Was darf ich dem Chef verschweigen?
Du behältst ganz gern mal was für dich? Aber: Muss der Chef denn nicht alles wissen? Keine Angst: Auch wenn ein Beschäftigungsverhältnis bereits besteht, haben Arbeitnehmer das Recht, über einige Dinge keine Auskunft zu geben – ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Folgende Dinge darfst du deinem Chef verschweigen.
Inhaltsverzeichnis
Krankheitsfall: Art der Erkrankung
Sind Arbeitnehmer krank, sind sie verpflichtet, sich sofort zu Arbeitsbeginn beim Arbeitgeber krankzumelden und spätestens am vierten Kalendertag ein ärztliches Attest vorzulegen. Allerdings ist man als Arbeitnehmer – bis auf wenige Ausnahmefälle – nicht verpflichtet, die Art der Erkrankung mitzuteilen. Falls es sich um eine langfristige Erkrankung handelt, kannst du natürlich trotzdem überlegen, ob du deinen Arbeitgeber darüber informieren willst. Du bist musst dies aber nicht tun.
Häufen sich deine Krankschreibungen jedoch, kann dein Arbeitgeber eventuell misstrauisch werden und möglicherweise vermuten, dass du blau machst. Deshalb solltest du dann abwägen, ob du zumindest deinen Vorgesetzten bzgl. des Krankheitsgrunds einweihst. Dieser ist dann auf jeden Fall auch zur Verschwiegenheit gegenüber deinen Kollegen verpflichtet.
Pst, Liebe am Arbeitsplatz
Bahnt sich eine Liaison am Arbeitsplatz an, musst du das selbstverständlich nicht sofort brühwarm deinem Chef mitteilen. Jedoch solltest du darauf achten, dass die Beziehung deine Arbeitsweise nicht beeinflusst, denn dies könnte unangenehme Folgen haben. Sobald sich die Liebesbeziehung negativ auf deine Leistung in der Arbeit oder auch auf die Atmosphäre im Team auswirkt, hat der oder die Vorgesetzte ein verständliches Interesse daran, die Situation zu besprechen bzw. zu verbessern. Ohnehin gelingt es den wenigsten Mitarbeitern, solch eine Liebelei im Job auf die Dauer heimlich auszuleben. Oftmals brodelt die Gerüchteküche bereits gehörig, wenn sich die zwei Liebenden schließlich dazu entscheiden, endlich offen zu ihren Gefühlen zu stehen.
Generell gilt: Ist die Beziehung etwas Ernstes bzw. sind unterschiedliche Hierarchieebenen betroffen, solltest du mit offenen Karten spielen.
Handelt es sich nur um einen Flirt, kannst du die Geschichte ohne Bedenken im ganz Privaten belassen und sie deinem Chef gegenüber verschweigen. Allerdings dürfen dann keine Abhängigkeitsverhältnisse zwischen den Beteiligten bestehen, Stichwort Mitarbeiter – Vorgesetzter.
Schwangerschaft geheim halten?
Bist du bereits längere Zeit in einem festen Arbeitsverhältnis und stellst fest, dass du ein Kind erwartest, so musst du das nicht unmittelbar mitteilen. Es gibt zwar eine Empfehlung des Gesetzgebers, die rät, sobald man selbst von der Schwangerschaft erfährt, diese auch seinem Arbeitgeber mitzuteilen, aber das ist keine Verpflichtung. Du entscheidest also selbst, wann der richtige Zeitpunkt dafür gekommen ist.
Artikel-Tipp: Heimlich schwanger im Büro – so merkt es keiner
Der besondere Kündigungsschutz für dich als Schwangere greift übrigens auch noch im Nachhinein, sprich du hättest nach Ausspruch der Kündigung noch maximal 14 Tage Zeit, um deinen Arbeitgeber über deine Schwangerschaft zu informieren.
Allerdings: Um am Arbeitsplatz besonders geschont zu werden und bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausüben zu müssen, musst du natürlich deine Vorgesetzten darüber informieren, dass du schwanger bist.
Lies hier mehr dazu: Schwanger – wann sage ich es meinem Chef?
Private Geldprobleme: lieber nicht
Ein heikles Thema: Geldprobleme. Nur leitende Angestellte bzw. Führungskräfte sind dazu verpflichtet, ihre finanziellen Probleme vor dem Chef offenzulegen – vor allem, wenn sie sich auch beruflich mit den Finanzen des Unternehmens befassen. Ansonsten ist es nicht notwendig, den Chef einzuweihen. Im Gegenteil: Wer seinem Vorgesetzten offen von persönlichen Geldproblemen und Schulden erzählt, präsentiert sich schnell als unzuverlässig und inkompetent. Gehe mit Geldproblemen deshalb immer diskret um.
Nebentätigkeiten verschweigen
Im Regelfall musst du deinen Arbeitgeber nicht über einen Nebenjob informieren. Enthält dein Arbeitsvertrag allerdings eine Klausel, in der du dich verpflichtest, den Arbeitgeber zu informieren oder die Nebentätigkeit genehmigen zu lassen, so darfst du dich nicht darüber hinwegsetzen. Vorsicht: Diese Vereinbarungen sind gar nicht so selten! Oftmals möchte der Arbeitgeber auch einfach bloß darüber Bescheid wissen, wo du noch tätig bist bzw. welche weiteren Jobs du ausübst.
Achte in jedem Fall darauf, dass der Nebenjob die Interessen des Arbeitgebers nicht verletzt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn du mit der Nebentätigkeit in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber trittst oder deine Arbeitsleistung unter dem Aushilfsjob leidet.
Fazit
Generell gilt: Alles, was dein Privatleben betrifft und keine Auswirkungen bzw. Bezugspunkte zu deiner beruflichen Tätigkeit hat, darf im Privaten bleiben. So gehen deinen Chef selbstverständlich deine sexuelle Orientierung, deine bevorzugten Urlaubsländer oder auch dein aktueller Kontostand nichts an. Auch der Konsum legaler Drogen darf natürlich verschwiegen werden (Cannabis, Alkohol etc…). Schwieriger wird es, wenn private Umstände auf dein Arbeitsleben ausstrahlen. Dann ist im Einzelfall zu entscheiden, was du deinem Chef verschweigen darfst und bei welchen Themen du ihn informieren musst.
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Veronika ist Redakteurin und Content-Managerin. Sie hat Kommunikationswissenschaften, Arbeits- und Organisationspsychologie sowie Französische Sprachwissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München studiert und ist bereits über 15 Jahre journalistisch in Print und online unterwegs. Für careeasy – Dein Karriere-Magazin von stellenanzeigen.de recherchiert und schreibt Veronika zu Themen rund um Studium & Ausbildung, Karriere, Gesundheit im Job und Arbeitsrecht.