Wenn in der Firma mal wieder richtig viel los ist, kann es schon mal sein, dass dich der Chef ordentlich Überstunden machen lässt. Für manche Mitarbeiter kein Problem, solange sie einen Ausgleich dafür bekommen – andere jedoch möchten lieber darauf verzichten und schätzen ihre Freizeit mehr. Bist du als Arbeitnehmer verpflichtet, Überstunden zu machen? Darfst du dich verweigern, wenn du nicht möchtest? Was für Rechte und Pflichten du als Arbeitnehmer hast, erfährst du in diesem Artikel. 

Du siehst dir lieber ein Video an? Los geht’s: In diesem neuen Video unserer Arbeitsrecht-Serie „Recht haben!“ von stellenanzeigen.de erklärt dir unsere Expertin Livia Merla, Fachanwältin für Arbeitsrecht, was du zum Thema Überstunden unbedingt wissen solltest.

Hier geht es zum Video:

Entstanden in Zusammenarbeit mit mgp-rechtsanwalt.de


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Überstunden vs. Mehrarbeit

Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) liegt die maximale Arbeitszeit bei acht Stunden pro Werktag. Alles, was darüber hinausgeht, wird als Mehrarbeit bezeichnet. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn du statt 40 Wochenstunden 45 arbeitest. Bei Teilzeitbeschäftigten kann dies jedoch anders aussehen. Wer in seinem Arbeitsvertrag eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden vereinbart hat, der macht schon mit 33 Stunden Überstunden, bleibt jedoch trotzdem unter der vom ArbZG vorgegeben maximalen Arbeitszeit, weshalb es sich nicht um Mehrarbeit handelt. 

Mehrarbeit ist also eine Überschreitung der gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen. 

Das Arbeitsschutzgesetz möchte den Arbeitnehmer schützen, weshalb Überstunden geregelt und maximal zehn Stunden am Tag, bzw. 48 Stunden pro Woche erlaubt werden. Demnach darf man als Vollzeitbeschäftigter mit einer 40-Stunden-Woche acht Überstunden pro Woche machen. Diese müssen allerdings innerhalb von sechs Monaten wieder ausgeglichen werden. 

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Rechtlich gesehen müssen Arbeitnehmer nur dann Überstunden leisten, wenn sich eine entsprechende Regelung in ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag findet oder es eine Betriebsvereinbarung dazu gibt. Falls ein Unternehmen einen Betriebsrat besitzt, muss dieser den Überstunden zunächst zustimmen, da die Weisung sonst unzulässig ist. Damit dieses Verfahren erleichtert wird, gibt es in vielen Unternehmen Rahmenvereinbarungen, die mit den Betriebsräten getroffen wurden.

Allerdings gibt es hier eine Ausnahme. Sollte ein Ausnahmezustand, etwa ein dringender Notfall oder eine Katastrophe vorliegen, darf ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter auch dann zu Überstunden verpflichten, wenn es keine derartigen Regelungen gibt. In Berufen, in denen im Normalfall nur werktags gearbeitet wird, darf vom Gesetz aus an Sonn- und Feiertagen nur in absoluten Ausnahmefällen gearbeitet werden. 

Hinweis: Auch Samstage zählen zu den Werktagen. Daher kann es sein, dass du eventuell auch an diesen Tagen arbeiten musst, sofern dies in deinem Arbeitsvertrag vermerkt ist. Sonn- und Feiertage sind in den meisten Branchen frei. 

Klausel im Arbeitsvertrag: Überstunden mit Vergütung abgegolten?

Arbeitsverträge werden häufig gelesen, ohne dass sich die Arbeitnehmer groß darüber Gedanken zu machen. Dabei kann es passieren, dass leichtsinnig eine gewisse Klausel zur Überstundenregelung übersehen wird. In einigen Arbeitsverträgen steht, dass Überstunden mit der vereinbarten Vergütung abgegolten sind. Doch keine Sorge: So eine Klausel ist laut § 307 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unwirksam, da dadurch das Transparenzgebot verletzt wird. Eine solche Forderung ist demnach nicht zulässig. 

Beachte: Werdende und stillende Mütter sowie Jugendliche dürfen keine Überstunden leisten, da sie als besonders schutzwürdig gelten. Bei Jugendlichen muss im Falle einer Mehrarbeit die Arbeitszeit gemäß den geleisteten Stunden innerhalb der folgenden drei Wochen verringert werden. 

Bezahlung der Überstunden

Generell existieren keine gesetzlichen Vorschriften zur Überstundenvergütung. Allein für Auszubildende gibt es eine Sonderregelung im BBiG. In allen anderen Fällen kommt es auf die Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag an. Dieser kann etwa eine Vergütung festlegen bzw. nicht ausdrücklich ausschließen. Dafür müssen die Überstunden allerdings angeordnet werden oder der Arbeitgeber muss zumindest davon in Kenntnis gesetzt worden sein. Wer freiwillig länger arbeitet, hat in der Regel kein Recht auf Vergütung. 

Der Ausgleich von Überstunden kann prinzipiell über zwei Wege erfolgen:

  • Auszahlung
  • Freizeitausgleich
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Auszahlung der Überstunden

Werden Überstunden ausgezahlt, bedeutet dies, dass der Mitarbeiter zuzüglich zu seinem monatlichen Lohn eine finanzielle Vergütung erhält. Berechnet werden die Überstunden nach folgender Formel:

  1. Durchschnittliches monatliches Bruttogehalt : Durchschnittliche Monatsstundenzahl = Stundenlohn
  2. Stundenlohn x Zahl der geleisteten Überstunden = Wert der Überstunden

Tipp: Um die durchschnittliche Monatsstundenzahl zu berechnen, musst du die Wochenstundenzahl mit 4,33 multiplizieren. 

Manche Tarifverträge enthalten zudem Vergütungsregelungen zu Überstunden. Hier wird oft zwischen Grundvergütung und Überstundenzuschlag unterschieden. Dieser Zuschlag wird meist anhand der Anzahl der geleisteten Überstunden gestaffelt. 

Freizeitausgleich

Die andere Möglichkeit Überstunden auszugleichen ist der Freizeitausgleich. Als Mitarbeiter bekommst du für deine Mehrarbeit zusätzliche Urlaubstage. Dies hat den Vorteil, dass die Lohnkosten für das Unternehmen gleich bleiben. Arbeitnehmer dürfen meist selbst entscheiden, wann sie die Urlaubstage nehmen und haben so mehr Gestaltungsspielraum für ihre Freizeit und dadurch Aussicht auf eine bessere Work-Life-Balance. 

Überstunden verweigern: Das solltest du beachten

Prinzipiell hast du das Recht, Überstunden zu verweigern. Allerdings geht das nur dann, wenn keine vertragliche Pflicht besteht, es also keine entsprechende Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt. Ist diese nämlich vorhanden, handelt es sich sonst um Arbeitsverweigerung, was ein Kündigungsgrund sein kann. 

Stehen allerdings keine entsprechenden Regelungen in deinem Vertrag, kannst du Überstunden verweigern, ohne dass dies rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Das Arbeitsrecht ist vielmehr auf deiner Seite, denn hier greift das sogenannte Maßregelungsverbot. Es besagt, dass ein Arbeitgeber niemanden bestrafen darf, weil er von seinen Rechten Gebrauch macht. 

Hast du das Recht dazu, Überstunden abzulehnen, und möchtest dies auch tun, solltest du deine Absage gut formulieren. Werde auf keinen Fall unhöflich, sondern bedanke dich bei deiner Vorgesetzten dafür, dass diese dir die Mehrarbeit zutraut. Mache ihr klar, welche Aufgaben bereits auf deiner Liste stehen und warum du die Überstunden ablehnen musst. Bleibe kooperativ und höre dir Lösungsvorschläge an oder mache bestenfalls selbst welche. 

Übrigens: Während der Kurzarbeit dürfen keine Überstunden geleistet werden und der Chef darf diese keinesfalls anordnen!

Ausnahmefall: Führungskräfte

Für Führungskräfte bzw. sogenannte leitende Angestellte gibt es allerdings eine Ausnahme, denn für diese gilt das Arbeitszeitgesetz nicht. Somit kann der Arbeitgeber von ihnen Überstunden verlangen, auch wenn diese über die maximale Arbeitsdauer hinausgehen. Leitende Angestellte sind alle Mitarbeiter, die andere Mitarbeiter einstellen oder entlassen dürfen und eine unternehmerische Handlungsvollmacht oder Prokura besitzen.

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Muss ich nach Feierabend erreichbar sein?

Ganz klar: Nein! Du musst weder nach Feierabend noch im Urlaub dienstliche Anrufe annehmen und bist auch nicht verpflichtet, deine private Telefonnummer oder E-Mail-Adresse weiterzugeben. Auch mit Diensthandy musst du nicht ständig erreichbar sein, sofern es in deinem Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung keine entsprechende Regel gibt. Manche Berufe erfordern eine sogenannte Rufbereitschaft auch außerhalb der Arbeitszeiten.

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Überstunden dokumentieren

Sollte die Arbeitszeit bislang nicht automatisch erfasst werden, ist es wichtig, Überstunden ordentlich zu dokumentieren, und zwar so, dass daraus hervorgeht, warum die Mehrarbeit notwendig war. Dies ist relevant, da du als Arbeitnehmer im Streitfall in der Beweispflicht bist. Als Arbeitgeber ist man jedoch ebenfalls verpflichtet, Mehrarbeit aufzuzeichnen und für mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Verstöße dagegen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

Somit muss eigentlich der Arbeitgeber die geleisteten Überstunden prüfen und sich die Aufzeichnungen aushändigen lassen.

Bezüglich der Arbeitszeiterfassung stehen jedoch generell in Deutschland Änderungen auf dem Plan. Denn nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das bereits vom 14.05.19 (Az. C-55/18) datiert, müssen Arbeitgeber zukünftig Systeme bieten, die die objektive Messung der täglichen Arbeitszeit aller Arbeitnehmer ermöglichen. Dies geschieht mit dem Ziel des gesundheitlichen Schutzes der Arbeitnehmer.

Die Mitgliedstaaten der EU können bei der Umsetzung dieser Regelung in nationales Recht allerdings Faktoren wie die Unternehmensgröße und die Branche berücksichtigen. Noch immer steht in Deutschland eine Umsetzung des Rechts aus. Die nationale Umsetzung, bis es eine entsprechende Novelle gibt, kann also durchaus bis zu mehrere Jahre dauern.

Die Überstunden-Praxis in Firmen, in denen komplett auf Vertrauensarbeitszeit gearbeitet wird, und in denen man bislang selbst entscheiden konnte, wann man mal eine Stunde mehr oder weniger arbeitet, dürfte demnach bald der Vergangenheit angehören. 

Fazit

Generell müssen Überstunden nur dann geleistet werden, wenn es dazu im Arbeits- bzw. Tarifvertrag entsprechende Regelungen gibt. Doch auch in Notfällen dürfen Arbeitgeber diese von ihren Mitarbeitern einfordern. Laut Gesetz darfst du maximal 48 Stunden in der Woche arbeiten, bei entsprechender Ausgleichszeit auch kurzfristig bis zu 60 Stunden. Wichtig ist, dass du mit deinem Arbeitgeber klärst, ob du deine Überstunden vergütet oder durch Freizeitausgleich ersetzt bekommst. Dies ist nämlich gesetzlich nicht geregelt. Schreibe dir außerdem unbedingt alle Überstunden auf, um diese deinem Arbeitgeber zur Dokumentation zu geben, falls sie nicht automatisch aufgezeichnet werden. 

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