Recht: Schadensersatz bei irrtümlich weitergeleiteter Mail
Sicher ist Ihnen das auch schon einmal (fast) passiert: Schnell hat man eine Mail an einen falschen Empfänger geschickt. Im Normalfall wird das als Versehen belächelt und bleibt ohne Konsequenzen.
Was aber, wenn eine solche Mail Ihrem Arbeitgeber Schaden zufügt, zum Beispiel weil Sie eine interne Mail an Kunden weiterleiten? Einerseits sind Sie verpflichtet, gewissenhaft zu arbeiten und Sorgfalt walten zu lassen. Außerdem dürfen Sie natürlich auch nicht vorsätzlich oder fahrlässig handeln. Andererseits trägt der Arbeitgeber aber das Betriebsrisiko.
Die Zeit hat das Thema zusammen mit ihrem Experten für Arbeitsrecht Ulf Weigelt ausführlich behandelt. Lesen lohnt sich, denn dass aus der Theorie schnell ein konkreter Fall werden kann, weiß jeder, der viele Mails schreibt …
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form (generisches Maskulinum), z. B. „der Mitarbeiter“. Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und ist wertfrei.