Was macht eigentlich ein Amtsarzt?
Wer einen Termin beim Amtsarzt erhält, ist oft verwirrt: Warum hat er sie erhalten und was geschieht dort? Wir erklären es dir!
Inhaltsverzeichnis
Reguläre Aufgaben
Ein Amtsarzt ist in der Regel im behördlichen Bereich tätig, meist bei einem Gesundheitsamt. Hier geht er Aufgaben nach, die von der öffentlichen Hand besonders reglementiert sind. Dazu gehören medizinische Eignungsprüfungen für die Fahrgastbeförderung für Taxi- oder Busfahrer und Verbeamtungsuntersuchungen für Lehrer, Hochschulprofessoren und Richter. Eine weitere Aufgabe ist zum Beispiel auch die Schuleingangsuntersuchung bei Kindern.
Wiedereingliederungsmanagement
Im Rahmen des „betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements“ ist der Amtsarzt auch zuständig, wenn Arbeitnehmer nach längerer Arbeitsunfähigkeit in den Beruf zurückkehren. Das neunte Sozialgesetzbuch fordert, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach längeren krankheitsbedingten Auszeiten über Maßnahmen verständigen, die helfen, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und neuer Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen, damit der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Viele Arbeitgeber veranlassen deshalb nach dem Ende einer längeren gesundheitsbedingten Abwesenheit für Angestellte einen Termin beim Amtsarzt. Er soll objektiv den aktuellen Gesundheitsstatus feststellen, der als Grundlage für die Festlegung der Maßnahmen der Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag dient.
Zweifel an Arbeitsunfähigkeit
Ebenfalls veranlassen kann ein Arbeitgeber einen Termin beim Amtsarzt, wenn er begründete Zweifel daran hat, dass sein Mitarbeiter tatsächlich arbeitsunfähig ist. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer zuvor für genau den Zeitraum, in dem er nun krank geschrieben ist, einen Urlaubsantrag gestellt hatte, der abgelehnt wurde.
Verschlusssache Diagnose
Ein Recht darauf zu erfahren, woran der Arbeitnehmer erkrankt ist, hat der Arbeitgeber auch nach einer Untersuchung beim Amtsarzt nicht. Die Diagnose bleibt nach wie vor, wie auch bei einer Krankschreibung beim Haus- oder Facharzt, für ihn nicht einsehbar. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer zwar wieder arbeitsfähig ist, aber in seiner bisherigen Tätigkeit nicht mehr einsetzbar ist, zum Beispiel, weil er nicht mehr lange stehen darf. Aufgrund welcher Erkrankung das so ist, erfährt der Arbeitgeber nicht.
Kein Grund zur Sorge
Viele Arbeitnehmer haben regelrecht Angst vor einem Amtsarzttermin. Da er als „neutraler Dritter“ zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fungiert und in der Tat lediglich eine medizinische Einschätzung vornimmt, ist das eigentlich unbegründet. Bist du krank, arbeitsunfähig oder nur eingeschränkt arbeitsfähig, wird er dies deinem Arbeitgeber so mitteilen und letztlich mit seiner Diagnose zu deiner Gesundung beitragen.
Weiterführende Informationen zum Thema Amtsarzt kann jeder Betroffene und Interessierte beim für ihn zuständigen Gesundheitsamt erfragen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form (generisches Maskulinum), z. B. „der Mitarbeiter“. Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und ist wertfrei.