Du hast ein unfassbar gutes Jobangebot erhalten oder möchtest deinem aktuellen Arbeitgeber aus irgendeinem anderen Grund den Rücken kehren? Wie du richtig kündigst, erfährst du hier.

Du guckst lieber Videos? Kein Problem. Dann schau dir dieses neue Video unserer Arbeitsrecht-Serie „Recht haben!“ von stellenanzeigen.de an. Expertin Livia Merla, Fachanwältin für Arbeitsrecht, gibt dir hier kurz und knapp 5 Tipps an die Hand, wie du richtig kündigst – und dabei aus professioneller und rechtlicher Sicht auf der sicheren Seite bist.

Hier geht es zum Video:


Weitere Artikel mit Video aus unserer Arbeitsrecht-Serie „Recht haben“:

Verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch: Was tun?
Arbeitsunfall im Homeoffice: Wann bin ich versichert?
Kündigung in der Probezeit: Das ist erlaubt
Wer bekommt ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?


Tipp 1: Definiere die Art der Kündigung

Im ersten Schritt musst du klären, um welche Art von Kündigung es sich handelt. Willst du fristlos kündigen oder ordentlich kündigen? In den allermeisten Fällen im Arbeitsleben handelt es sich um eine ordentliche Kündigung. Darunter versteht man eine Kündigung unter Beachtung deiner Kündigungsfrist.

Eine fristlose Kündigung kann wirklich nur in absoluten Ausnahmefällen realisiert werden. Du brauchst dafür einen wichtigen Grund. Dann muss es wirklich einen schlimmen, gravierenden Vorfall gegeben haben oder es muss eine schwere Pflichtverletzung des Arbeitgebers passiert sein.

Tipp 2: Kündigungsfrist einhalten

Es ist ganz wichtig, dass du bei deiner ordentlichen Kündigung deine festgelegte, geltende Kündigungsfrist einhältst. Die Kündigungsfrist bezeichnet den Zeitraum, der zwischen dem Eingang der Kündigung beim Arbeitgeber und dem in der Kündigung genannten Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses liegen muss.

Die Kündigungsfrist findest du in der Regel in deinem Arbeitsvertrag. Diese kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer relativ frei vereinbart werden. Allerdings sind die gesetzlichen Kündigungsfristen das Minimum. Sie dürfen nicht unterschritten werden.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen (BGB § 622) sind das Minimum. Wurde nichts anderes vereinbart, gelten diese.

Sind also in deinem Arbeitsvertrag keine Kündigungsfristen aufgeführt, gelten die gesetzlichen. Sie lauten:

  • Während der Probezeit kann man eine zweiwöchige Kündigungsfrist vereinbaren.
  • Kündigt der Arbeitnehmer: Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
  • Kündigt der Arbeitgeber: Ab zwei Jahren Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters steigt die Kündigungsfrist gestaffelt. Das heißt: Je länger man im Unternehmen beschäftigt ist, desto länger ist dann auch die Kündigungsfrist, mit der dir dein Arbeitgeber kündigen kann. Das gilt nur für eine Kündigung vonseiten des Arbeitgebers, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Gekündigter Mann verlässt freudig Büro
Bildquelle: www.istockphoto.com / Liudmila Chernetska

Tipp 3: Der Aufhebungsvertrag

Klar ist: Die in deinem Fall geltenden Kündigungsfristen müssen eingehalten werden. Willst du unbedingt früher aus deinem aktuellen Arbeitsverhältnis ausscheiden, kannst du einen Aufhebungsvertrag in Erwägung ziehen. Aber Achtung:

Das geht nur einvernehmlich über einen Aufhebungsvertrag, den du dann gemeinsam mit deinem Arbeitgeber schließen musst.

Tipp 4: Die Form der Kündigung

Kündigen geht ganz einfach – wenn du ein paar Regeln beachtest. Die wichtigste Regel: Vermeide Formfehler! Denn im schlimmsten Fall wird deine Kündigung durch einen formalen Fehler unwirksam oder sie kann vom Arbeitgeber angefochten werden. In der Praxis machen hier leider viele Arbeitnehmer einiges falsch.

Die wichtigste Regel: Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen (auf Papier, mit eigenhändiger Unterschrift).

Nicht wirksam ist eine Kündigung per E-Mail, Fax, WhatsApp oder in mündlicher Form.

Achtung: Im Idealfall überreichst du deine Kündigung tatsächlich von Angesicht zu Angesicht. Gib die Kündigung also am besten persönlich im Personalbüro ab und lasse dir eine Kopie aushändigen, auf der der Empfänger den Empfang kurz bestätigt hat. Alternativ lässt du das Kündigungsschreiben mit einem Boten (samt Übergabebestätigung) zustellen.

Closeup weibliche Hand, die Kündigung unterschreibt
Bildquelle: www.istockphoto.com / Ridofranz

Tipp 5: Formuliere die Kündigung kurz und knapp

Schreibe nicht zu viel Text in die Kündigung, denn das ist unnötig. Du musst als Arbeitnehmer niemals Gründe angeben – also lass‘ sie auch weg. Achte auf folgende Bestandteile im Schreiben:

1. Nenne die Namen / Anschriften von Absender und Empfänger korrekt im Briefkopf

  • Vorsicht: Wähle den richtigen Adressaten für deine Kündigung (Vorgesetzter).
  • In größeren Unternehmen: Nenne deine Personalnummer oder evtl. dein Geburtsdatum, um Verwechslungen vorzubeugen.

2. Gib das aktuelle Datum an

  • Vermerke das Datum des Kündigungstags im Kündigungsschreiben.

3. Wähle einen aussagekräftigen Betreff

Gib am besten das Wort „Kündigung“ bereits als oder im Betreff an.

4. Beachte die Kündigungsfrist und halte sie ein

  • Im Text des Kündigungsschreibens musst du das Datum, an dem du aus dem Unternehmen ausscheiden wirst, angeben. Du hast es vorab anhand deiner Kündigungsfrist ausgerechnet.
  • Beachte, dass die Kündigungsfrist erst zu Laufen beginnt, wenn die Kündigung dem Arbeitgeber ordnungsgemäß zugestellt wurde.
  • Ein kleiner Trick: Solltest du dich dabei verrechnet haben, kann folgender zusätzlicher Text helfen: „Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Termin.“  Füge also diesen Zusatz immer noch an dein konkret errechnetes Datum an.

Interessant: Das sind die drei häufigsten Kündigungsgründe von Arbeitnehmern.

Praxis-Tipp: Kommuniziere die Kündigung vorab

Die Welt ist klein – die Arbeitswelt noch kleiner. Und deine Branche ist vielleicht besser vernetzt, als du denkst. Beachte das vor allem bei deiner Kündigung. Verlasse deinen Arbeitgeber deshalb immer im Guten: mit Stil und Professionalität. So baust du gleichzeitig ein gutes berufliches Netzwerk auf und behältst immer einen Fuß in der Tür, auch wenn die enge Zusammenarbeit nicht ganz geklappt hat.

Deshalb gilt: Knalle deinem Chef also nicht einfach dein Kündigungsschreiben kommentarlos auf den Tisch. Sprich mit deinem Arbeitgeber vorab über die Kündigung. Kommunikation ist hier extrem wichtig.

Immerhin möchtest du ja auch noch ein gutes Arbeitszeugnis erhalten. Dafür kann es entscheidend sein, im Guten auseinander zu gehen.

Es gilt: Erst darüber sprechen, dann kündigen.

Fazit

Du musst die wichtigsten Schritte einhalten, wenn du korrekt kündigen willst. Zunächst musst du entscheiden, ob es sich um eine fristlose oder – im Normalfall – ordentliche Kündigung handelt. Errechne dann deine korrekte Kündigungsfrist und setze ein Schriftstück auf, in dem du das Tagesdatum, den richtigen Ansprechpartner und auch die Kündigungsfrist aufführst. Das Kündigungsschreiben muss persönlich von dir unterschrieben sein und in Schriftform beim Arbeitgeber rechtzeitig eingehen. Falls du das Unternehmen vor Ablauf deiner regulären Kündigungsfrist verlassen möchtest, geht das nur über einen einvernehmlich mit deinem Arbeitgeber geschlossenen Aufhebungsvertrag. Im Idealfall informierst du deinen Vorgesetzten vorab mündlich über deine geplante Kündigung und stellst ihn nicht vor vollendete Tatsachen.

Entstanden in Zusammenarbeit mit mgp-rechtsanwalt.de

Aktuelle Jobangebote




Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form (generisches Maskulinum), z. B. „der Mitarbeiter“. Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und ist wertfrei.