Jobs für Alleinerziehende: So klappt es mit Beruf und Kind
Alleinerziehende Eltern stehen nicht nur vor der herausfordernden Aufgabe, ein Kind alleine großzuziehen, sondern auch vor dem Problem, Kind und Job unter einen Hut zu bekommen. Ihnen bleibt kaum eine andere Wahl, als tagsüber zu arbeiten und abends bzw. nachmittags voll für den Nachwuchs da zu sein. Denn solange der Unterhalt der Familie nicht anders gesichert ist, führt kein Weg an einer Erwerbstätigkeit vorbei. Wir zeigen dir, welche Möglichkeiten du als alleinerziehender Elternteil hast.
Inhaltsverzeichnis
Welche Rechte hat man als alleinerziehender Elternteil?
Wenn die Kinder noch sehr klein sind, ist es für Alleinerziehende fast unmöglich, Vollzeit zu arbeiten. Dennoch benötigen sie das Geld, um ihre kleine Familie zu versorgen. Neben einem Job können alleinerziehende Mütter und Väter zusätzliche Zuschüsse bekommen. Beim Arbeitgeber erhalten sie außerdem eine besondere Berücksichtigung.
Betreuungsunterhalt
Um die finanzielle Lücke Alleinerziehender auszugleichen, sieht der Gesetzgeber im Unterhaltsgesetz Betreuungsgeld des zweiten Elternteils vor. Dies soll einen finanziellen Ausgleich für die Betreuungszeit schaffen, da der alleinerziehende Elternteil nicht oder nur wenig arbeiten gehen kann. Die Höhe des Betrags hängt von verschiedenen Faktoren ab, ebenso wie die Dauer, in der er gezahlt werden muss. Seit 2017 gilt das Unterhaltsrecht auch für unverheiratete Paare.
Kinderzuschlag für Alleinerziehende
Der Kinderzuschlag (KiZ) kann Single-Müttern und -Vätern dabei helfen, besser über die Runden zu kommen. Hierbei handelt es sich um eine Förderung für Familien mit geringem Einkommen. Viele Eltern wissen leider nichts von diesem Zuschlag oder glauben, keinen Anspruch zu haben. Bis zu 185 Euro pro Monat und Kind kann man zusätzlich vom Staat erhalten.
Die Höhe richtet sich dabei nach dem Einkommen und wird zunächst für sechs Monate gezahlt. Den Kinderzuschlag gibt es zusätzlich zum Kindergeld, allerdings mindert der Kindesunterhalt des anderen Elternteils den Kinderzuschlag, da das Einkommen des Kindes zum Teil darauf angerechnet wird. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums kann man den Zuschlag erneut beantragen.
Hinzu kommen noch ein paar praktische Sonderleistungen, wie beispielsweise kostenlose Mittagessen in der Kita oder in der Schule sowie Fahrkarten für Schulkinder und der Entfall von Kita-Gebühren.
Besondere Berücksichtigung beim Arbeitgeber
Der Arbeitgeber muss die besonderen Belange alleinerziehender Arbeitnehmer berücksichtigen, wenn er eine Ermessensentscheidung trifft. Dies kann beispielsweise die Verlängerung der Elternzeit, Versetzungen oder die Anordnung von Mehrarbeit betreffen. Bei Urlaubsentscheidungen muss der Chef oder die Chefin die Ferienzeiten von Schulen oder Kita berücksichtigen und der alleinerziehenden Mutter oder dem alleinerziehenden Vater entgegenkommen. Sollten jedoch andere Eltern in dem Unternehmen beschäftigt sein, haben auch diese berechtigte Ansprüche.
Des Weiteren dürfen sich Eltern eines Kindes unter zwölf Jahren in der Regel zehn Tage im Jahr frei nehmen, sollte das Kind erkrankt sein. Alleinerziehende haben hier sogar einen Anspruch auf zwanzig Tage, also doppelt so viel. Ein Recht auf Homeoffice haben sie dagegen leider nicht – außer, dies ist im Arbeitsvertrag so verankert.
Jobs für Alleinerziehende
Vor allem Mütter haben es oft schwierig einen Job zu finden, wenn sie alleinerziehend sind. Noch vor ein paar Jahren galten sie als unattraktiv für den Arbeitsmarkt, da sie unflexibel sind und wenig Zeit haben. Doch in den vergangenen Jahren hat sich die Einstellung hierzu glücklicherweise verbessert. Durch den anhaltenden Fachkräftemangel gibt es für Alleinerziehende gute Voraussetzungen, sich beruflich weiterzuentwickeln und eventuell einen Quereinstieg zu wagen.
Als Frau ist es besonders wichtig, die Bedingungen gut zu verhandeln und sich nicht unter Wert zu verkaufen. Mehrere Studien haben belegt, dass sich weibliche Mitarbeiter viel seltener auf Stellenangebote bewerben, wenn sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen. Männer scheinen dagegen kein Problem damit zu haben und bewerben sich auch dann, wenn sie nur knapp über die Hälfte der Anforderungen erfüllen. Man spricht hier vom sogenannten „Confidence Gap“.
Dennoch: Die Wirtschaft benötigt die Wiedereingliederung der Frauen nach der Elternzeit, um weiter wachsen zu können. Zögere deshalb nicht, deine Wünsche zu äußern und nach einem Job zu suchen, mit dem sich das Leben mit deinen Kindern vereinbaren lässt. Wir stellen dir ein paar Möglichkeiten vor.
Teilzeit-Jobs
Damit für das eigene Kind noch ausreichend Zeit zur Verfügung bleibt, ist für viele Alleinerziehende ein Teilzeit-Job die richtige Wahl, um wieder in das Berufsleben einzusteigen. Nicht jeder Arbeitgeber bietet Jobs in Teilzeit an, doch glücklicherweise gibt es auch viele Unternehmen, die Eltern entgegenkommen. So ist es in manchen Firmen sogar möglich, dir einen Teilzeitjob mit jemanden zu teilen – das sogenannte Jobsharing ist eine moderne Arbeitsform und für viele Eltern eine tolle Chance.
Homeoffice
Für Alleinerziehende ideal: das Homeoffice. Diese Arbeitsform ermöglicht mehr Work-Life-Balance und daher auch mehr Zeit für die Kinder. Durch den Wegfall des Arbeitsweg sparst du dir sowohl wertvolle Zeit als auch eine Menge Geld. Heutzutage ist es keine Seltenheit mehr, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit geben, von zuhause aus zu arbeiten. Für Mütter und Väter bietet dies eine weitaus größere Flexibilität als beispielsweise in einem Bürojob. Natürlich lässt sich nicht jeder Beruf im Homeoffice erledigen, sondern hauptsächliche solche, deren Arbeiten größtenteils digital verrichtet werden können.
Dazu zählen beispielsweise folgende Berufe:
- Texter / Texterin
- Social Media Manager
- Mystery Shopper
- Telefonakquise
- Autor / Autorin
- SEO-Texter / SEO-Texterin
- Virtuelle Assistenz
- Lektor / Lektorin
- Produkttester / Produkttesterin
- Grafikdesigner / Grafikdesignerin
Selbstständig machen
Auch die Selbstständigkeit ist eine Option für Single-Eltern. Als Freelancer hast du die größtmögliche Flexibilität und kannst meist auch von zuhause arbeiten. Zudem kannst du das Arbeitspensum selbst bestimmen, da es in deiner Macht steht, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Die freie Zeiteinteilung ermöglicht es dir, auch spätabends noch zu arbeiten oder die Zeit zu nutzen, wenn dein Kind in der Schule oder in der Kita ist, oder einen Mittagsschlaf macht.
Familienfreundliche Unternehmen
Ist Homeoffice für dich aus irgendeinem Grund nicht möglich, solltest du dich nach familienfreundlichen Unternehmen umsehen, die es dir einfacher machen, dein Elterndasein mit dem Job zu verbinden. So gibt es beispielsweise Arbeitgeber, die einen Betriebskindergarten anbieten, der sich meist an den Arbeitszeiten der Firma orientiert. Dadurch ist die Betreuung deines Kindes während der Arbeit immer gewährleistet. Bei der Jobsuche solltest du auf das Siegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ achten, das die Bertelsmann Stiftung jedes Jahr vergibt.
Kinderbetreuung
Keine Möglichkeit auf Homeoffice und dein neuer Arbeitgeber bietet keinen Betriebskindergarten an? Dann bleibt dir eigentlich nur noch eines: Du musst eine Kinderbetreuung organisieren. Immerhin werden die Betreuungskosten für die Tagesmutter, die Kita oder einen Hort unter gewissen Voraussetzungen übernommen. Dafür musst du dich an Jugendämter wenden, die dir auch zur Beratung zur Verfügung stehen. Als Mutter oder Vater ohne Partner wird man hier sogar oft bevorzugt berücksichtigt. Zudem haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr laut Rechtsprechung ein Anrecht auf Betreuung und Förderung in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Dieses Recht besteht für Kinder berufstätiger Alleinerziehender sogar schon vom ersten Geburtstag an.
Fazit
Schon für Eltern-Duos ist es oft schwer, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Für Alleinerziehende ist das in der Regel doppelt so kompliziert, da sie alles allein regeln müssen. Dennoch gibt es Möglichkeiten, mit denen es gelingen kann, trotz Kind noch nebenbei zu arbeiten. Und auch wenn Alleinerziehende keinen besonderen gesetzlichen Schutz im Beruf genießen, wie es beispielsweise Schwangere oder Schwerbehinderte tun, so haben sie dennoch bestimmte Privilegien im Job. Wichtig ist es, diese zu kennen und Anspruch darauf zu erheben.
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Marina ist Redakteurin, Content-Managerin & Autorin. Sie hat Romanische Sprachen, Literatur & Linguistik an der Ludwig-Maximilians-Universität München studiert. Schreiben ist für sie nicht nur ein Beruf, es ist auch ihre große Leidenschaft. Für careeasy – Dein Karrieremagazin von stellenanzeigen.de schreibt Marina freiberuflich über Themen rund um Bewerbung, Karriere und Persönlichkeitsentwicklung.