News Update: 3G am Arbeitsplatz und Homeoffice-Pflicht
Achtung: Seit Mittwoch, 24. November 2021, gelten in Deutschland wieder neue Corona-Regeln am Arbeitsplatz. Die 3G-Regeln müssen jetzt eingehalten werden und die Homeoffice-Pflicht kommt erneut zum Einsatz.
Inhaltsverzeichnis
3G-Regel am Arbeitsplatz
Nun gilt: Nur wer doppelt geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet ist, darf das Firmengelände bzw. seinen Arbeitsplatz betreten. Diese Bestimmung greift auch bei Arbeitsplätzen im Freien auf dem Werksgelände. Eine Ausnahme dieser Regel gibt es nur fürs Homeoffice oder für Arbeitsplätze in Fahrzeugen „ohne physischen Kontakt“.
Konkret heißt das: Du darfst deinen Arbeitsplatz nur betreten, wenn du einen entsprechenden Nachweis über deinen Status mit dir führst. Hat dein Arbeitgeber deinen Impf- oder Genesenen-Status einmal geprüft und dokumentiert, kann er dich zukünftig von der Eingangskontrolle freistellen. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss täglich einen negativen Corona-Testnachweis mit sich führen. Gültig sind Antigen-Schnelltests von einer offiziellen Teststation (Gültigkeitsdauer: 24 Stunden) oder PCR-Tests (Gültigkeitsdauer: 48 Stunden). Es darf kein Zuhause selbst durchgeführter „Selbsttest“ sein; alternativ kann der Schnelltest unter Aufsicht im Betrieb vorgenommen werden. Dafür darf der Arbeitnehmer dann vorab natürlich das Betriebsgelände betreten.
Dem Arbeitgeber obliegt die Pflicht, den 3G-Nachweis seiner Arbeitnehmer zu kontrollieren und zu dokumentieren. Neu ist, dass der Arbeitgeber nun auch personenbezogene Daten zum Impfstatus Beschäftigter speichern und verarbeiten darf, und zwar 6 Monate lang.
Homeoffice-Pflicht
Hinzu kommt erneut die bereits dagewesene Homeoffice-Pflicht. Im Falle von Büroarbeit oder ähnlichen Tätigkeiten müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Homeoffice anbieten, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dem entgegenstehen. Im Gegenzug haben Arbeitnehmer dieses Angebot auch anzunehmen, soweit aus ihrer Sicht nichts dagegen spricht. Diese Regelung war bereits in der dritten Pandemiewelle in Kraft und basiert auf der bis vor kurzem gültigen Arbeitsschutzverordnung.
Quellen:
bund-verlag.de, heise.de
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Veronika ist Redakteurin und Content-Managerin. Sie hat Kommunikationswissenschaften, Arbeits- und Organisationspsychologie sowie Französische Sprachwissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München studiert und ist bereits über 15 Jahre journalistisch in Print und online unterwegs. Für careeasy – Dein Karriere-Magazin von stellenanzeigen.de recherchiert und schreibt Veronika zu Themen rund um Studium & Ausbildung, Karriere, Gesundheit im Job und Arbeitsrecht.