In vielen Jobs gibt es die Herausforderung, auch im Bereitschaftsdienst arbeiten zu müssen. Doch was heißt das genau? Und wie wird diese Arbeitszeit vergütet? Wir klären auf.

Jobs mit Bereitschaftsdienst

Hört man das Thema Bereitschaftsdienst, so fallen einem zunächst in erster Linie medizinische und pflegerische Berufe ein. In diesen muss man regelmäßig auch zum Bereitschaftsdienst antreten, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Dazu zählen zum Beispiel

  • Ärzte,
  • Rettungssanitäter,
  • Gesundheits- und Krankenpfleger,
  • Pflegepersonal generell,
  • Psychologen bzw. Psychotherapeuten,
  • Sozialpädagogen uvm.

Genauso wichtig und notwendig ist ein Bereitschaftsdienst bei Einrichtungen der Notfallversorgung. Hierzu zählen

  • Feuerwehr,
  • Polizeidienst,
  • Katastrophenschutz und
  • die Rettung generell.

Mittlerweile gibt es jedoch immer mehr Bereiche darüber hinaus, in denen Arbeitnehmer in Bereitschaft arbeiten müssen. Das sind in erster Linie Unternehmen, in denen der (finanzielle) Schaden enorm hoch ausfallen würde, falls über längere Zeit (also nachts oder übers Wochenende) ein Problem nicht behoben werden könnte. Das ist beispielsweise im IT-Bereich der Fall, aber auch in der Sicherung oder Technikwartung von Gebäuden.

Zudem arbeiten alle Firmen, die ihren Kunden einen 24-h-Service anbieten, in der Regel mit Bereitschaftsdiensten der Mitarbeiter. Dazu zählen auch Ruf-Taxiunternehmen, Schlüsseldienste, Klempner, usw.

Bereitschaftsdienst
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Definition Bereitschaftsdienst

Der Begriff Bereitschaftsdienst bezeichnet einen bestimmten Zeitraum, innerhalb dessen der Arbeitnehmer sich an einem vereinbarten, bestimmten Ort aufhalten und bei Bedarf seine Arbeitstätigkeit sofort oder in Kürze aufnehmen muss. Wo sich der Arbeitnehmer aufzuhalten hat, muss vorab mit dem Arbeitgeber vereinbart werden und hängt auch von der Dringlichkeit der Tätigkeit ab. Das kann der Betrieb sein, muss es aber nicht. Charakteristisch für den Bereitschaftsdienst ist, dass der Arbeitnehmer nicht durchgehend arbeitet, sondern sich nur bereithalten muss, um im Falle eines Falles möglichst schnell seine Arbeit ausführen zu können.

Der Arbeitnehmer leistet also keine Vollarbeit, sondern befindet sich in Wartehaltung. Aber: Der Bereitschaftsdienst wird als Teil der Arbeitszeit gesehen. Er wird in vollem Umfang als Arbeitszeit angerechnet und muss deshalb auch in der Berechnung der fest gelegten Höchstarbeitszeiten berücksichtigt werden. Das heißt, Normalarbeitszeiten und Höchstarbeitszeiten dürfen auch inklusive Bereitschaftsdienst nicht überschritten werden.

Laut Gesundheitsschutz sind 48 Arbeitsstunden in einer 6-Tage-Woche zulässig. Betriebsintern oder via Tarif kann jedoch geregelt sein, dass in bestimmten Fällen (zum Beispiel beim Bereitschaftsdienst) von der 8-h-Arbeitstag-Regelung abgewichen werden darf.

Muss ich das machen?

Eine generelle Pflicht zum Bereitschaftsdienst gibt es nicht. Jedoch ist es zulässig, in Tarif- oder Arbeitsverträgen von vornherein festzuschreiben, dass man auch in einem bestimmten Umfang Dienst in Bereitschaft zu leisten hat. Daran musst du dich dann natürlich halten.

Es gibt aber Ausnahmen.

Achtung: Arbeitnehmer, die Teilzeit arbeiten, sowie Schwerbehinderte sind generell von der Pflicht befreit, Bereitschaftsdienste zu übernehmen.

Hinzu kommen weitere Voraussetzungen, wann der Arbeitgeber Bereitschaftsdienst anordnen darf. Das ist der Fall, wenn

  • in einem Einzelvertrag oder einem Tarifvertrag dieser Dienst geregelt ist und
  • davon auszugehen ist, dass während des Dienstes die Zeit ohne Arbeit den größeren Anteil ausmacht.

Vom Bereitschaftsdienst abgrenzen muss man die Sonderform der Rufbereitschaft. Sie wird nicht als Arbeitszeit gewertet. Der Aufenthaltsort für die Rufbereitschaft darf nämlich vom Arbeitnehmer selbst gewählt werden. In der Regel ist dann in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen auch der Zeitrahmen definiert, innerhalb dessen der Arbeitnehmer dazu in der Lage sein muss, seine Tätigkeit aufzunehmen.

Die Rufbereitschaft gilt darüber hinaus als Ruhezeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Nur die Zeit, innerhalb derer der Arbeitnehmer dann tatsächlich arbeitet, wird deshalb als Arbeitszeit gewertet.

Bereitschaftsdienst
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Vergütung der Dienstzeiten

Natürlich ist solch ein Warten auf Abruf im Job nicht immer angenehm. Zum einen vergeht Wartezeit ohne Tätigkeit ja gefühlt immer viel langsamer, zum anderen ist es sogar bei Rufbereitschaft nicht möglich, sich beliebig weit vom Arbeitsort zu entfernen. Ausflüge oder ähnliches funktionieren dann eher schlecht oder kaum.

Doch wie viel Geld bekommt man eigentlich für die Tätigkeiten bezahlt?

Bereitschaftsdienst gilt als Vollarbeitszeit. Deshalb ist er entweder mit dem regulären Stundenlohn abzugelten oder entsprechend einer vertraglich festgehaltenen Sondervereinbarung. Dabei darf jedoch selbstverständlich der aktuell gültige Mindestlohn nicht unterschritten werden. Möglich sind auch Pauschalvergütungen.

Bei der Rufbereitschaft wird in der Praxis meist pro geleisteter Dienststunde ein vereinbarter Pauschalbetrag gezahlt. Kommt es jedoch zum Arbeitseinsatz, muss der übliche Lohn für diese Stunden bezahlt werden – sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Fazit

In vielen Branchen geht es nicht ohne Bereitschaftsdienst. Auch außerhalb der üblichen täglichen Arbeitszeiten von 8 bis 18 Uhr passieren Naturkatastrophen, verunglücken Menschen, kommt es zu medizinischen Notfällen oder gehen wichtige Maschinen kaputt. Achte beim Abschluss des Arbeitsvertrags genau darauf, wie darin Bereitschaftsdienste geregelt und vor allem vergütet sind. Das kann von Arbeitgeber zu Arbeitgeber sehr verschieden sein, da auch individuelle Vereinbarungen wirksam sind. Je nach Arbeitsfeld kann Bezahlung auch tariflich fixiert sein.

Quellen:
ditschler-seminare.de, juraforum.de, timetac.com


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