#BlackLivesMatter – unter diesem Hashtag wird bereits seit dem Jahr 2013 in den sozialen Netzwerken gegen Gewalt gegen Schwarze protestiert. Die grausame Festnahme und Tötung von George Floyd am 25. Mai 2020 durch einen Polizisten löste nicht nur in den USA zahlreiche Demonstrationen gegen Rassismus aus, sondern auf der ganzen Welt. Denn Rassismus ist auch hierzulande allgegenwärtig und betrifft nicht nur Schwarze Menschen, sondern zahlreiche Minderheiten, die aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, Religion oder Hautfarbe ungleich behandelt und Opfer rassistischer Beleidigungen werden.

Auch in der Arbeitswelt stellt dies ein großes Problem dar. Ob ausländerfeindliche Witze im Büro, anzügliche Bemerkungen in der Kantine oder Diskriminierung im Bewerbungsprozess: Minderheiten haben häufig sowohl direkt als auch indirekt mit Vorurteilen und Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt zu kämpfen. 

Was ist Diskriminierung?

Während Rassismus als eine bestimmte Geisteshaltung definiert wird, die Menschen aufgrund äußerer Merkmale in bestimmte „Rassen“ einordnet, meint Diskriminierung eine konkrete Handlung. Diskriminierung bedeutet prinzipiell jede Form von Benachteiligung, Ungleichbehandlung, Herabwürdigung oder Ausschluss von einzelnen Personen oder Gruppen aufgrund von Merkmalen, die in diesem bestimmten Zusammenhang nicht relevant sind. Dazu gehören beispielsweise Geschlecht, Rasse, Alter oder bestimmte Krankheiten und Behinderungen. 

Diskriminierung findet auf verschiedenen Ebenen statt und ist deshalb nicht immer sofort sichtbar. Insbesondere kann zwischen direkter und indirekter Diskriminierung unterschieden werden:

  • Direkte Diskriminierung: Menschen werden aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe oder einem sonstigen äußerlichen Merkmal ungleich behandelt oder ihre Würde wird verletzt, indem sie angefeindet, erniedrigt oder beleidigt werden. 

Beispiel aus der Arbeitswelt:

Der Personalchef lädt die tunesische Bewerberin nicht zu einem Vorstellungsgespräch ein, obwohl sie die gleichen Qualifikationen besitzt, wie eine einheimische Bewerberin, weil er der Meinung ist, dass sie als Tunesierin ein niedrigeres Ausbildungsniveau hat. 

  • Indirekte Diskriminierung: Minderheiten werden durch eine scheinbar neutrale Vorschrift benachteiligt. 

Beispiele aus der Arbeitswelt:

Ein Unternehmen verbietet das Tragen von Kopfbedeckungen. Dadurch werden indirekt Frauen diskriminiert, die gemäß ihrer Religion ein Kopftuch tragen. 

Ein Unternehmen bietet bestimmte Vergünstigungen nicht für Teilzeitkräfte an, welche jedoch mehrheitlich Frauen sind. Dies ist indirekt eine geschlechtsspezifische Benachteiligung.  

Diskriminierung in der Arbeitswelt
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Wie zeigt sich Diskriminierung in der Arbeitswelt?

Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt meint, dass Menschen trotz gleichwertiger Voraussetzungen von einem Arbeitgeber ungleich behandelt werden. So können ausländische Beschäftigte in einem Betrieb niedrigere Stellen besetzen als ihre gleich qualifizierten einheimischen Kollegen, da beispielsweise ihre Beförderungschancen geringer sind. 

Weiterhin können direkte und indirekte Diskriminierung in der Arbeitswelt auch folgende Bereiche betreffen: 

  • Lohndiskriminierung
  • Weiterbildung
  • Arbeitsschutz
  • Anstellungsdiskriminierung
  • Kündigung und Kündigungsschutz
  • Mobbing

Studie aus der Schweiz

In der Studie „Möglichkeiten von Massnahmen gegen rassistische Diskriminierung in der Arbeitswelt – Eine Bestandesaufnahme von Problemlagen und Handlungsmöglichkeiten“, welche im Auftrag der Fachstelle für Rassismusbekämpfung des EDI erstellt wurde, fand man heraus, dass ausländische Erwerbstätige gegenüber Schweizer/innen vermehrt in Dienstleitungs- und Verkaufsberufen arbeiten, insbesondere im Handwerk oder als Hilfsarbeitskräfte. Unter Führungskräften findet man sie dagegen eher selten. 

Dies spiegelt sich auch in den Löhnen wider. Generell lag der Bruttomedianlohn im Jahr 2000 für einen Schweizer Arbeitnehmenden bei 5.525 Franken, während dieser Wert bei Ausländern 4.643 Franken betrug. Mitte 2001 waren in der Schweiz 26.607 Ausländer/innen als arbeitslos registriert. Dies entspricht einem Anteil von 45 Prozent an allen in der Schweiz eingeschriebenen Arbeitslosen. Die Arbeitslosenquote der ausländischen Erwerbsbevölkerung lag deutlich über jener der Schweizer/innen. 

Was unterscheidet Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz?

Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz sind zwei Begriffe, die oft in einem Atemzug genannt werden, aber es gibt wesentliche Unterschiede zwischen ihnen. Mobbing bezieht sich auf wiederholtes, feindseliges Verhalten, das oft auf eine Person gerichtet ist und das Arbeitsklima schwer belasten kann.

Es geht nicht unbedingt um Merkmale wie Geschlecht oder Identität, sondern kann jeden Arbeitnehmer betreffen, der aus irgendwelchen Gründen von Kollegen oder Vorgesetzten ins Visier genommen wird.

Diskriminierung hingegen ist spezifischer. Sie tritt auf, wenn eine Person aufgrund bestimmter Attribute wie Geschlecht, Identität oder auch Behinderung ungerecht behandelt wird. Das Gleichbehandlungsgesetz schützt dich in solchen Fällen. Wenn du zum Beispiel das Gefühl hast, aufgrund deines Geschlechts bei einer Stellenausschreibung übergangen zu werden, könntest du rechtlich dagegen vorgehen.

In beiden Fällen haben die Arbeitnehmer Ansprüche. Auch bei Mobbing gibt es Möglichkeiten, sich zu wehren. Hier kann es helfen, ein Tagebuch über die Vorfälle zu führen oder den Betriebsrat einzuschalten.

Die Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgesetz müssen ernst genommen werden. Niemand sollte am Arbeitsplatz belastet oder diskriminiert werden. Jeder hat das Recht auf faire Arbeitsbedingungen und sollte dies auch einfordern. Mobbing und Diskriminierung können beide tiefe Spuren hinterlassen.

Was kann ich gegen Rassismus am Arbeitsplatz tun?

Wer nicht selbst von Rassismus betroffen ist, dem fallen viele rassistische Äußerungen oftmals gar nicht auf. Andere ignorieren sie bewusst, weil es ihnen schwerfällt, etwas zu solchen Kommentaren zu sagen. Doch Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung geht uns alle etwas an und jeder kann einen Teil dazu beitragen, mehr Bewusstsein und Aufmerksamkeit für dieses Thema zu schaffen. Ob Betroffener oder Zeuge: Wir alle können uns an unserem Arbeitsplatz für ein toleranteres Verhalten einsetzen. 

Solidarität zeigen

Wenn du von einem Kollegen einen rassistischen Witz hörst oder sonstiges diskriminierendes Verhalten bemerkst, dann sprich diesen offen und direkt darauf an. Manchmal hat der Mitarbeiter das Gesagte gar nicht so gemeint und hat nun die Möglichkeit, noch einmal über seine Aussagen und deren Effekt auf andere Menschen nachzudenken. Zudem zeigt man dem von der Anfeindung betroffenen Mitarbeiter, dass man auf seiner Seite ist.

Mit dem Betriebsrat sprechen

In schlimmen Fällen oder bei Uneinsichtigkeit des Mitarbeiters kannst du mit dem Betriebsrat oder dem Personalrat reden. Dieser hat nämlich die Aufgabe, Rassismus im Unternehmen zu unterbinden und die Integration zu fördern. Mitarbeitern, die sich in der Arbeit rassistisch äußern, kann sogar eine fristlose Kündigung vom Arbeitgeber drohen. 

Welche Pflichten haben Arbeitgeber, wenn es um Diskriminierung am Arbeitsplatz geht?

Arbeitgeber spielen eine zentrale Rolle in der Förderung von Gleichbehandlung und der Vermeidung von Benachteiligungen in der Arbeitswelt. Zunächst ist es wichtig, dass jeder Arbeitgeber das Gleichbehandlungsgesetz ernst nimmt. Dieses Gesetz schützt Personen vor Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Alter, Behinderung, Weltanschauung, und mehr. Ein Arbeitgeber muss sicherstellen, dass keine diskriminierende Stellenausschreibung erfolgt und dass die Einstellung von Bewerbern fair verläuft.

Eine weitere wichtige Maßnahme ist die Einrichtung einer Beschwerdestelle im Unternehmen. Diese Stelle dient dazu, dass Mitarbeiter Belästigungen und Diskriminierungen melden können. Der Arbeitgeber muss diese Beschwerden ernst nehmen und angemessen darauf reagieren. Es geht nicht nur um die Einstellung neuer Mitarbeiter, sondern auch um den alltäglichen Umgang und die Beförderungspraktiken im Unternehmen.

Jeder sollte die gleiche Chance auf Beförderungen und berufliche Entwicklung haben, ohne durch sein Alter, seine Behinderung oder seine Weltanschauung benachteiligt zu werden.

Die Arbeitgeber können regelmäßig Schulungen und Informationsveranstaltungen zum Thema Diskriminierung und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz anbieten. Diese Maßnahmen helfen, ein Bewusstsein zu schaffen und eine Unternehmenskultur zu fördern, die Diskriminierung aktiv entgegenwirkt.

Die Arbeitgeber tragen eine große Verantwortung. Es reicht nicht, das Problem zu ignorieren oder zu hoffen, dass es von allein verschwindet. Vielmehr müssen aktive Schritte unternommen werden, um einen Arbeitsplatz zu schaffen, an dem sich jeder respektiert und geschätzt fühlt.

Ein diskriminierungsfreier Arbeitsplatz ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein Zeichen für eine fortschrittliche und humane Arbeitswelt.

Fazit

Hass und Ausländerfeindlichkeit sind leider nach wie vor große Probleme in unserer Gesellschaft und betreffen auch die Arbeitswelt. Rassismus und Diskriminierung finden dort auf verschiedenen Ebenen statt und werden von Außenstehenden oft gar nicht wahrgenommen oder bewusst ignoriert. Um diese Situation zu verändern dürfen wir nicht wegschauen. Wir müssen aktiv dagegen vorgehen, Dinge ansprechen und Solidarität zeigen. Nur gemeinsam schaffen wir es, langfristig mehr Bewusstsein für fremdenfeindliche und rassistische Denkmuster zu schaffen und diese dadurch zu beseitigen. 

 


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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form (generisches Maskulinum), z. B. „der Mitarbeiter“. Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und ist wertfrei.