In der Probezeit zu kündigen oder – noch schlimmer – die Kündigung zu erhalten, ist der Albtraum schlechthin. Geht das überhaupt so einfach? Und ist der Karriereknick dann vorprogrammiert? Keine Panik, so etwas verkraftet fast jeder Lebenslauf.

In diesem neuen Video unserer Arbeitsrecht-Serie „Recht haben!“ von stellenanzeigen.de erklärt Livia Merla, Fachanwältin für Arbeitsrecht, welche Rechte und Möglichkeiten du als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin hast, falls dir in der Probezeit gekündigt wurde. Alle wichtigen Infos findest du auch in diesem Artikel.

Faktenbox

Was ist die Probezeit?
Beginnst du einen neuen Job, so kann dir der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine Probezeit auferlegen. Sie darf maximal 6 Monate dauern und kann auch nicht verlängert werden. Eine kürzere Probezeit ist rechtens. Das Besondere daran: Du hast in der Probezeit nur eine zweiwöchige Kündigungsfrist.

Besonderheiten bei der Kündigung in der Probezeit
Achtung: In den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses braucht der Arbeitgeber keinen Grund, um dich zu kündigen. Das heißt: Der Arbeitgeber kann sich in diesem Fall streng genommen einfach so von seinem Mitarbeiter trennen, ohne einen Kündigungsgrund darlegen zu müssen. Aber auch du kannst mit dieser Frist kündigen.

Lilly hat sich wahnsinnig auf diesen Job gefreut: Ihre erste Festanstellung nach dem Studienabschluss, und dann auch noch bei einem solch renommierten Unternehmen in der Automobilbranche. Doch nach den ersten vier Wochen Einarbeitungszeit muss sich Lilly eingestehen: Hier läuft gar nichts rund. Weder macht der Job Spaß, noch sind die Aufgaben interessant oder die Kollegen und Chefs hilfreich bzw. freundlich. Doch nun: Was tun?

Im Prinzip kennt man das ja aus anderen Lebensbereichen: Du hast dir etwas ganz toll vorgestellt und in den schönsten Farben ausgemalt, und dann kommt die Realität – und damit leider auch die Ernüchterung. Das kann immer mal passieren und ist an sich kein Beinbruch. Doch machst du diese Erfahrung im Job, und vielleicht sogar noch bei einer deiner ersten Arbeitsstellen, kommt Angst auf, und du fragst dich:

„Wie sieht das denn aus, wenn ich bereits in der Probezeit kündige – oder sogar gekündigt werde?“

Kündigung in der Probezeit

Nicht vorschnell kündigen

Kurzum: Das sieht natürlich nicht so toll aus.

Und deshalb solltest du auch auf gar keinen Fall überstürzt selbst kündigen. Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin benötigt Zeit, um sich in einem neuen Arbeitsverhältnis einzuleben und um ein Unternehmen und dessen Gepflogenheiten kennenzulernen. Oftmals wird diese Einarbeitungszeit unterschätzt, was die Dauer anbelangt. Wer schon des Öfteren seinen Arbeitgeber gewechselt hat, weiß: Nicht selten kann man erst nach 6 Monaten sagen, ob man sich in einer Firma wohlfühlt und man sich dort beruflich so weiterentwickeln kann, wie man es möchte.

Also: Gib dir eine Wartezeit fürs Einleben, bevor du an eine Kündigung denkst. Drei Monate sind ein absolutes Minimum.

Ausnahme: Du triffst auf völlig untragbare Zustände. Wer es mit Belästigung, Unverschämtheiten oder echtem Mobbing zu tun bekommt, sollte bei diesem Arbeitgeber schnell die Reißleine ziehen, auf eine längere Wartezeit verzichten und dem Ganzen ein Ende setzen. Schon aus Rücksicht auf die eigene Gesundheit ist eine Kündigung in diesem Fall meist die beste Entscheidung.

Hinterfrage aber auch, ob gewisse Dinge, die dir nicht gefallen, für dich im Unternehmen veränderbar sind. Oder, ob du dich damit wohl langfristig arrangieren müsstest. 

Die Kündigung akzeptieren

Manchmal allerdings helfen alle Wartezeit und alles Zögern nicht: Es passt einfach nicht mit dir und deinem neuen Arbeitgeber. Dann solltest du diese Situation so annehmen, wie sie ist.

Nicht als existenzielles Scheitern, sondern als einen Weg, der hier nicht weitergeht, sondern dein Abbiegen erfordert. Ein klarer Schnitt, eine Kündigung – und der Blick geht wieder nach vorne!

Auch aus dieser Erfahrung wirst du nämlich sicherlich lernen. Sei es, dass du dir vor deiner nächsten Bewerbung die Stellenanzeigen genauer durchliest, oder dir mehr Informationen über das Unternehmen besorgst. Auch aus Misserfolgen kann man schlauer werden und jedes Ende ist ein neuer Anfang. Achte darauf, dass du bei einer Kündigung ein Arbeitszeugnis anforderst, da dies für zukünftige Bewerbungen wichtig ist.

Kündigung Probezeit

Arten von Probezeiten

Probezeit ist jedoch nicht gleich Probezeit. Es gibt die Möglichkeit, zwei verschiedene Arten von Arbeitsverträgen mit Probezeit abzuschließen.

Vorgeschaltete Probezeit

Der Klassiker bzw. Normalfall ist sicherlich die vorgeschaltete Probezeit. In diesem Fall schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag mit ordentlicher Kündigungsmöglichkeit ab. Im Vertrag enthalten ist eine Klausel, die besagt, dass eine Probezeit mit einer Laufzeit von in der Regel sechs Monaten vereinbart wird. Kündigt keine der beiden Parteien, schließt sich automatisch das vertraglich vereinbarte Arbeitsverhältnis an.

Kürzere Fristen sind hier durchaus auch üblich. Vor allem in vielen Tarifverträgen sind kürzere Probezeiten vereinbart. 

Befristetes Probearbeitsverhältnis

Solch ein Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Ablauf der Befristung. Es bedarf dazu keiner Kündigung. Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann sowohl mit als auch ohne die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung abgeschlossen werden.

Kündigungsfrist in der Probezeit

Hast du einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag bekommen und deine darin festgehaltene Probezeit beläuft sich auf sechs Monate oder weniger, dann beträgt deine Kündigungsfrist zwei Wochen.

Diese Kündigungsfrist gilt sowohl für dich als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin als auch für den Arbeitgeber.

Lilly hat die Nase voll. Sie hat weitere 4 Monate abgewartet und versucht, das Beste aus der Situation zu machen, doch es hat sich nichts zum Positiven verändert. Das findet aber scheinbar auch ihr Chef: Er kommt ihr zuvor und präsentiert ihr die Kündigung. In ihrem Vertrag sind sechs Monate Probezeit festgehalten, doch nun muss sie laut Kündigungsschreiben bereits in 14 Tagen das Unternehmen verlassen. Geht das so einfach oder gibt es eine längere Kündigungsfrist?

Innerhalb der Probezeit kannst du sehr schnell und kurzfristig kündigen und dann auch das Unternehmen verlassen. Das gilt jedoch auch umgekehrt: Ist deine Chefin mit dir so unzufrieden und sieht keine weitere Basis für eine Zusammenarbeit, kann dir mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden. Das Besondere daran: Innerhalb der Probezeit kann auch dir ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, du hast keinen Kündigungsschutz! Der Arbeitgeber kann sich also streng genommen einfach so von seinem Mitarbeiter trennen.

Achtung: Die Kündigung unter Einhaltung der kürzeren Kündigungsfrist von zwei Wochen ist bis zum letzten Tag der Probezeit möglich! Dann muss der Arbeitnehmer noch 14 Tage weiter beschäftigt werden, damit die Kündigungsfrist gewahrt werden kann.

Kündigung Probezeit

Sofortige Freistellung

Häufig stellen Unternehmen in der Probezeit gekündigte Mitarbeiter mit sofortiger Wirkung frei. Denn in der Regel sind es schon gravierende Mängel im Arbeitsverhalten, die eine Firma zu solch einem Schritt bewegen. Es wird dann oft kein Wert mehr auf weitere Anwesenheit gelegt. Wurde dir innerhalb der Probezeit gekündigt und du möchtest das Unternehmen sofort verlassen, kannst du durchaus danach fragen. Meist profitiert das Unternehmen nicht wirklich davon, wenn du die letzten zwei Wochen noch „absitzt“. 

Von einem Tag auf den anderen auf die Straße befördern darf dich aber auch in der Probezeit niemand. Das heißt, dass du deine Vergütung auf jeden Fall noch für die verbleibende Zeit bis zum Kündigungstermin, also in der Regel 14 Tage, erhältst.

Auch wenn du kündigst, kannst du nach einer sofortigen Freistellung im beiderseitigen Einverständnis fragen. Oftmals sind Unternehmen in diesem Fall jedoch nicht so kulant.

Was kann ich gegen eine Probezeitkündigung tun?

Will man gegen eine Probezeitkündigung vorgehen, sucht man sich am besten eine Rechtsberatung, die sich den Einzelfall genau ansieht. Falls du der Meinung bist, dass die Kündigung ungerechtfertigt ist, kannst du eine Kündigungsschutzklage einreichen. Bei einer fristlosen Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag sollte geprüft werden, ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die genauen Bestimmungen.

In der Praxis können zum Beispiel auch kleine Fehlerchen in den Formalia der Kündigung dafür sorgen, dass man doch erfolgreich gegen eine Probezeitkündigung vorgehen kann.

Solche Fälle sind zum Beispiel:

  • Klassische Formfehler. Dazu zählt, wenn der falsche Ansprechpartner die Kündigung unterzeichnet hat, oder wenn beispielsweise die Schriftform nicht korrekt eingehalten wurde.
  • Verstoß gegen Sonderkündigungsrecht. Das kann der Fall sein, wenn die Arbeitnehmerin schwanger ist. Auch Schwerbehinderte haben Sonderkündigungsschutz.

Ein weiterer Anhaltspunkt ist noch das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Wenn ich offensichtlich mit der Kündigung in der Probezeit diskriminiert werde, zum Beispiel aufgrund meines

  • Alters,
  • Geschlechts,
  • meiner Rasse oder ethnischen Herkunft,

kann ich versuchen, gegen eine Probezeitkündigung vorzugehen.

Schließlich gibt es noch die sogenannte Maßregelung, die ebenfalls ermöglicht, sich gegen eine Kündigung zu wehren.

Wenn ich als Arbeitnehmer von meinen Rechten Gebrauch mache (zum Beispiel die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Pausenregelungen oder die ordentliche Krankmeldung im Krankheitsfall) und deshalb vom Arbeitgeber gekündigt werde, und dieser eventuell sogar noch in der Kündigung vermerkt, dass er mich explizit wegen dieses Umstands gekündigt hat, dann ist auch das ein Anknüpfungspunkt, gegen die Kündigung vorzugehen.

In allen anderen Fällen kann sich der Arbeitgeber jedoch relativ unproblematisch in der Probezeit von dem Arbeitnehmer trennen, da dieser keinen Kündigungsschutz hat.

Kann der Betriebsrat einer Probezeitkündigung widersprechen?

Hier muss man differenzieren: Der Betriebsrat muss immer vor einer Kündigung angehört werden. Das gilt auch bei einer Probezeitkündigung. „Anhörung“ heißt jedoch nur, dass der Arbeitgeber benennen muss, wen und warum er kündigt. Aber: Der Arbeitgeber benötigt ja in der Probezeit keinen Grund für die Kündigung, da es keinen Kündigungsschutz gibt, sodass auch der Betriebsrat hier keinen Anknüpfungspunkt hat, gegen eine Kündigung vorzugehen.

Hinzu kommt: Selbst, wenn der Betriebsrat solch einer Probezeitkündigung widersprechen sollte, macht das diese Kündigung nicht unwirksam.

Wenn ich selbst kündige, muss ich eine Sperrzeit beim Arbeitsamt befürchten?

Eine Sperrzeit fürs Arbeitsamt bekommst du immer dann, wenn du dein Arbeitsverhältnis eigenmächtig kündigst oder du die Kündigung selbst verschuldest. Also kann solch eine Probezeitkündigung definitiv auch zu einer Sperrzeit führen.

Du wurdest gekündigt: Fehleranalyse

Wer selbst kündigt, ist vorbereitet. Ab und an trifft es einen aber wie der heitere Schlag aus dem Himmel. Für manche Arbeitnehmer ist es schlicht absolut nicht nachvollziehbar, dass ihnen in der Probezeit gekündigt wird. Das kann an zwei Dingen liegen:

  • mangelnde Kommunikation zwischen dir und deinem Vorgesetzten (kein Feedback)
  • fehlende Fähigkeit deinerseits, die Situation richtig einzuschätzen

Nicht selten ist der Chef seit Wochen vom Verhalten und von der Arbeitsleistung seines neuen Mitarbeiters entsetzt, doch der Betroffene selbst würde sich einen Smiley nach dem anderen verleihen, wenn es darum ginge, die eigene Performance im neuen Unternehmen zu bewerten.

Ist es dir so oder so ähnlich ergangen, solltest du überlegen, was ausschlaggebend dafür war:

Entweder hat dein Vorgesetzter als „Sender“ der Botschaft versagt, oder du als „Empfänger“ hast die Signale falsch interpretiert.

Es gibt Chefs, die einfach nicht kommunizieren. Das ist schwierig und für Mitarbeiter ein fast unlösbares Problem. Hast du das Gefühl, du bist an solch einen Vorgesetzten geraten, hilft nur eines: Du musst Feedback aktiv einfordern. Bitte bereits nach wenigen Wochen um ein Feedbackgespräch. Erhältst du dann wenig aussagekräftigen Input, hake direkt nach:

„Wie beurteilen Sie momentan meine Arbeitsleistung? Sind Sie zufrieden mit mir? Sehen Sie Optimierungsbedarf meinerseits – und wenn ja, wo?“

All das kannst du deinen Chef ruhigen Gewissens fragen. Die Probezeit ist dafür da, dass sich beide Seiten immer wieder rückversichern, inwieweit das Arbeitsverhältnis passt. Im eigenen Interesse solltest du hier selbst aktiv werden, falls von der Gegenseite zu wenig Info kommt.

Probezeit Kündigung

Wichtig: Keine Panik!

Final ist es am besten, die Sache gedanklich abzuhaken. Bei einer Probezeitkündigung, macht es tatsächlich wenig Sinn, um das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses zu kämpfen. In der Regel hat es dann einfach nicht gepasst.

Wichtig ist, dass du nun keine Panik bekommst, wenn du in dein nächstes Anstellungsverhältnis startest. Denn ansonsten beginnt eine unheilvolle Spirale aus Angst, Furcht vor erneuter Kündigung in der Probezeit und eventuell daraus resultierendem schlechtem Arbeitsverhalten. Denn fürchtet man immer die Kündigung, kann man nicht entspannt, konzentriert und mit voller Power Leistung bringen. Im Gegenteil: Man wird unsicher und allein dadurch schleichen sich bereits Fehler ein.

Ist es dir allerdings tatsächlich schon passiert, dass du mehrfach in der Probezeit gekündigt wurdest, dann solltest du deine Leistungsfähigkeiten und auch dein Verhalten einer kritischen Selbstprüfung unterziehen. Es kann an verschiedenen Dingen liegen, warum es mit dem Job nicht klappt: Vielleicht bewirbst du dich auf fachlich nicht ganz passende Stellen oder auf Positionen, die nicht deiner Qualifikation entsprechen, sodass ein Scheitern vorprogrammiert ist.

Hilfreich kann es auch sein, sich dann Unterstützung von einem persönlichen Karriere-Coach zu holen. Und auf jeden Fall sollte man bei seinem letzten Arbeitgeber nochmal ganz konkret nachfragen, warum die Kündigung in der Probezeit ausgesprochen wurde.

Fazit: Probezeitkündigung als Chance für einen Neuanfang

Grundsätzlich gilt in der Probezeit, die auf maximal sechs Monate ausgelegt ist, eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Der Arbeitnehmer hat keinen Kündigungsschutz, das heißt, der Arbeitgeber kann sich auch ohne Grund von dem Arbeitnehmer in der Probezeit trennen. Solltest du selbst kündigen, ist es ratsam, ein Arbeitszeugnis anzufordern.

Es gibt nur sehr wenige Argumente, die eine Anzweifelung der Kündigung möglich machen. Dazu zählen beispielsweise Formfehler, Diskriminierungsverdacht oder eine falsch berechnete Kündigungsfrist. Dann kann man innerhalb von drei Wochen gegen eine solche Kündigung vorgehen. Du solltest dich daher über deine Rechte gemäß BGB und Kündigungsschutzgesetz (KSchG) informieren, um mögliche rechtliche Schritte zu kennen und bei einer fristlosen Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag ggf. prüfen lassen, ob Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.

Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben übrigens bereits ab dem ersten Arbeitstag einen besonderen Kündigungsschutz. Dies gilt auch für den Sonderkündigungsschutz bestimmter Personengruppen, die durch das KSchG geschützt sind.

Egal, ob du selbst in der Probezeit kündigst oder ob dir gekündigt wird: Es kann immer Gründe geben, die eine Kündigung in der Probezeit rechtfertigen. Dann heißt es abhaken, sich neu orientieren und Energie sammeln für die nächste Jobsuche.

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Entstanden in Zusammenarbeit mit mgp-rechtsanwalt.de

Bildquellen:  „Kündigung in der Probezeit“ ©AntonioGuillem – istockphoto.com; „Frau schaut aus Fenster“ ©Matthias Lindner – istockphoto.com; „Gekündigter Mann packt Sachen“ ©LightFieldStudios – istockphoto.com; „Menschen besprechen Kündigung“ ©stockfour – istockphoto.com; „You´re fired“  ©cbc -giphy.com


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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form (generisches Maskulinum), z. B. „der Mitarbeiter“. Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und ist wertfrei.