Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Freitag entschieden hatte, dass ab Montag, dem 20.04.2020 Arbeitnehmer mit leichten Atemwegsbeschwerden jetzt wieder einen Arzt aufsuchen müssen, um sich krankschreiben zu lassen, rudert dieser nun wieder zurück. Die Abschaffung der aufgrund des Coronavirus eingeführten Ausnahmeregelung stieß auf harte Kritik. Krankschreibungen sind nun doch erstmal weiterhin per Telefon möglich.

Abrupter Stopp der Sonderregelung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen beschloss am Freitag, dass die telefonische Krankschreibung als Ausnahmeregelung nicht weiter verlängert werden solle. Für ein Attest zur Arbeitsunfähigkeit müsste demnach seit diesem Montag wieder eine körperliche Untersuchung erforderlich sein. Die befristete Ausnahmeregelung diente dazu, die Praxen während der angespannten Corona-Situation zu entlasten und gleichzeigt die Ausbreitung des Virus zu verringern. Durch strikte Abstands- und Hygieneregeln konnte die Ausbreitung jedoch zwischenzeitlich bereits deutlich verlangsamt werden, weshalb die Regelung laut G-BA nicht weiter notwendig sein sollte.

Diese Entscheidung wurde jedoch massiv von Ärzten, Gesundheitspolitikern und Verbraucherschützern kritisiert. Sie sahen die bereits erreichten Erfolge gegen das Virus durch diese Neuerung gefährdet. Die Aufhebung der Sonderregelung sei unverantwortlich und würde sowohl Ärzte als auch Patienten gefährden, die sich bei Covid-19-Infizierten anstecken könnten. Mit mehr als fünf Prozent der erfassten Infizierten aus Gesundheitsberufen stellt das Virus eine durchaus große Gefahr für das medizinische Personal dar.

Verlängerung sehr wahrscheinlich

Der Bundesausschuss wird sich nun erneut dem Thema zuwenden und laut seinem Vorsitzendem Prof. Josef Hecken die Regelung höchstwahrscheinlich bis zum 4. Mai verlängern. Vertragsärzte können im Vorgriff auf diese Entscheidung weiterhin Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aufgrund telefonischer Anamnese ausstellen. Die Dauer der Krankschreibung per Telefon soll jedoch auf eine Woche begrenzt werden und bei Bedarf einmal verlängert werden können. Derzeit müssen alle Verantwortlichen mit einer unsicheren Erkenntnislage zurechtkommen. Wichtig ist, dass Patienten auch während der Corona-Krise solide Diagnosen und Behandlungen anderer Erkrankungen erhalten.

Weiterhin gilt natürlich, dass Menschen mit typischen COVID-19-Symptomen ihre Verfassung vor einem Arztbesuch telefonisch schildern sollen und so das weitere Vorgehen mit der Praxis besprechen können.

 

(Stand: 21.04.2020)

Quellen: kbv.de, focus.de, g-ba.de


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