
Steuernachzahlung durch Kurzarbeit? Darauf musst du achten!

In Krisenzeiten wie diesen kann Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer eine große Hilfe sein und diese vor der sonst drohenden Arbeitslosigkeit bewahren. Zudem sieht der Lohnzettel trotz reduzierter Arbeitsstunden meist doch noch relativ passabel aus. Was viele Kurzarbeiter jedoch nicht wissen: Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, jedoch kann es am Jahresende zu einer, teilweise recht ordentlichen, Steuernachzahlung kommen. Warum das so ist und worauf du sonst noch achten musst, erklären wir dir in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Kurzarbeitergeld?
Durch die Corona-Krise mussten viele Unternehmen Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter beantragen, um diese weiterhin beschäftigen zu können. Für die Arbeitnehmer bedeutet das, dass sie gezwungenermaßen weniger arbeiten müssen. Der daraus resultierende Verdienstausfall wird jedoch zumindest teilweise durch die Bundesagentur für Arbeit wieder ausgeglichen. Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2a EStG), da es durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung getragen wird.
In diesem Artikel kannst du mehr zum Thema Kurzarbeit nachlesen.
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Der Progressionsvorbehalt
Falls du Kurzarbeitergeld beziehst, beeinflusst dieses nicht nur dein aktuelles Einkommen, sondern auch das zugrundegelegte Jahreseinkommen für die Steuer. Auch wenn Kurzarbeitergeld bei der monatlichen Auszahlung steuerfrei ist, wird es nämlich am Jahresende dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und erhöht dadurch den prozentualen Steuersatz auf deine steuerpflichtigen Einkünfte, wie eben beispielsweise dein Gehalt.
Der Grund dafür ist, dass das Kurzarbeitergeld dem sogenannten Progressionsvorbehalt (§ 32b Einkommensteuergesetz) im Steuerrecht unterliegt. Das bedeutet, dass die Leistungen zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen werden und somit zu einem höheren Prozentsatz führen. Mit diesem wird dann das übrige Einkommen versteuert.
Durch den Bezug von Kurzarbeitergeld steigt der Steuersatz. Dadurch steigt auch die Steuerbelastung für das übrige Einkommen.
Warum gibt es den Progressionsvorbehalt?
Progression bedeutet, dass ein höheres Einkommen auch zu einer höheren, relativen Steuerbelastung führt. In Deutschland wird die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen bestimmt. Besserverdienende sollen dadurch entsprechend ihrer Möglichkeiten stärker belastet werden als schlechter Verdienende.
Der Progressionsvorbehalt soll für Gerechtigkeit sorgen und leitet sich aus dem Prinzip der leistungsgerechten Besteuerung ab. Er soll den Unterschied zwischen Arbeitnehmern, die sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Einnahmen beziehen, und Arbeitnehmern, die lediglich steuerpflichtige Einnahmen haben, ausgleichen. Steuerfreie Einkünfte können neben dem Kurzarbeitergeld beispielsweise auch das Arbeitslosengeld I sein und erhöhen die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen.

Wem droht eine Nachzahlung?
Ob du tatsächlich Steuern nachzahlen musst, lässt sich nicht so einfach beantworten. Dies hängt immer vom Einzelfall ab und davon, wie viel Lohnsteuer du bereits gezahlt hast. Manche Arbeitnehmer haben bereits durch den Lohnsteuerabzug zu viel gezahlt und bekommen deshalb eine Steuererstattung. Andere wiederum haben zu wenig gezahlt und müssen oft mehrere Hundert, in einzelnen Fällen sogar über Tausend Euro nachzahlen.
Die Höhe der Nachzahlung ist sowohl abhängig vom Gesamteinkommen als auch von der Dauer der Kurzarbeit. Je mehr Kurzarbeitergeld bezogen wurde, desto mehr muss in der Regel auch nachgezahlt werden. Vor allem Verheiratete können betroffen sein, denn bei zusammen veranlagten Partnern unterliegt auch das Einkommen des Partners dem Progressionsvorbehalt. Ehepaare sollten deshalb überprüfen, ob eine getrennte Steuerveranlagung günstiger für sie wäre.
Wichtig: Auch Zuschüsse vom Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld sind zwar steuerfrei, erhöhen aber ebenfalls den relevanten Steuersatz!
Generell wird empfohlen, etwa 15 Prozent des Kurzarbeitergeldes beiseite zu legen. Ratsam ist es auch, sich bei einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen.
Kurzarbeit 100 Prozent vs. Kurzarbeit 50 Prozent
Allgemein lässt sich sagen, dass es steuerlich meist günstiger ist, wenn man zu hundert Prozent Kurzarbeitergeld bezieht, also ohne zusätzlichen Arbeitslohn. Zwar muss man dann natürlich monatlich mit weniger Geld zurechtkommen, muss sich dafür aber weniger vor einer Steuernachzahlung fürchten. Das Kurzarbeitergeld erhöht zwar auch in diesem Fall den Steuersatz, jedoch gleicht er das fehlende Einkommen für gewöhnlich nicht aus. Dazu wird in den Monaten der regulären Beschäftigung regelmäßig zu viel Lohnsteuer einbehalten.
Wenn du jedoch zusätzlich zu deinem Lohn steuerfreie Leistungen erhältst, solltest du dich auf eine Steuernachzahlung gefasst machen. Der Steuerzahlerbund hat einige Beispiele durchgerechnet in denen gezeigt wird, ob Arbeitnehmer eine Steuererstattung zurückbekommen oder eine Steuernachzahlung leisten müssen.

Beispiel 1: 3 Monate Kurzarbeit 100 Prozent (Single, Steuerklasse I)
Monatsbruttoeinkommen: 4.500 Euro
Kurzarbeitergeld: 1.640 (pro Monat), 4.920 (im Jahr)
Abgeführte Lohnsteuer vom regulären Arbeitslohn: 820 Euro (Monat), 7.380 Euro (9 Monate)
Festzusetzende Einkommensteuer für 2020: 6.632 Euro
Somit folgt eine Steuererstattung in Höhe von ca. 748 Euro (mit Soli 790 Euro)
Beispiel 2: 6 Monate Kurzarbeit 50 Prozent (Single, Steuerklasse I)
Monatsbruttoeinkommen: 2.500 Euro
Monatsbruttolohn während Kurzarbeit 50 Prozent: 1.250 Euro
Kurzarbeitergeld: 429 Euro (für die ersten drei Monate), 500 Euro (ab dem vierten Monat)
-> Insgesamt: 2.787 Euro
Abgeführte Lohnsteuer: 284,50 Euro (vom regulären Arbeitslohn), 21,25 Euro (während Kurzarbeit)
-> Insgesamt: 1.834, 50 Euro
Festzusetzende Einkommensteuer für 2020: 2.136 Euro
Somit folgt eine Steuernachzahlung in Höhe von ca. 301 Euro (mit Soli 318 Euro)
Achtung: Bei der Steuer kommt es immer auf den Einzelfall an, Progressionsverläufe sind nicht linear. Entscheidend ist auch, an welcher Stelle der Grenzsteuerkurve du dich befindest und ab welchem Punkt sich der Steuersatz erhöht. So kannst du also auch bei 50 Prozent Kurzarbeit eine Rückzahlung bekommen oder bei 100 Prozent Kurzarbeit eine Nachzahlung.
Wann droht die Nachzahlung?
Falls du während der Corona-Krise mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld im Jahr bezogen hast, musst du für das betroffene Jahr eine Steuererklärung abgeben. Erst aus dieser ergibt sich dann, wie viel Steuern du tatsächlich bezahlen musst und wie viel davon schon bereits durch den Lohnsteuerabzug beglichen wurden. Da du das Geld von deinem Arbeitgeber überwiesen bekommst, steht es auch auf deiner jährlichen Lohnsteuerbescheinigung. Das Kurzarbeitergeld trägst du in der Anlage N der Steuererklärung ein. Dort gibt es eine Zeile, die explizit dafür ausgewiesen ist.
Der Stichtag für die Steuererklärung 2020 ist der 31. Juli 2021. Wer Hilfe von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nimmt, hat sogar bis Ende Februar 2022 Zeit.
(Stand: Juli 2020)
Quellen: arbeitsrecht.org, steuertipps.de, businessinsider.de
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