hier schreibt das BUrlG eine Wartezeit von sechs Monaten vor.

Möchtest du trotz der Wartezeit Urlaub, kannst du laut BUrlG einen Teilurlaub in Anspruch nehmen. Hierfür teilst du die vereinbarten Urlaubstage durch 12. So ergibt sich die Anzahl der Tage für einen Monat. Diese multiplizierst du mit der Anzahl der Monate, die du bereits für die Firma arbeitest.

Der genaue Zeitpunkt für deinen Urlaub hängt von zwei wesentlichen Aspekten ab:

  • Wünsche des Arbeitnehmers: Das BUrlG sieht grundsätzlich vor, dass die Arbeitnehmerwünsche bei der Urlaubsplanung bedacht werden sollen. Dafür gibt es aber keine Garantie.
  • Betriebliche Belange: Aus betrieblichen Gründen darf dein Arbeitgeber eine Urlaubssperre aussprechen. Diese Urlaubssperre ist aber nur möglich, wenn dafür driftige Gründe vorliegen, zum Beispiel wenn du Urlaub in der Hauptgeschäftszeit des Betriebs nehmen willst.

Damit du dich wirklich erholen kannst, hast du Anspruch auf mehrere Tage Urlaub am Stück. Auf Verlangen muss dir dein Arbeitgeber laut BUrlG also wenigstens 12 Urlaubstage hintereinander gewähren, das entspricht 2 Wochen bei einer Woche mit sechs Tagen.

Ich wurde gekündigt, was passiert mit meinem Resturlaub?

Auch wenn dein Arbeitsverhältnis bislang zufriedenstellend war, gibt es natürlich keine wirkliche Jobgarantie. Du kannst zum Beispiel aus betrieblichen Gründen unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Nun steht natürlich die Frage im Raum, was mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses mit deinem Urlaub passiert.

Hier sieht der Gesetzgeber folgende Vorgehensweise vor:

  • Kündigungen bis 30. Juni: Kündigt dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zum Ende der ersten Jahreshälfte, hast du immer einen Teilanspruch auf Urlaub. Dieser wird für die vergangenen 6 Monate berechnet. Du hast zwei Optionen. Du kannst diesen Teilanspruch nehmen, wenn noch genügend Zeit vorhanden ist oder du lässt dir den restlichen Urlaubsanspruch auszahlen. Der andere Teilanspruch deines Mindesturlaubs muss durch den neuen Arbeitgeber gewährt werden.
  • Kündigungen vom 1. Juli bis 31. Dezember: In diesem Fall sieht es anders aus. Das Einhalten der Wartezeit beim neuen Arbeitgeber ist unvermeidbar. Du kannst dir deinen Urlaub bei einer Kündigung in der zweiten Jahreshälfte also auszahlen lassen. Alternativ kann mit dem neuen Arbeitgeber eine Regelung vereinbart werden, dass du bei ihm den Urlaub nimmst.

Sieht dein Arbeitsvertrag mehr Urlaubstage vor als der gesetzliche Urlaubsanspruch, ist die Situation anders. In diesem Fall darf dein Arbeitgeber nämlich darüber entscheiden, wie mit den zusätzlichen Tagen verfahren wird. Er kann also durchaus eigenständig entscheiden, dass er diese Urlaubstage auszahlt.

Wichtig: Arbeitest du laut Dienstplan auch an Feiertagen, was beispielsweise oft im Gesundheitswesen der Fall ist, können auch diese als Urlaubstage laut BUrlG angerechnet werden. Als Arbeitnehmer hast du keine andere Wahl, als diese Anrechnung zu akzeptieren.

Übertragung der Urlaubstage auf das nächste Kalenderjahr

Auch eine sorgfältige Planung schließt nicht aus, dass du den vollen Urlaubsanspruch vielleicht nicht in einem Kalenderjahr nehmen kannst. Fakt ist: Hast du nicht alle 24 Tage Urlaub genommen, verfallen die restlichen Tage nicht automatisch. Du kannst diese stattdessen auf das kommende Jahr übertragen. Möglich ist das aber nur aus zwei Gründen:

1. Aus betrieblichen Gründen konntest du nicht deinen kompletten Urlaubsanspruch geltend machen.
2. Du konntest aus wichtigen privaten Gründen, die deine eigene Person betreffen, den Urlaub nicht nutzen.

Es ist durch das BUrlG ausgeschlossen, dass Arbeitnehmer Urlaub aufsparen können, denn wenn keiner der beiden genannten Gründe vorliegt, verfallen nicht genutzte Urlaubstage einfach. Dein Arbeitgeber muss übrigens deinem Urlaub immer erst zustimmen. Du beantragst diesen also und nur wenn dem Antrag stattgegeben wird, kannst du dich auf einen erholsamen Urlaub freuen. Andernfalls kannst du mit einer Kündigung rechnen, die dir dein Arbeitgeber sogar fristlos aussprechen darf.

Hast du Urlaub auf das neue Kalenderjahr übertragen, bist du verpflichtet, diesen von Januar bis März auch zu nehmen. Jedoch gilt auch hier: Sende den Antrag rechtzeitig ab, damit er pünktlich beim Arbeitgeber eingeht. Er darf dir die Inanspruchnahme deines Resturlaubs in dieser Zeit nicht verweigern. Bekommst du den Resturlaub in den ersten 3 Monaten nicht, erhältst du von deinem Arbeitgeber Schadenersatz. Dieser wird in Form von Ersatzurlaub gewährleistet.

Höhe des Urlaubsentgelt: Das musst du beachten

Höhe des Urlaubsentgelts
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Im Rahmen deines gesetzlichen Urlaubsanspruchs steht dir auch ein Urlaubsentgelt zu. In den meisten Firmen ist dies dem monatlichen Gehalt gleichzusetzen. Du hast hier also keine Verdiensteinbußen. Hast du aber ein flexibles Gehalt, das beispielsweise durch Provisionen sinkt oder steigt, sieht das anders aus. In diesem Fall kann das Urlaubsentgelt individuell berechnet werden. Hierfür werden die Einnahmen der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt zugrunde gelegt. Aus diesen wöchentlichen Einnahmen wird das Durchschnittsgehalt je Woche ermittelt. Dieser Durchschnittswert gilt wiederum als Grundlage für die Berechnung des Urlaubsentgelts.

Dein Arbeitgeber kann von dieser Regelung abweichen, aber nur, wenn dies zu deinen Gunsten der Fall ist. Bei der Berechnung des Durchschnittseinkommens in den letzten 13 Wochen dürfen Überstunden nicht bedacht werden.

Muss der Arbeitgeber Urlaub an Brückentagen 2024 zustimmen?

Viele Arbeitnehmer versuchen, die ihnen zur Verfügung stehenden Urlaubstage so effizient wie möglich zu planen. Ein beliebtes Mittel sind hier die sogenannten Brückentage. Dies sind Arbeitstage, die zwischen einem gesetzlichen Feiertag und dem Wochenende liegen. Für einen erholsamen Urlaub sind diese Tage sehr effizient, denn aus einem Urlaubstag werden rasch vier oder auch fünf freie Tage.

Doch es gibt einen Haken: Dein Chef muss auch dem Urlaub am Brückentag erst zustimmen und er hat das Recht, diesen abzulehnen. Entgegen der allgemeinen Vermutung gibt es nämlich kein Recht auf Urlaub an einem strategisch günstigen Tag. Eine Ablehnung ist hier beispielsweise aufgrund von betrieblichen Interessen möglich. Um die Urlaubsplanung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vereinfachen, ist es immer ratsam, dass du dich mit Kollegen absprichst und ihr euch die Brückentage am besten aufteilt. Damit sind die Chancen höher, dass du zumindest einen Teil dieser strategisch günstigen Tage effizient nutzen kannst.

Mutterschutz und Elternzeit: Das musst du wissen

Mutterschutz und Elternzeit
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Bist du im Mutterschutz oder in Elternzeit, verfällt dein Urlaubsanspruch nicht. Konntest du Resturlaub vor Beginn der Elternzeit nicht nehmen, kannst du danach noch darauf zurückgreifen. Währenddessen ruht das Arbeitsverhältnis lediglich. In dieser Zeit hast du sogar weiteren Urlaubsanspruch. Der Arbeitgeber hat hier aber das Recht, die Urlaubstage zu kürzen. Deinen angesparten Urlaub kannst du anschließend in Anspruch nehmen. Eine Kürzung der Urlaubstage ist um ein Zwölftel der Kalendermonate möglich. Hier sollte jedoch berücksichtigt werden, dass nur volle Monate gelten.

Nimmst du den aufgesparten Resturlaub nicht rechtzeitig, kannst dieser im Rahmen der Fristen des Bundesurlaubsgesetzes verfallen.

FAQ: Wichtige Fragen und Antworten zum gesetzlichen Urlaubsanspruch

Als Arbeitnehmer hast du jedes Jahr Anspruch auf Urlaub, der gesetzlich geregelt ist. Im Folgenden findest du abschließend wichtige Fragen und Antworten, die es rund um den Urlaubsanspruch gibt.

Was ist der gesetzliche Urlaub?

Gesetzlicher Urlaub entspricht dem Mindesturlaub, den du laut Gesetzgeber hast. Er umfasst vier Wochen, die dir bezahlt bereitgestellt werden. Die genaue Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach den wöchentlichen Arbeitstagen. So wird beispielsweise zwischen 4 und 6-Tage-Wochen unterschieden. 12 Tage Urlaub werden dir als Vollzeitbeschäftigtem übrigens am Stück gewährt. Der gesetzliche Urlaubsanspruch gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Auszubildende.

Wann verfällt ein gesetzlicher Urlaubsanspruch bei Krankheit?

Wenn du krank bist, kannst du von deinem Urlaubsanspruch natürlich nicht Gebrauch machen. Der Urlaubsanspruch bleibt aber bestehen, zumindest 15 Monate lang. Nach Ende des betroffenen Urlaubsjahres hast du also noch 15 Monate Zeit, um diesen Urlaub zu nutzen. Ist dies nicht der Fall, werden die Urlaubstage gesetzlich gestrichen. So soll auch bei langer Krankheit verhindert werden, dass sich Arbeitnehmer den Urlaub ansparen.

Ab wann besteht gesetzlicher Urlaubsanspruch bei einem Arbeitsverhältnis?

Gesetzlichen Urlaubsanspruch hast du unmittelbar mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags. Es gibt aber einige Besonderheit. Halte die Wartezeit von sechs Monaten ein. Davor wird dir nur ein Teilurlaub gewährt.

Habe ich Urlaubsanspruch in der Probezeit?

Wenn du dich in der Probezeit befindest, hast du trotzdem Anspruch auf Urlaub, basierend auf dem Mindesturlaubsanspruch laut Bundesurlaubsgesetz. Es ist ratsam, deine Urlaubswünsche frühzeitig durch einen Urlaubsantrag bei deinem Arbeitgebenden anzumelden, um Missverständnisse zu vermeiden. Denk daran, dass eine faire Abstimmung mit den Bedürfnissen des Unternehmens und den Rechten der Mitarbeitenden essentiell ist, um eine positive Arbeitsatmosphäre zu fördern.

Was müssen Arbeitgeber berücksichtigen?

Wenn du als Arbeitgeber planst, musst du einige wichtige Aspekte beachten, um rechtlich abgesichert zu sein und deine Mitarbeiter fair zu behandeln. Im Kalenderjahr ist der Mindestanspruch auf Urlaub gesetzlich geregelt, was bedeutet, dass jeder Mitarbeiter Anspruch auf eine bestimmte Mindestanzahl an Urlaubstagen hat. Für das Folgejahr muss der nicht genommene Urlaub oft übertragen werden können; dies hängt jedoch von den spezifischen Regelungen im Arbeitsvertrag und den geltenden Gesetzen ab. Das Bundesarbeitsgericht stellt klar, dass bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung fällig wird, falls der Urlaub nicht vollständig genommen wurde. Achte darauf, diese Rechte und Pflichten klar in deinen Arbeitsverträgen zu verankern, um spätere Konflikte zu vermeiden.

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