Schwanger: Wann sage ich es meinem Chef?
Oftmals trägt man den Verdacht ja schon ein paar Tage mit sich herum, bevor durch einen Arztbesuch die Vermutung offiziell bestätigt wird: Du bist schwanger. Egal ob bei dir jetzt Glücksgefühle oder der Schockmoment überwiegen, die nächste Frage drängt sich sehr bald unweigerlich auf: Wann informierst du deinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft?
Inhaltsverzeichnis
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Vorweg eines: Den idealen Zeitpunkt für diese Mitteilung an deinen Chef gibt es wohl nicht. Du musst hier immer abwägen zwischen deinen eigenen, zum Teil auch sehr persönlichen Interessen, und dem Wohl der Firma. Aber das macht auch gar nichts: Es gibt keine offizielle Regelung, wann genau du es deinem Chef sagen musst.
Weit verbreitet ist das Gerücht, man „dürfe“ diesbezüglich die ersten zwölf Wochen, die auch als „kritische Wochen“ bezeichnet werden, abwarten. Diese Erstphase der Schwangerschaft ist generell mit einem erhöhten Risiko eines Abgangs verbunden. Laut Universitätsklinikum Bonn passieren rund 80 Prozent der Fehlgeburten in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen. Es macht also durchaus Sinn, die Schwangerschaft erst zu verkünden, sobald die ersten drei Monate überstanden sind. Denn es schmerzt doppelt, wenn du allen in der Firma bereits freudig erzählt hast, dass du ein Baby erwartest, und du das Ungeborene dann verlierst. Nicht nur, dass du mit dem Verlustschmerz selbst zu kämpfen hast, du musst das Thema in den nächsten Wochen auch im Büro immer wieder durchkauen und all die mitleidigen Blicke ertragen. Deshalb hat es sich so eingebürgert, eine Schwangerschaft frühestens nach dem dritten Monat offiziell zu machen. Ob man diese ungeschriebene Regel auch im Freundeskreis, in der weiteren Verwandtschaft oder eben auch in der Arbeit anwendet, bleibt natürlich jedem selbst überlassen.
Das ist allerdings nicht mehr und nicht weniger als eine gängige Praxis, ohne rechtliche Grundlage. Der Gesetzgeber empfiehlt, seinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren, sobald man es selbst erfahren hat. Auch das ist jedoch nur eine Empfehlung; eine Verpflichtung dazu liegt nicht vor.
Das Video ist entstanden in Zusammenarbeit mit mgp-rechtsanwalt.de.
Spezieller Schutz für Schwangere
Einen Vorteil hat es jedoch für dich auf jeden Fall, wenn du deine Schwangerschaft zumindest bei deinem Chef öffentlich machst: Du stehst ab diesem Zeitpunkt unter besonderem Kündigungsschutz. Nach §17 des Mutterschutzgesetzes darfst du während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung vom Arbeitgeber nicht gekündigt werden.
Wichtig: Erhältst du eine Kündigung, obwohl du bereits schwanger bist, es aber noch nicht öffentlich gemacht hast, dann hast du noch maximal zwei Wochen Zeit, deinen Arbeitgeber über deine Schwangerschaft zu informieren. Auch dann greift für dich der besondere Kündigungsschutz in der Schwangerschaft und die Kündigung ist nicht wirksam!
Ein weiterer Vorteil: Du musst auch nicht mehr alle Arbeiten erledigen, die anfallen. Gerade was das Thema Gesundheitsgefährdung angeht, gibt es hier strenge Vorschriften.
Tabu sind für Schwangere zum Beispiel
- Akkord- und Fließbandarbeit
- ständiges Stehen
- Der Kontakt mit potenziell gefährlichen Substanzen
- Nacht- und Sonntagsarbeit
Um diese Schonbehandlung zu erhalten, musst du natürlich auch offiziell machen, dass du ein Kind erwartest. Hier gilt es für dich abzuwägen, was dir wichtiger ist: sofortiger Schutz im Arbeitsleben oder zunächst einmal mit der Schwangerschaft hinter dem Berg zu halten.
In manchen Branchen gibt es sogar ein sofortiges Beschäftigungsverbot für Schwangere, wenn bestimmte gesundheitliche Dispositionen vorliegen. Das gilt beispielsweise für Erzieher oder Kinderpfleger, die sich auf keinen Fall mit ansteckenden Krankheiten infizieren dürfen, wofür das Risiko bei der täglichen Arbeit in einer Kita einfach zu groß ist. Sie können mit sofortiger Wirkung ab Bekanntgabe der Schwangerschaft von der Arbeit freigestellt werden.
Wie leicht ist man zu ersetzen?
Doch nicht nur die Branche kann ausschlaggebend dafür sein, wann du es dem Chef sagst. Vor allem deine Hierarchieebene in der Arbeitswelt ist entscheidend, welcher Zeitpunkt der richtige ist. Wechselst du einmal die Perspektive und begutachtest die Situation aus Sicht deines Arbeitgebers oder Chefs, so wird klar: Je höher und verantwortungsvoller deine Position, desto früher muss dieser sich wohl auf die Suche nach passendem Ersatz für dich begeben, um damit auch erfolgreich zu sein.
Beispiel 1: Eine gut vernetzte Managerin aus dem Bereich der elektronischen Forschung und Entwicklung im Mobilfunksektor teilt ihrem Chef in der 18. Schwangerschaftswoche mit, dass sie ein Kind erwartet. Das heißt für den Chef, dass die Mitarbeiterin noch rund 16 Wochen – sprich ca. 4 Monate – an ihrem Arbeitsplatz ist, bevor sie in Mutterschutz geht. Und auch das nur Gesetz des Falles, dass alles gut geht, keine Komplikationen auftreten und keine Frühgeburt eintritt. Für solch eine Position dürfte es für den Arbeitgeber nicht leicht sein, in der Kürze der Zeit einen adäquaten Ersatz zu finden.
Natürlich ist das in erster Linie das Problem deines Arbeitgebers. Es gilt aber zu bedenken: Je besser und durchdachter deine Nachfolge bzw. dein Ersatz während deines Mutterschutzes oder deiner Elternzeit bereits vorab geregelt ist, desto höher sind für dich auch oftmals die Chancen, wieder genauso in deine Anstellung zurückzukehren, wie du es dir wünschst. Es macht also durchaus Sinn, hier mit dem Arbeitgeber zu kooperieren – auch und nicht zuletzt um deiner lieben Kollegen Willen, die die neue Situation ja ebenfalls betrifft und die mit der neuen Arbeitsaufteilung oder deiner Vertretung zurechtkommen müssen.
Beispiel 2: Eine Pflegefachkraft, die bei einem privaten Pflegedienst angestellt ist, ist schwanger. Der Pflegedienst leidet bereits seit über einem Jahr unter extremem Personalmangel, qualifizierte Altenpfleger sind auf dem Arbeitsmarkt Mangelware. Die Geschäftsführung stöhnt: Innerhalb der noch verbleibenden Monate eine Nachfolge zu finden, grenzt schier an Unmöglichkeit.
Dieses Exempel zeigt, dass es nicht immer an der Hierarchieebene einer Mitarbeiterin liegt, wie leicht sie zu ersetzen ist. In Branchen, in denen ein großer Fachkräftemangel herrscht, kann es ebenso dramatisch sein, eine Nachbesetzung für die frei werdende Stelle zu finden. In diesem Fall wird dir jeder Arbeitgeber sehr dankbar dafür sein, wenn du ihm deine Schwangerschaft so früh wie möglich mitteilst.
Dem Gerücht zuvorkommen
Manchmal bleibt dir allerdings auch gar nicht viel anderes übrig, als möglichst bald das Gespräch mit deinem Chef zu suchen. Denn oftmals ist besonders das erste Drittel der Schwangerschaft mit gesundheitlichen Problemen verbunden. Viele Schwangere leiden unter
- starker Geruchsempfindlichkeit
- extremer Morgenübelkeit mit Brechreiz
- Schwäche und Müdigkeit
Musst du dich beispielsweise während des Arbeitstags des Öfteren übergeben oder schaffst du es morgens nur mit Verspätung ins Büro, weil dir so schlecht ist und du sehr wackelig auf den Beinen bist, wird die Gerüchteküche im Büro vermutlich bald hochkochen. Dann solltest du durchaus überlegen, ob es nicht Sinn macht, den Chef jetzt einzuweihen.
Eine gute Situation abwarten
Egal, ob du dich in der achten, in der dreizehnten oder in der sechzehnten Woche dazu entscheidest, das Gespräch mit deinem Chef zu suchen: Wichtig ist, eine passende Situation abzuwarten. Ist dein Chef im Stress, hat Termindruck oder hat ihn gerade eine betriebliche Hiobsbotschaft erreicht, wartest du mit deiner frohen Botschaft vielleicht besser noch ein oder zwei Tage ab. Wende dich aber in jedem Fall mit deiner Mitteilung immer zuerst an deinen direkten Vorgesetzten.
Wie beginne ich das Gespräch?
Du solltest das Gespräch mit deinem Vorgesetzten auf jeden Fall in Ruhe und unter vier Augen führen. Am besten vereinbarst du mit ihm einen Termin und buchst einen Besprechungsraum, in dem ihr ungestört seid. Spätestens dann musst du mit der Sprache herausrücken, da hilft alles nichts. Elegante Gesprächseinstiege sind hier relativ überflüssig. Idealerweise sagst du einfach ganz direkt und unverblümt: „Ich bin schwanger.“
Rechne am besten mit zwei möglichen Reaktionen. Die meisten Chefs werden dir signalisieren, dass sie sich für dich persönlich freuen, werden dir gratulieren und dann fragen, wie lange du wohl geplant noch am Arbeitsplatz sein wirst. Das kannst du relativ einfach berechnen: Der normale gesetzliche Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und reicht bis acht Wochen nach Geburt des Kindes.
Daneben gibt es auch Vorgesetzte, die dir unverblümt ihr Missfallen zeigen werden. Sie sehen ausschließlich deinen Arbeitsausfall und die Mühen, die auf sie zukommen, um deinen Platz vorübergehend nachzubesetzen. Solch eine Reaktion solltest du nicht zu nah an dich ranlassen. Du kannst dich natürlich kooperativ zeigen, was die Suche nach einer Vertretung für dich und deren Einarbeitung betrifft. Doch eine Schwangerschaft ist definitiv nichts, wofür du dich entschuldigen musst.
Elternzeit planen
Eventuell fragt dich dein Chef auch bereits, ob und wie lange du planst, Elternzeit zu nehmen. Darüber kann man durchaus schon sprechen; verbindliche Zusagen dazu musst du aber keinesfalls bereits jetzt treffen. Insgesamt stehen dir 36 Monate Elternzeit zu, von denen du 12 Monate vor dem dritten Geburtstag deines Kindes nehmen musst. Die restlichen 24 Monate musst du spätestens bis zum achten Geburtstag deines Kindes genommen haben. Du darfst die Elternzeit in maximal drei Abschnitte aufgliedern.
Nimmst du die erste Elternzeit, musst du den formlosen Antrag spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit bei deinem Arbeitgeber einreichen. Die Elternzeit beginnt frühestens nach dem Mutterschutz, der ja die ersten 8 Wochen nach Geburt abdeckt. Das heißt, du hast nach der Geburt deines Babys noch eine Woche Zeit, um den Antrag auszufüllen und dem Arbeitgeber zukommen zu lassen. Vorab einen Elternzeitantrag zu stellen macht keinen Sinn, da du ja den exakten Geburtstermin nicht weißt. Achtung: Bei Frühgeburten gelten andere Fristen! Hier verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt auf 12 Wochen plus die Anzahl an Tagen des Mutterschutzes, die aufgrund der verfrühten Geburt vorab nicht in Anspruch genommen werden konnten.
Fazit
Generell gilt: Du bestimmst den Zeitpunkt, wann du deinem Chef von deiner Schwangerschaft erzählst. Für dich persönlich gilt es hierbei abzuwägen, wann du damit an die Öffentlichkeit gehen willst bzw. wann du die besonderen Rechte, die Schwangeren in der Arbeitswelt zustehen, in Anspruch nehmen willst. In den ersten Wochen der Schwangerschaft kannst du mit der Neuigkeit ganz entspannt hinterm Berg halten – das wird dir niemand übelnehmen. Ein guter Zeitpunkt, um deinen Arbeitgeber zu informieren, ist generell ab der zwölften Woche. Doch auch dazu besteht aus rechtlicher Sicht keine bindende Verpflichtung.
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