Zusätzliches Geld vom Chef und das schon in der Ausbildung? Ja, in zahlreichen Unternehmen werden vermögenswirksame Leistungen (VL) angeboten – und verschenkt! Dabei kannst du so bereits frühzeitig und ganz bequem den Grundstein für deine private Vorsorge legen. Dein Arbeitgeber unterstützt dich beim Sparen – und hier erfährst du, wie das in der Praxis funktioniert.

Was genau sind vermögenswirksame Leistungen (VL)?

Die heutigen vermögenswirksamen Leistungen, die als VWL oder VL abgekürzt werden, gehen auf das 312-Mark-Gesetz aus dem Jahr 1961 zurück. Zwar wurden im Laufe der Jahre die Regeln immer wieder angepasst, aber es lässt sich grundsätzlich festhalten: Es handelt sich um Geldleistungen, die Unternehmen für ihre Arbeitnehmer in ausgewählte Formen der Geldanlage investieren. Damit sollen Arbeitnehmer beim Schaffen von Vermögenswerten unterstützt werden – ein Thema, das nach wie vor hochaktuell ist, wie die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP ausführlich darlegt.

Grundsätzlich ist dein Anspruch auf VL im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder deinem Arbeitsvertrag geregelt. Dort steht also genau, ob und wie viel dein Arbeitgeber monatlich für dich anlegt. Aktuell kann dies ein Betrag zwischen 6,65 und 40 Euro im Monat sein, für Auszubildende vielleicht auch nur ein bestimmter Anteil des Betrages, den deine Kollegen mit abgeschlossener Ausbildung erhalten. Alternativ kannst du jedoch vermögenswirksame Leistungen auch selbst finanzieren, um beispielsweise in den Genuss weiterer staatlicher Förderungen wie der Arbeitnehmersparzulage oder der Wohnungsbauprämie zu kommen.

Da diese Zuzahlungen zu deinem Einkommen zählen, fallen darauf auch Sozialversicherungsbeiträge und eventuell Lohnsteuer an.

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Wie funktionieren VL im Detail?

Es ist nicht kompliziert, es liegen nur wenige Schritte vor dir – und die können sich unter dem Strich wirklich auszahlen:

  1. Kläre zunächst, ob und wie viel Anspruch du auf VL hast. Am besten sprichst du dazu im Personalbüro vor oder fragst direkt deinen Ausbilder.
  2. Sobald du hier Klarheit hast, lässt du dich von einem Spezialisten dazu beraten, welche Geldanlage für dich sinnvoll ist. Ausschlaggebend sind die Ziele, die du mit Hilfe der VL umsetzen willst.
  3. Du schließt einen entsprechenden Vertrag ab und übergibst deiner Personalabteilung eine Kopie. An dieser Stelle kannst du auch gleich klären, ob du aus eigener Tasche noch etwas auf den monatlichen Zuschuss drauflegen willst. Die Obergrenze liegt bei 40 Euro monatlich.
  4. Dein Arbeitgeber übernimmt dann die monatliche Überweisung des vereinbarten Beitrages an den Anbieter, für den du dich entschieden hattest.
  5. Meist werden die Beiträge für sechs Jahre eingezahlt, sodass der Vertrag anschließend ein Jahr ruhen kann – bevor du dir das Angesparte auszahlen lassen kannst. Ob du weitere Förderungen erhältst, hängt einerseits von der gewählten Anlageform, andererseits von deinem Einkommen ab.

Wichtig:

Solltest du während deiner Ausbildung noch Kindergeld bekommen, behalte bitte die Einkommensgrenzen im Blick: Die VL zählen nämlich dazu, sodass eventuell dein Kindergeldanspruch erlöschen könnte.

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Welche Anlageformen stehen zur Auswahl?

Du hast die Qual der Wahl, denn es gibt vielfältige Möglichkeiten, in VL zu investieren. Zur besseren Übersicht findest du die Geldanlagen sortiert nach dem Umfang weiterer staatlicher Förderungen:

VL-Anlagen – ohne zusätzliche Förderung

  • wohnwirtschaftliche Zwecke wie der Kauf von Wohnhäusern, Eigentumswohnungen oder Bauland oder die Tilgung von Immobiliendarlehen oder -hypotheken
  • Banksparpläne
  • Lebensversicherung

VL-Anlagen – Förderung von 9%

  • Bausparvertrag

VL-Anlagen – Förderung von 20%

  • Aktien und Fonds
  • Anleihen und Genussscheine
  • Genossenschaftsanteile und GmbH-Einlagen
  • stille Beteiligung
  • Genussrecht

Die Förderungen beziehen sich auf die Beiträge, die du in die jeweilige Geldanlage investierst. Dabei ist die 9-prozentige Förderung pro Jahr auf 470 Euro und die 20-prozentige auf 400 Euro jährlich begrenzt.

Wichtig:

Du kannst beide Zulagen parallel in Anspruch nehmen, entsprechend erhöhen sich die maximal in der Arbeitnehmersparzulage begünstigten VL auf 870 Euro jährlich.

Die Unterschiede in der staatlichen Förderung kommen nicht von ungefähr: Trotz der seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsphase setzen die Deutschen immer noch bevorzugt auf Sparbuch, Festgeld- und Tagesgeldkonten. Angesichts der anziehenden Inflation legen sie also unter dem Strich Geld drauf. Aktien und Fonds eröffnen hier deutlich höhere Renditechancen. Natürlich dürfen die Risiken nicht außer Acht gelassen werden, hier empfiehlt sich eine intelligente Streuung.

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Welche Grenzen gibt es in puncto Förderung zu beachten?

Da sich die VL vor allem an Arbeitnehmer wendet, die nicht zu den Besserverdienenden zählen, wurden bestimmte Einkommensgrenzen für die staatliche Förderung festgelegt. Demnach dürfen

  • Alleinstehende jährlich bis zu 17.900 Euro und
  • zusammen veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner bis zu 35.800 Euro

zu versteuerndes Jahreseinkommen beziehen, um für ihre zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken investierte VL die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch zu nehmen.

Hast du dich für eine der anderen geförderten Anlageformen entschieden, gelten

  • für Alleinstehende 20.000 Euro und
  • für zusammen veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen

als Grenzen. Ausschlaggebend ist dabei das Kalenderjahr der Geldanlage der VL – einerseits zur Ermittlung des zu versteuernden Jahreseinkommens, andererseits für den Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage, der zum Ablauf des bezeichneten Jahres entsteht.

Doch ausgezahlt wird erst zum Schluss: Du erhältst die Zulage

  • zum Ablauf der Sperrfrist, die je nach Anlageform gesetzlich vorgeschrieben ist,
  • mit der Zuteilung deines Bausparvertrages,
  • zum Ablauf der Sperr- bzw. Rückzahlungsfristen, die das Wohnungsbau-Prämiengesetz bzw. die relevante Verordnung vorsieht, oder
  • in allen anderen Fällen, die dir eine unschädliche Verfügung über das Guthaben ermöglichen.

Wichtig:

Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, musst du den notwendigen Antrag rechtzeitig stellen: Die Frist beträgt vier Jahre ab Ende des Sparjahres. Willst du also für 2021 die Zulage beantragen, solltest du dies bis Ende 2025 erledigen.

Fazit: VL nicht verschenken, sondern clever anlegen

Mit Aufnahme der Ausbildung kannst du also bereits die Weichen richtigstellen: Wähle sorgsam und mit kompetenter Unterstützung eine zu deinen Ansprüchen und Vorstellungen passende Anlageform, um nicht nur mit Hilfe deines Arbeitgebers, sondern auch des Staates Schritt für Schritt ein finanzielles Polster aufzubauen.

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