Die Vergütung für den Einsatz von Zeitarbeitnehmern
Bei der Vergütung für den Einsatz von Zeitarbeitnehmern ist die Kostenkalkulation für Sie etwas einfacher, da die Zeitarbeitsfirma einen Tarifvertrag anzuwenden hat, aus dem sich die Vergütung für die Zeitarbeitnehmer ergibt.
Ist das Zeitarbeitsunternehmen, für das Sie sich entschieden haben, nicht tarifgebunden, müssen Sie darauf achten, dass der Zeitarbeitnehmer das gleiche Entgelt erhält wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer, der bei Ihnen fest angestellt ist.
Tipp
Lassen Sie sich bei den Verhandlungen mit der Zeitarbeitsfirma den einschlägigen für diesen Betrieb geltenden Entgelttarifvertrag vorlegen und verlangen Sie eine Bestätigung dafür, dass dieses Unternehmen an den Tarifvertrag gebunden ist, beispielsweise durch Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung für den entsprechenden Arbeitgeberverband.
Kostenvorteile durch den Einsatz von Zeitarbeitnehmern
Vorteil 1: Keine betrieblichen Nebenkosten
Die Vergütung für Zeitarbeitnehmer wird im Zweifel nicht niedriger sein als das Entgelt, das Sie den eigenen Beschäftigten bezahlen. Aber es fallen keine betrieblichen Nebenkosten an. Die Vorteile, die aus der Beschäftigung eines Zeitarbeitnehmers entstehen, lassen sich nicht mathematisch exakt bewerten. Sie können aber Näherungsrechnungen anstellen, in denen Sie die Kosten für den Zeitarbeitnehmer mit den Arbeitskosten für einen fest angestellten Mitarbeiter vergleichen. So entfallen bei Zeitarbeitnehmern Zusatzleistungen wie beispielsweise Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle oder Vergütung für Urlaubs- und Feiertage.
Beispiel
Der bei Ihnen angestellte Mitarbeiter hat 30 Tage Urlaubsanspruch. Es gibt durchschnittlich etwa 10 entgeltzahlungspflichtige Feiertage im Jahr. Der durchschnittliche Mitarbeiter ist im Jahr 5 Tage arbeitsunfähig erkrankt. Der Zeitarbeitnehmer bekommt diese Zeit nicht von Ihnen bezahlt, sondern von seinem Zeitarbeitsunternehmen. Die Kostenersparnis ist in diesem Fall mit der Vergütung von 45 Arbeitstagen, also etwa 2 Monatseinkommen zu bewerten.
Hinzukommen können noch betriebliche Leistungen wie Erfolgsprämien, Gewinnbeteiligungen oder sonstige Zahlungen, die Sie an Ihre Beschäftigten ausschütten und auf die die Zeitarbeitnehmer keinen Anspruch haben.
Vorteil 2: Keine Kosten für die Personalsuche
Der Kostenvorteil von Zeitarbeitnehmern gegenüber angestellten Mitarbeitern Ihres Hauses liegt auch darin, dass Sie keine Kosten für die Personalsuche haben. Sie müssen nicht inserieren und auch keine Bewerbungsgespräche führen. Diesen Aufwand der Personalsuche hat das Zeitarbeitsunternehmen bereits für sich und damit auch für Sie getan.
Vorteil 3: Keine Kosten bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Sie sich von einem Zeitarbeitnehmer problemlos trennen können, wenn Sie ihn nicht mehr benötigen oder die Zusammenarbeit aus anderen Gründen nicht mehr wünschen. Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie einem eigenen Mitarbeiter gegenüber eine längere Kündigungsfrist einhalten müssen als die Frist für Mitteilung an das Zeitarbeitsunternehmen, um das Vertragsverhältnis zu beenden, können Sie hier bereits die jeweiligen Monatseinkommen für die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist im Vergleich zu der vereinbarten Kündigungsfrist gegenüber dem Zeitarbeitsunternehmen als wirtschaftlichen Vorteil berechnen.
Beispiel
Sie haben mit dem Zeitarbeitsunternehmen eine Frist von einer Woche vereinbart zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die gegenüber einem „eigenen“ Mitarbeiter gegenüber einzuhaltende Kündi_
gungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Ihr wirtschaftlicher Vorteil liegt dann in der Ersparnis von Vergütungszahlungen für drei Wochen.
Sie brauchen keine Auseinandersetzung mit dem Zeitarbeitsunternehmen über die Beendigung der vertraglichen Beziehung zu führen. Sie brauchen keinen Kündigungsgrund. Diese so genannten Beendigungskosten fallen bei Arbeitsverhältnissen an, nicht aber bei Zeitarbeitsverhältnissen.
Zu den Beendigungskosten zählen zum einen Verfahrenskosten im Fall eines Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht (Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten), aber auch Abfindungen an den jeweiligen Arbeitnehmer
Dieser Text stammt aus:
Mitarbeiter ohne Festanstellung
Stephen Wilcken
Haufe Verlag, 1. Auflage 2008
196 Seiten mit CD-ROM. € 29,80 [D]
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form (generisches Maskulinum), z. B. „der Mitarbeiter“. Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und ist wertfrei.